Katzenschutz
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Gepostet am 25. September 2009 ¬ 2:13h.
Frankfurt am Main (ots) – Anlässlich des Welttollwuttages am 28.
September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)
Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu
überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen
Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit
vergangenem Jahr offiziell “tollwutfrei” nennen, doch heißt es,
weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die
Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder
ausbreitet.
In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur
Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen
Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der
Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von
zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle
und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich
gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei
bezeichnen – vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall
mehr auf. Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine
der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist,
denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal
ausgebrochen.
Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall
auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in
Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen.
Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den
Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus
Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter
verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell
betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen
eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der
ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich
euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter. Ebenso die
Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach
Deutschland aus einem Drittland.
Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der
Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen
Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut.
Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus
verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2
(EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den
Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht
erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten
Tollwutfreiheit als “Freiheit von jeglichen Tollwutviren” definiert.
Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in
Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr
gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte
Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und
einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung
auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch
Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können.
Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der
Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der
klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in
Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch
gegen die Fledermaustollwut.
Originaltext: Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18136
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18136.rss2
Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.
Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
http://www.flensburg-online.de/blog...pfstatus-bei-hunden-und-katzenuberprufen.html
25.09.2009
Frankfurt am Main (ots) – Anlässlich des Welttollwuttages am 28.
September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)
Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu
überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen
Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit
vergangenem Jahr offiziell “tollwutfrei” nennen, doch heißt es,
weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die
Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder
ausbreitet.
In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur
Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen
Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der
Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von
zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle
und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich
gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei
bezeichnen – vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall
mehr auf. Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine
der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist,
denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal
ausgebrochen.
Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall
auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in
Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen.
Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den
Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus
Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter
verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell
betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen
eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der
ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich
euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter. Ebenso die
Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach
Deutschland aus einem Drittland.
Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der
Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen
Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut.
Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus
verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2
(EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den
Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht
erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten
Tollwutfreiheit als “Freiheit von jeglichen Tollwutviren” definiert.
Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in
Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr
gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte
Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und
einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung
auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch
Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können.
Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der
Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der
klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in
Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch
gegen die Fledermaustollwut.
Originaltext: Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18136
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18136.rss2
Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.
Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
http://www.flensburg-online.de/blog...pfstatus-bei-hunden-und-katzenuberprufen.html
25.09.2009