racoon20
Forenprofi
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- Österreich
In Ö muss man innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntmachung seinen Eigentumsanspruch geltend machen. Das heißt aber nicht, dass man nach dieser Frist keine Rechte mehr an seinem Tier hat.
Man muss allerdings nachweisen, dass man alles in seiner Macht stehende getan hat, um sein Tier zu finden. Sprich: Wenn man das Tier bei der Behörde offiziell als vermisst gemeldet hat, ist man dieser Pflicht nachgekommen und kann sein Recht als letzten Schritt zivil einklagen. Gab es keine Verlustmeldung, dann hat man 30 Tage lang Zeit auf die Fundmeldung zu reagieren.
Zum ggst. Fall mag ich mir keine Meinung bilden, weil ich mir zwar nur schwer einen Grund vorstellen kann, warum ein Tier weder kastriert noch gechipt ist, trotzdem mag es nicht ausgeschlossen sein, dass der Kater schmerzlich vermisst wird.
Also ja, ich würde die Gesamtsituation berücksichtigen.
Meine Buben sind zwar kastriert, aber Milo sein Chip ist aber zB gewandert ...
Man muss allerdings nachweisen, dass man alles in seiner Macht stehende getan hat, um sein Tier zu finden. Sprich: Wenn man das Tier bei der Behörde offiziell als vermisst gemeldet hat, ist man dieser Pflicht nachgekommen und kann sein Recht als letzten Schritt zivil einklagen. Gab es keine Verlustmeldung, dann hat man 30 Tage lang Zeit auf die Fundmeldung zu reagieren.
Zum ggst. Fall mag ich mir keine Meinung bilden, weil ich mir zwar nur schwer einen Grund vorstellen kann, warum ein Tier weder kastriert noch gechipt ist, trotzdem mag es nicht ausgeschlossen sein, dass der Kater schmerzlich vermisst wird.
Also ja, ich würde die Gesamtsituation berücksichtigen.
Meine Buben sind zwar kastriert, aber Milo sein Chip ist aber zB gewandert ...