A
Abiba
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- Mitglied seit
- 29. Oktober 2015
- Beiträge
- 14
Liebe Foris,
bitte entschuldigt, dass ich so ohne jede Vorstellung meinerseits hier reinplatze und euch bei einem Problem um Hilfe bzw. eure Einschätzung bitte. Das Problem ist eine blöd gelaufene Vermittlung meines Vereins und ich möchte gerne anonym bleiben, um keine Rückschlüsse auf meinen Verein zu ermöglichen – die Welt ist klein, und ich will vermeiden, dass unser „Kontrahent“ seinen Fall hier wieder findet.
Folgendes Problem haben wir also:
Mein Verein hat kürzlich zwei Geschwister-Kitten zu einer Familie vermittelt. Dort lebt bereits ein Kater von ca. 5 Jahren. Schutzvertrag wurde von beiden Seiten unterzeichnet, Abgabegebühr bezahlt. Soweit alles in Ordnung. Die neue Besitzerin (nennen wir sie Frau A.) kam bei der Übernahme der Kitten (und auch bei anderen vorherigen Besuchen) in Begleitung ihrer Schwester (Frau B.). Bei der Übernahme erklärte Frau A., dass sie zunächst die zwei Kitten bei sich behält, bis sie ca. 1 Jahr alt sind und in den Freigang können. Dann würde Frau B., die in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt, eine der beiden Katzen übernehmen. Da sie ja dann Freigang hätten, könnten sie sich draußen begegnen.
Nunja, so ganz ideal fanden wir die Situation nicht, dass die Katzen später getrennt werden sollen. Aber die unmittelbare Nachbarschaft und die Möglichkeit, dass sich dann ja beide Katzen nach wie vor sehen können und miteinander Umgang haben, und sicher auch mal in dem einen, mal in dem anderen Haus sich aufhalten können, hat uns dann dazu bewogen, die Kitten abzugeben.
Zwei Tage später fuhren wir zu Frau A. zur Nachkontrolle. Hier stellte sich heraus, dass eines der Kitten bereits bei Frau B. wohnt. Und Frau B. wohnt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft, sondern ca. 3 km entfernt am anderen Ende der Stadt. Also nix mit sich gegenseitig im Freigang begegnen etc.
Wir waren ziemlich sauer, könnt ihr euch denken. Wir haben Frau A. eindringlich darauf hingewiesen, dass sie erstens gegen mehrere Punkte im Schutzvertrag verstoßen hat und dass das Kitten bei Frau B. absolut nicht artgerecht gehalten wird, da es alleine ohne Katzengesellschaft groß werden muss. Anschließend fuhren wir zu Frau B. um ihr dasselbe zu sagen, aber sie war völlig uneinsichtig. Dem Kitten gehe es gut, es ist immer jemand zuhause der sich kümmert, alle Nachbarn haben auch nur eine Katze etc. blabla.
Wir haben dann Frau B. ein Ultimatum gesetzt: innerhalb einer Woche soll sie sich ein zweites Kitten holen, ansonsten müssen wir ihr Kitten zurückholen. Tja, die Woche ist vorbei, der mit Frau B. vereinbarte Termin zur Nachkontrolle lief ins Leere – sie ließ uns nicht rein.
Wir stehen da vor einer Wand und kommen nicht durch. Und haben deshalb unseren Anwalt eingeschaltet. Der sitzt noch an dem Fall und wird in den nächsten Tagen einen Brief an Frau A. schreiben (die ja unsere Vertragspartnerin ist).
Meine Frage also an euch:
Wie haltbar und durchsetzbar sind die Klauseln in Schutzverträgen? Hier wurden mehrere Klausen nicht eingehalten bzw. sind nicht durchsetzbar (artgerechte Haltung, keine Weitergabe des Tieres ohne unser Einverständnis, Kontrolle durch den Verein nach der Abgabe, Rückforderung des Tieres bei Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe von 500 Euro bei Zuwiderhandlung steht noch im Raum).
Ich weiß, dass ich hier im Forum keine fundierte rechtliche Auskunft erhalten kann. Aber ich hoffe auf Erfahrungen von anderen Vereinen. Vielleicht habt ihr ja schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und könnt mir einfach mal sagen, wie das ausgegangen ist?
Wie gesagt, unser Fall ist beim Anwalt, er wird uns rechtlich zur Seite stehen und uns helfen. Aber für unser Seelenheil wäre es schön zu wissen, wie derartige Fälle in anderen Vereinen ausgegangen sind.
