Aktuelle Info zu Tollwut

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Katzenschutz

Katzenschutz

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Gepostet am 25. September 2009 ¬ 2:13h.

Frankfurt am Main (ots) – Anlässlich des Welttollwuttages am 28.
September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)
Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu
überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen
Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit
vergangenem Jahr offiziell “tollwutfrei” nennen, doch heißt es,
weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die
Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder
ausbreitet.

In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur
Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen
Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der
Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von
zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle
und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich
gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei
bezeichnen – vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall
mehr auf. Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine
der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist,
denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal
ausgebrochen.

Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall
auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in
Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen.
Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den
Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus
Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter
verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell
betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen
eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der
ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich
euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter.
Ebenso die
Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach
Deutschland aus einem Drittland.

Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der
Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen
Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut.


Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus
verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2
(EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den
Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht
erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten
Tollwutfreiheit als “Freiheit von jeglichen Tollwutviren” definiert.

Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in
Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr
gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte
Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und
einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung
auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch
Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können.

Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der
Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der
klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in
Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch
gegen die Fledermaustollwut.


Originaltext: Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18136
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18136.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de

http://www.flensburg-online.de/blog...pfstatus-bei-hunden-und-katzenuberprufen.html

25.09.2009
 
A

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Merlin ist sogar als Wohnungskatze gegen Tollwut geimpft, weil das in Spanien gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ich wollte es diesmal nicht machen, aber der TA meinte, das wäre sehr riskant. Merlin müsste ja nur mal irgendwen beißen, der ihm aus Versehen auf den Schwanz latscht und dann wäre ich fällig, wenn er nicht geimpft ist.
 
Wenn die Gefahr besteht, dass Katzen mit Fledermäusen in Berührung kommen, würde ich sie auf jeden Fall impfen lassen.

Mein Sam hatte früher 2x eine Fledermaus gefangen. Das als reine Wohnungskatze. Nach dem ersten Mal habe ich ihn schleunigst gegen Tollwut impfen lassen.

Jetzt ist der Balkon so dicht, dass die Viecher nicht mehr durchkommen. Aus diesem Grund ist meine jetzige Bande nicht geimpft.
 
Gepostet am 25. September 2009 ¬ 2:13h.

Frankfurt am Main (ots) – Anlässlich des Welttollwuttages am 28.
September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)
Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu
überprüfen.

Cui bono?
denk.gif


Zugvogel
 
Ich hab da letztens auch was ganz anderes gelesen, nämlich dass noch bis vor wenigen Jahren in Deutschland mehr als null Fälle urbaner Tollwut pro Jahr(!) auftraten, von Wildtieren ganz zu schweigen.

Tollwutfrei wird ein Land überigens nicht, indem es den Tierhaltern empfiehlt, ihre Tiere nicht zu impfen.

Ich weiss noch, als ich Kind war, musste man immer mit den Hunden aufpassen, wegen den Impfködern für die Füchse. Und wisst Ihr was? Die Schweiz ist tollwutfrei. Es wird nicht mehr geimpft. Nur noch für Reisen ins Ausland.

Aber das geht nur, wenn alle mitmachen.
 
Wenn die Gefahr besteht, dass Katzen mit Fledermäusen in Berührung kommen, würde ich sie auf jeden Fall impfen lassen.

Mein Sam hatte früher 2x eine Fledermaus gefangen. Das als reine Wohnungskatze. Nach dem ersten Mal habe ich ihn schleunigst gegen Tollwut impfen lassen.

Jetzt ist der Balkon so dicht, dass die Viecher nicht mehr durchkommen. Aus diesem Grund ist meine jetzige Bande nicht geimpft.


Sehe ich ganz genauso. Wären bei uns nicht alle Fenster und auch das Katzengehege mit sehr kleinmaschigem Draht gesichert, würde ich gegen Tollwut impfen lassen. Hier kreisen öfters mal Fledermäuse. Füchse habe ich hier im Ortskern noch keine gesichtet.

Hunde und Katzen mit Freigang sollten m. M. nach keinesfalls ohne Impfschutz gegen Tollwut ins Freie.
 
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Hallo Gaby,

ich habe diesen Thread eben mit folgender Begründung gemeldet:

Guten Morgen,

könntet ihr bitte diesen wertvollen Beitrag als "wichtig" oben anpinnen? Hier steht alles drinne, worüber sonst ewig spekuliert wurde. Wirklich ein hilfreicher Beitrag!

Grüße Kai


Hoffentlich geschieht das auch!!!
 
