Barbarossa
Forenprofi
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AKTUALISIERUNG (JULI 2011) siehe Post 12!
Guten Morgen,
zum 01.01.06 hat sich die Verordnung zur Tollwutimpfung geändert. Dennoch halten viele TÄ und Hersteller an den alten Vorgaben fest, die zwingend die jährliche Impfung vorschreibt. Das ist falsch! Es gibt einige Hersteller, die eine Zulassung über den Zeitraum von bis zu 4 Jahren beantragt haben. Das heißt, eine Katze gilt offiziell für 4 Jahre als immun und muss nicht jährlich geimpft werden. Auch nicht, wenn ihr mit Freigängern in einem Tollwut-Sperrbezirk wohnt.
Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) hat mir gestern eine Liste mit den in Deutschland erlaubten Tollwut-Impfstoffen zur Verfügung gestellt. Das ist an sich noch nichts besonderes, denn auf deren HP findet sich die auch – aber: Auf dieser Liste ist vermerkt, welcher Hersteller welche Zeit der Zulassungsdauer beantragt hat.
Bevor ihr eure Katzen also zur TW-Impfung zum TA bringt, fragt nach, welchen Impfstoff er verwendet. Sucht euch notfalls einen neuen TA, der die Präparate verwendet, die euch den längsten Schutz gewähren.
Das Paul-Ehrlich-Institut weist jedoch darauf hin, dass viele TW-Impfstoffe Kombipräparate sind und gleichzeitig den Impfstoff für Katzenseuche und Katzenschnupfen beinhalten. Also gilt es zu beachten, dass im Falle der Nachimpfung gegen Seuche und Schnupfen ein Impfstoff verwendet wird, der nur diese Komponenten enthält. TÄ geben oft ihre eigenen Empfehlungen. Die sind aber hausgemacht und überflüssig. Allein was der Gesetzgeber vorschreibt ist bindend!
So, ich hoffe, diese Liste hilft euch und vor allen Dingen euren Katzen weiter 🙂.
Guten Morgen,
zum 01.01.06 hat sich die Verordnung zur Tollwutimpfung geändert. Dennoch halten viele TÄ und Hersteller an den alten Vorgaben fest, die zwingend die jährliche Impfung vorschreibt. Das ist falsch! Es gibt einige Hersteller, die eine Zulassung über den Zeitraum von bis zu 4 Jahren beantragt haben. Das heißt, eine Katze gilt offiziell für 4 Jahre als immun und muss nicht jährlich geimpft werden. Auch nicht, wenn ihr mit Freigängern in einem Tollwut-Sperrbezirk wohnt.
Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe) hat mir gestern eine Liste mit den in Deutschland erlaubten Tollwut-Impfstoffen zur Verfügung gestellt. Das ist an sich noch nichts besonderes, denn auf deren HP findet sich die auch – aber: Auf dieser Liste ist vermerkt, welcher Hersteller welche Zeit der Zulassungsdauer beantragt hat.
Bevor ihr eure Katzen also zur TW-Impfung zum TA bringt, fragt nach, welchen Impfstoff er verwendet. Sucht euch notfalls einen neuen TA, der die Präparate verwendet, die euch den längsten Schutz gewähren.
Das Paul-Ehrlich-Institut weist jedoch darauf hin, dass viele TW-Impfstoffe Kombipräparate sind und gleichzeitig den Impfstoff für Katzenseuche und Katzenschnupfen beinhalten. Also gilt es zu beachten, dass im Falle der Nachimpfung gegen Seuche und Schnupfen ein Impfstoff verwendet wird, der nur diese Komponenten enthält. TÄ geben oft ihre eigenen Empfehlungen. Die sind aber hausgemacht und überflüssig. Allein was der Gesetzgeber vorschreibt ist bindend!
So, ich hoffe, diese Liste hilft euch und vor allen Dingen euren Katzen weiter 🙂.
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