Danke für eure Hilfe
Abiba
bitte entschuldigt, dass ich so ohne jede Vorstellung meinerseits hier reinplatze und euch bei einem Problem um Hilfe bzw. eure Einschätzung bitte. Das Problem ist eine blöd gelaufene Vermittlung meines Vereins und ich möchte gerne anonym bleiben, um keine Rückschlüsse auf meinen Verein zu ermöglichen – die Welt ist klein, und ich will vermeiden, dass unser „Kontrahent“ seinen Fall hier wieder findet.
Folgendes Problem haben wir also:
Mein Verein hat kürzlich zwei Geschwister-Kitten zu einer Familie vermittelt. Dort lebt bereits ein Kater von ca. 5 Jahren. Schutzvertrag wurde von beiden Seiten unterzeichnet, Abgabegebühr bezahlt. Soweit alles in Ordnung. Die neue Besitzerin (nennen wir sie Frau A.) kam bei der Übernahme der Kitten (und auch bei anderen vorherigen Besuchen) in Begleitung ihrer Schwester (Frau B.). Bei der Übernahme erklärte Frau A., dass sie zunächst die zwei Kitten bei sich behält, bis sie ca. 1 Jahr alt sind und in den Freigang können. Dann würde Frau B., die in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt, eine der beiden Katzen übernehmen. Da sie ja dann Freigang hätten, könnten sie sich draußen begegnen.
Nunja, so ganz ideal fanden wir die Situation nicht, dass die Katzen später getrennt werden sollen. Aber die unmittelbare Nachbarschaft und die Möglichkeit, dass sich dann ja beide Katzen nach wie vor sehen können und miteinander Umgang haben, und sicher auch mal in dem einen, mal in dem anderen Haus sich aufhalten können, hat uns dann dazu bewogen, die Kitten abzugeben.
Zwei Tage später fuhren wir zu Frau A. zur Nachkontrolle. Hier stellte sich heraus, dass eines der Kitten bereits bei Frau B. wohnt. Und Frau B. wohnt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft, sondern ca. 3 km entfernt am anderen Ende der Stadt. Also nix mit sich gegenseitig im Freigang begegnen etc.
Wir waren ziemlich sauer, könnt ihr euch denken. Wir haben Frau A. eindringlich darauf hingewiesen, dass sie erstens gegen mehrere Punkte im Schutzvertrag verstoßen hat und dass das Kitten bei Frau B. absolut nicht artgerecht gehalten wird, da es alleine ohne Katzengesellschaft groß werden muss. Anschließend fuhren wir zu Frau B. um ihr dasselbe zu sagen, aber sie war völlig uneinsichtig. Dem Kitten gehe es gut, es ist immer jemand zuhause der sich kümmert, alle Nachbarn haben auch nur eine Katze etc. blabla.
Wir haben dann Frau B. ein Ultimatum gesetzt: innerhalb einer Woche soll sie sich ein zweites Kitten holen, ansonsten müssen wir ihr Kitten zurückholen. Tja, die Woche ist vorbei, der mit Frau B. vereinbarte Termin zur Nachkontrolle lief ins Leere – sie ließ uns nicht rein.
Wir stehen da vor einer Wand und kommen nicht durch. Und haben deshalb unseren Anwalt eingeschaltet. Der sitzt noch an dem Fall und wird in den nächsten Tagen einen Brief an Frau A. schreiben (die ja unsere Vertragspartnerin ist).
Meine Frage also an euch:
Wie haltbar und durchsetzbar sind die Klauseln in Schutzverträgen? Hier wurden mehrere Klausen nicht eingehalten bzw. sind nicht durchsetzbar (artgerechte Haltung, keine Weitergabe des Tieres ohne unser Einverständnis, Kontrolle durch den Verein nach der Abgabe, Rückforderung des Tieres bei Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe von 500 Euro bei Zuwiderhandlung steht noch im Raum).
Ich weiß, dass ich hier im Forum keine fundierte rechtliche Auskunft erhalten kann. Aber ich hoffe auf Erfahrungen von anderen Vereinen. Vielleicht habt ihr ja schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und könnt mir einfach mal sagen, wie das ausgegangen ist?
Wie gesagt, unser Fall ist beim Anwalt, er wird uns rechtlich zur Seite stehen und uns helfen. Aber für unser Seelenheil wäre es schön zu wissen, wie derartige Fälle in anderen Vereinen ausgegangen sind.
Danke für eure Hilfe
Abiba