Nun, ganz so einfach ist es wohl nicht. Sicher ist die Impfrate bei den Wildtieren sehr groß. Aber: früher bekamen die Jäger eine Prämie, wenn sie einen erlegten Fuchs zur Untersuchung geschickt haben, heute müssen sie dafür zahlen. Also ist die Menge der eingeschickten Tiere weit zurückgegangen und es gibt seit einigen Jahren keine verlässlichen Zahlen über den wirklichen Tollwutstand bei uns mehr.
 
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Danke Gaby!
Vielleicht lassen solche Bilder ja doch noch einige umdenken.
Denn nach deren Ansicht stellt sich die Frage "zu wessen Vorteil" wohl nicht mehr...


Außerdem verdanken wir die "Tollwutfreiheit" derzeit ausschließlich den ausgedehnten Impfungen der letzten Jahrzehnte.
Wird nun immer weniger geimpft, werden solche Bilder leider wieder häufiger werden, nicht nur bei Katzen, sondern vor allem bei Wildtieren.

Und immer wieder erwähnenswert: jeder Amtsveterinär hat die Pflicht und die Möglichkeit, bei Tollwutverdacht ein Tier ohne gültigen Impfnachweis umgehend einzuschläfern. Ohne wenn und aber!
 
Anläßlich von Muttertag denken und verehren wir unsere Mütter ganz besonders, am Vatertag werden die Väter gefeiert.
Am Tag des Baumen sollte man an den Schutz der Bäume denken, der Tag der Milch uns wieder an den Wert der Milch aufmerksam machen...

Anlässlich des Welttollwuttages
feiern wir Tollwut, auf daß sie uns immer begleiten möge? 🙄

In diesem Sinne sollte man auch mal einen Durchfalltag einrichten, einen Struvitag, einen Tag des Trockenfutters, einen Tag für AB, Tag der Zusatzstoffe wie Zucker..

Wenn Tollwut sooo schrecklich ist, wieso gibts dann nicht die Pflichtimpfung für den Personenkreis, der hochgefährdet ist? Das wird hoffentlich bald anders, am Welttollwuttag werden sicher alle Jäger und Sonstige endlich einsehen, daß sie in höchster Gefahr leben, wenn sie sich nicht impfen lassen.
Wehe, wenn die Katzen anfangen lernen zu schießen und ein Jäger hat keinen gültigen Impfpaß 😀

Nicht aufpassen, ob man sich erkältet, ob eine Schneelawine das Leben bedroht, auch Autos haben keinen Schrecken, und so weiter - nein, schützt Euch und Eure Tiere vor Tollwut. Die Gefahr lauert überall, auch wenn D als tollwutfrei deklariert ist. Laßt Euch nicht einlullen.
Wieviel Katzen sind in den letzten Jahren an Tollwut elend verendet?

Gedenket des Welttollwuttages! Cui bono!

Zugvogel
 
@Mime

Und immer wieder erwähnenswert: jeder Amtsveterinär hat die Pflicht und die Möglichkeit, bei Tollwutverdacht ein Tier ohne gültigen Impfnachweis umgehend einzuschläfern. Ohne wenn und aber!

So ist es. Auch hierzu ein Text-Link :

Schutzmaßnahmen bei Haustieren

Bei tollwutverdächtigen Hunden und Katzen muss das Veterinäramt die Tötung und unschädliche Beseitigung anordnen.

Anstelle der Tötung kann das Veterinäramt die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachtes anordnen, wenn diese Tiere einen Menschen gebissen haben oder nachweislich unter Impfschutz stehen. Ein wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn die Impfung im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zurückliegt oder im Falle der Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt.

Im Tollwut gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nur dann frei laufen, wenn sie nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und wenn die Hunde von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Katzen müssen ebenfalls nachweislich unter Impfschutz stehen.

Nach den Ausführungshinweisen zur Tollwutverordnung gehorcht ein Hund dann zuverlässig, wenn er die Befehle der ihn beaufsichtigenden Person befolgt. Ein Hund kann als beaufsichtigt gelten, wenn er ständig in Sichtweite und so nahe bei der Aufsichtsperson ist, dass ihn die Befehle dieser Person jederzeit erreichen können.

Für Hunde und Katze muss die sofortige Tötung angeordnet werden, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenerkranken Tieren in Berührung gekommen sind (Ansteckungsverdacht). Das Veterinäramt kann die sofortige Tötung anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

Andere Tiere als Hunde sind lediglich behördlich zu beobachten. Hunde und Katzen müssen jedoch nicht getötet werden, wenn sie nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen. Sie sind jedoch vom Amtierarzt regelmäßig zu beobachten und unverzüglich gegen Tollwut zu impfen. Von der Impfung kann abgesehen werden, wenn sie bereits mehrmals in kurzen Abständen geimpft worden sind. Die Nutzung der Hunde ist nur mit Genehmigung des Amtstierarztes möglich. Die Dauer der Beobachtung beträgt 6 Monate, bei geimpften Tieren kann sie auf 2 Monate verkürzt werden.

