Samienta
Forenprofi
- Mitglied seit
- 4. März 2008
- Beiträge
- 2.508
- Ort
- Wiesbaden
Hallo ihr Lieben,
angeregt durch Barbarossas gestriges Posting
http://www.katzen-forum.net/tierschutz-allgemein/29235-nur-ein-beispiel-das-fuer-viele-steht.html
habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass ich an verschiedene Stellen schicken werde.
Einmal an den Bürgermeister, aber auch an sämtliche Parteien in Hessen, wir haben ja schließlich Wahlkampf 😉.
Ich habe den Text hier eingefügt, wer Interesse und ein wenig Zeit hat, kann diesen gerne kopieren, verändern, wie auch immer und weiterverwenden.
Es wäre im Sinne des Tierschutzes toll, wenn viele mitmachen würden. 🙂
Das ist mein Text, ihr könnt auch gerne noch Veränderungsvorschläge machen, ich habe ihn ja noch nicht abgeschickt.
Betr. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Müller,
ich wende mich an Sie persönlich, um Sie auf die Problematik des Katzenelends durch streunende, unkastrierte Katzen aufmerksam zu machen.
Meiner Meinung nach kann es nicht angehen, dass ausschließlich engagierte Privatpersonen, wie z.B. bereits seit 20 Jahren der Verein zur Verhütung von Katzennachwuchs, sich dieses Problems annehmen.
Auch scheue Katzen, die herrenlos draußen leben, sind keine Wildtiere und auf den Menschen angewiesen.
Anders als bei Wildtieren reguliert sich die Population bei herrenlosen Katzen nicht auf natürliche Weise.
Es gibt durch diese unkontrollierte Vermehrung soviel unvorstellbares Katzenelend, kranke Tiere, die z.B. an Katzenschnupfen, Katzenseuche erkrankt sind und dadurch blind wurden. Diese Krankheiten sind ansteckend und somit auch eine tödliche Gefahr für freilaufende Freigänger, die ein Zuhause haben.
An die vielen grausam getöteten, ausgesetzten, ertränkten, unerwünschten Katzenbabies, speziell in bäuerlicher Haltung, möchte ich gar nicht denken.
Nebenbei quellen die Tierheime aus allen Nähten, die im Übrigen zu einem Großteil durch unsere Steuergelder finanziert werden.
Deshalb ist es auch bei uns in Wiesbaden dringend notwenig, dem Beispiel der Stadt Paderborn zu folgen, dort gilt seit dem 22.9.08 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten (übrigens trotz/mit absoluter CDU-Mehrheit im Stadtparlament!).
http://www.animal-health-online.de/klein/2008/11/07/kastrationspflicht-fur-katzen-in-paderborn/3672/
Dieses Gesetz darf sich aber nicht nur auf Streunerkatzen beschränken.
Wer einer von ihm gehaltenen Katze Zugang ins Freie gewährt, müsste diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren, kennzeichnen (Tätowierung und/oder Mikrochip) und registrieren lassen.
Auch Katzen die in reiner Wohnungshaltung leben, müssten bis zum 6. Lebensmonat zumindest gekennzeichnet und registriert sein.
Lediglich registrierte Züchter dürften auf Antrag von dieser Kastrationspflicht ausgenommen werden
In Österreich gibt es ein solches Gesetz bereits seit dem 1.1.2005, dann müsste es doch auch bei uns möglich sein?
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, bitte überdenken Sie mein Schreiben, um das immense und so unnötige Leid unserer Mitgeschöpfe nachhaltig einzudämmen.
Gänzlich lösen wird man dieses Problem sicher auch durch ein solches Gesetz nicht, aber es wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Tierschutz darf nicht das Anliegen einiger weniger sein, die ihre Freizeit opfern und bis an ihre finanziellen Grenzen gehen, ich meine, Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das uns alle etwas angeht!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen
angeregt durch Barbarossas gestriges Posting
http://www.katzen-forum.net/tierschutz-allgemein/29235-nur-ein-beispiel-das-fuer-viele-steht.html
habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass ich an verschiedene Stellen schicken werde.
Einmal an den Bürgermeister, aber auch an sämtliche Parteien in Hessen, wir haben ja schließlich Wahlkampf 😉.
Ich habe den Text hier eingefügt, wer Interesse und ein wenig Zeit hat, kann diesen gerne kopieren, verändern, wie auch immer und weiterverwenden.
Es wäre im Sinne des Tierschutzes toll, wenn viele mitmachen würden. 🙂
Das ist mein Text, ihr könnt auch gerne noch Veränderungsvorschläge machen, ich habe ihn ja noch nicht abgeschickt.
Betr. Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Müller,
ich wende mich an Sie persönlich, um Sie auf die Problematik des Katzenelends durch streunende, unkastrierte Katzen aufmerksam zu machen.
Meiner Meinung nach kann es nicht angehen, dass ausschließlich engagierte Privatpersonen, wie z.B. bereits seit 20 Jahren der Verein zur Verhütung von Katzennachwuchs, sich dieses Problems annehmen.
Auch scheue Katzen, die herrenlos draußen leben, sind keine Wildtiere und auf den Menschen angewiesen.
Anders als bei Wildtieren reguliert sich die Population bei herrenlosen Katzen nicht auf natürliche Weise.
Es gibt durch diese unkontrollierte Vermehrung soviel unvorstellbares Katzenelend, kranke Tiere, die z.B. an Katzenschnupfen, Katzenseuche erkrankt sind und dadurch blind wurden. Diese Krankheiten sind ansteckend und somit auch eine tödliche Gefahr für freilaufende Freigänger, die ein Zuhause haben.
An die vielen grausam getöteten, ausgesetzten, ertränkten, unerwünschten Katzenbabies, speziell in bäuerlicher Haltung, möchte ich gar nicht denken.
Nebenbei quellen die Tierheime aus allen Nähten, die im Übrigen zu einem Großteil durch unsere Steuergelder finanziert werden.
Deshalb ist es auch bei uns in Wiesbaden dringend notwenig, dem Beispiel der Stadt Paderborn zu folgen, dort gilt seit dem 22.9.08 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten (übrigens trotz/mit absoluter CDU-Mehrheit im Stadtparlament!).
http://www.animal-health-online.de/klein/2008/11/07/kastrationspflicht-fur-katzen-in-paderborn/3672/
Dieses Gesetz darf sich aber nicht nur auf Streunerkatzen beschränken.
Wer einer von ihm gehaltenen Katze Zugang ins Freie gewährt, müsste diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren, kennzeichnen (Tätowierung und/oder Mikrochip) und registrieren lassen.
Auch Katzen die in reiner Wohnungshaltung leben, müssten bis zum 6. Lebensmonat zumindest gekennzeichnet und registriert sein.
Lediglich registrierte Züchter dürften auf Antrag von dieser Kastrationspflicht ausgenommen werden
In Österreich gibt es ein solches Gesetz bereits seit dem 1.1.2005, dann müsste es doch auch bei uns möglich sein?
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, bitte überdenken Sie mein Schreiben, um das immense und so unnötige Leid unserer Mitgeschöpfe nachhaltig einzudämmen.
Gänzlich lösen wird man dieses Problem sicher auch durch ein solches Gesetz nicht, aber es wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Tierschutz darf nicht das Anliegen einiger weniger sein, die ihre Freizeit opfern und bis an ihre finanziellen Grenzen gehen, ich meine, Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das uns alle etwas angeht!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen
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