Hallo,
Katzen, die sich weiter als ca. 300 Meter vom letzten Haus entfernt, darf vom Jäger erschossen werden. Das gilt auch dann, wenn es kein Naturschutzgebiet ist. Leider
http://www.ijh.de/themen/index_haus.html
Abschuss von Hunden und Katzen
Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des so genannten Jagdschutzes getötet werden. Mehrere Hundertausend Katzen und Tausende Hunde werden so jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Das bedeutet, dass ein erheblicher Anteil der von den Waidmännern getöteten Tiere unsere Haustiere sind. Genaue Zahlen zum Haustierabschuss gibt es jedoch nicht.
Auf der Streckenliste des Deutschen Jagdschutzverbandes sind erschossene Haustiere nicht aufgeführt. Nur in wenigen Bundesländern werden hierzu Statistiken geführt. Aber ob selbst diese wenigen offiziellen Zahlen tatsächlich belastbar sind, ist fragwürdig. Ermahnt doch schon die einschlägige Jagdliteratur den Jägersmann, tote Katzen unmittelbar zu vergraben oder anderweitig unauffällig verschwinden zu lassen.
Hunde und Katzen gelten unter den Jägern als „Raubzeug“, das bekämpft und ausgemerzt werden muss. Diese „Erkenntnis“ findet in den Jagdgesetzen ihren Niederschlag. Das Bundesjagdgesetz schützt das Wild vor „wildernden“ Hunden, die ausführenden Landesgesetze regeln die Details. So dürfen im Jagdbezirk angetroffene „wildernde“ Hunde und Katzen von den Jagdausübungsberechtigten totgeschossen werden.
Ein Hund gilt als „wildernd“, wenn er sich dem direkten Einwirkungsbereich seines Besitzers entzogen hat. Wo dieser Bereich anfängt und endet, wurde bis heute von noch keinem Gericht abschließend geklärt. Katzen dürfen dann von Jägern abgeschossen, wenn sie sich in einer Entfernung von mehr als 200, 300 oder 500 Metern (abhängig vom jeweiligen Bundesland) von der nächsten Ansiedlung befinden. Die derzeitigen Regelungen zur gesetzlichen Erlaubnis des Abschusses von Haustieren sind völlig veraltet und willkürlich und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist.
Nach Auffassung des 2003 verstorbenen Wolfsforschers Erik Zimen mussten die meisten von Jägern erschossenen Hunde „bestimmt nicht aus Sorge um das Wild, sondern in Anmaßung herrschaftlicher Hoheitsrechte ins Gras beißen“. (Zimen, Erik: Der Hund: Abstammung-Verhalten-Mensch und Hund, München 1992)
Es stellt sich die Frage, wie lange sich die Besitzer von über sieben Millionen Katzen und fünf Millionen Hunde noch von einer waffentragenden Minderheit, die willkürlich über Leben und Tod ihrer Haustiere entscheiden darf, terrorisieren lässt. Eine Jagdrechtsreform, die das Abschießen von Haustieren verbietet, ist seit langem überfällig!
Quelle
Bund gegen Missbrauch der Tiere