Tasso Newsletter - Tierhaltung in der Mietwohnung

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Mietrecht: Das Halten von Hund und Katze ist zustimmungspflichtig


Seitdem sich Tierfreunde online bei TASSO Rechtstipps zur Tierhaltung holen können, zeigt sich, dass ein Gebiet besonders gefragt ist: die Tierhaltung im Mietrecht.

Immer wieder melden sich Tierhalter, die laut Mietvertrag keine oder nur eine begrenzte Anzahl an Hunden oder Katzen halten dürfen und sich dennoch ein bzw. mehr als die erlaubte Anzahl anschaffen und fragen, was der Vermieter dagegen unternehmen kann. „Die Antwort darauf ist recht naheliegend“, so Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

„Der Mieter verstößt gegen den von ihm unterschriebenen Vertrag und muss die Konsequenzen tragen. Der Vermieter kann die sofortige Abschaffung des Tieres fordern oder gegebenenfalls sogar den Mietvertrag kündigen“, so Fries weiter.

Auch wenn im Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters vereinbart wurde, sollte man nicht leichtfertig einen Welpen oder eine Katze anschaffen und auf die Wirkung des sprichwörtlichen Dackelblicks beim Vermieter hoffen. Selbst für den Fall, dass die entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, so muss der Vermieter dennoch vorher um Erlaubnis gefragt werden.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eindeutig entschieden, dass zwar die Kleintierhaltung (Fische, Meerschweinchen, Sittiche etc.) nicht per Mietvertrag verboten werden kann. Die Hunde- und Katzenhaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl gänzlich verboten oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden.

„Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, der eine entsprechende Tierhaltungs-Klausel in seinem Mietvertrag unterschrieben hat, sollte sich unbedingt vor der Anschaffung des Haustieres mit seinem Vermieter auseinandersetzen und Ausnahmen oder Genehmigungen immer schriftlich festhalten“, rät Fries eindringlich, da es selten eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Gerichte gibt.

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Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluss auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
Quelle

Es gibt kein bundeseinheitliches Gesetz, das ausdrücklich nur Katzenhaltung in Mietwohnungen zum Inhalt hat.

Das Halten von Tieren ist oft auch lt.Nachbarschaftsrecht geregelt bzw. eingeschränkt, diese Nachbarschaftsrechte sind ländereigen.

Wenn im Mietvertrag das Halten von Tieren gänzlich ausgelassen wurde, kann kein Vermieter das Halten von Kleintieren in angemessenem Rahmen (Nachbarschaftsrecht beachten) verbieten.
______

Wenn ich etliche Miezen in einer vielleicht 60 m²-Wohnung halten wollte, müßte ich eher auf das Wohl der Katzen als auf Mietvertrag und Nachbarschaftsrecht gucken.
Immerhin sagt man, daß eine gewisse Wohnungsgröße auch die Anzahl der Tiere bestimmt.

Wenn ich Vermieter wäre, hätte ich ganz gewaltig was gegen die Sitte, Tüten mit Abfällen wie Futterdosen oder Katzenstreu vor Wohnungstüren zu parken.

Zugvogel
 
Gerade gestern erst stand in unserer Tageszeitung ein großer Beitrag mit aktuellen Gerichtsurteilen rund um die Haustierhaltung.
Da hat z.B. das Amtsgericht Köln entschieden, dass die Klausel in Mietverträgen, nach der die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig sei, nicht beachtet zu werden braucht. Der Mieter darf ohne zu fragen jedes Tier, z.B. auch einen Hund halten.
 
... und da ist sie wieder die Frage nach der größe der Wohnung und der ofiziellen anzahl der Tiere die gehalten werden darf!?
 
Und wenn es dem Vermieter nicht paßt, wird er sich zu wehren wissen.

Nicht jedes Gericht folgt dann dem Antrag des Tierhalters und dann??


Lieber vorher abklären und schriftlich festhalten. So kann Euch niemand.
LG
 

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