Im Einzelfall brauchen auch ungeimpfte Hunde und Katzen nicht getötet zu werden, wenn die Tiere sofort für mindestens 3 Monate sicher eingesperrt werden und die Gefahr der Tollwutverschleppung ausgeschlossen wird.


Quelle :

http://www.ljv-hessen.de/news_5_02_2.html
 
Gaby, dein Link der Hessenjäger ist völlig veraltet und irreführend. Kein Wunder. Die haben andere Interessen, als den Schutz von Haustieren.
 
Außerdem verdanken wir die "Tollwutfreiheit" derzeit ausschließlich den ausgedehnten Impfungen der letzten Jahrzehnte.

Und immer wieder erwähnenswert: jeder Amtsveterinär hat die Pflicht und die Möglichkeit, bei Tollwutverdacht ein Tier ohne gültigen Impfnachweis umgehend einzuschläfern. Ohne wenn und aber!

Daß die Tollwutfreiheit eine Folge der Durchimpfung ist, ist noch lange nicht bewiesen! Es wird aber gerne so hingestellt, genau wie 'der Sieg' der Impfungen über andre Krankheiten.

Erwähnenswert im Zusammenhang, daß ein Tier ohne gültigen Impfnachweis erschossen werden darf:

Es wird zuerst geschossen, dann geprüft.
Wären die Schießer geimpft, könnten sie Tiere einfangen, testen - und dann könnte der Amtstierarzt entscheiden.

Es ist mehr als bedauerlich, daß eine Bestimmung über Wohl und Wehe (Tod) von Tieren entscheidet und NICHT Gesundheit und Krankheit des armen Tieres.

Das ist fürwahr ein Impf'nutzen' pervertiert.

Wenn etwa auf den genauen Prüfstand gehört, dann die Sinnlosigkeit solcher Bestimmungen und nicht 'ob alle Tiere ordnungsgemäß geimpft sind'.

Und in diesem Zusammenhang immer wieder 'Cui bono' - Wem nützt es, das Impfen?
Diesen Film ---> http://video.google.com/videoplay?docid=2472456726520598454# hat sich wohl keiner in der vollen Länge angesehen? Darin wird die Frage beantwortet.
Es wird auch so etwas wie Betroffenheit entstehen, der aber fern der Panikmache ist.

Zugvogel
 
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Folgendes noch zum Welt-Tollwuttag gefunden :

Die Tollwut gilt als älteste bekannte vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose). Weltweit sterben jährlich 55000 Menschen an Tollwut, darunter viele Kinder. Durch Aufklärung und Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem von Tollwut bei Hunden, könnten diese Fälle vermieden werden.

http://www.fli.bund.de/1207+M51c22d5d071.html

Und noch dies hier :

What animals can get rabies?

Only mammals can get rabies; birds, fish, reptiles and amphibians do not. Most cases of rabies occur in wild animals — mainly skunks, raccoons, coyotes, bats, and foxes. In recent years, cats have become the most common domestic animal infected with rabies. This is because many cat owners do not vaccinate their cats before the cats are exposed to rabid wildlife outdoors. Rabies also occurs in dogs and cattle in significant numbers and, while not as common, has been diagnosed in horses, goats, sheep, swine and ferrets.

http://www.avma.org/animal_health/brochures/rabies/rabies_brochure.asp
 
Um das Ganze mal etwas zu relativieren - Zitat von vetcontact.com :

"In seltenen Fällen können Fledermäuse daher auch Tollwut übertragen, beispielsweise wenn über eine Wunde ein direkter Kontakt mit Speichel infizierter Tiere vorliegt oder es zu einem Biss kommt. Eine Übertragung auf Haustiere wie Katzen und Hunden wurde bis jetzt nicht berichtet."
 
Gaby, dein Link der Hessenjäger ist völlig veraltet und irreführend. Kein Wunder. Die haben andere Interessen, als den Schutz von Haustieren.

Hallo Kai,

ich habe nochmals nachgesehen, die aktuelle Fassung ist aus 2005, hier der Verordnungstext, wo war mein erster Link veraltet / irreführend ?



http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/wirtschaft/gesetze/tollwutvo.pdf

Auch hier wird die Tötung bei Verdacht als eine Option vorgeschrieben bei ungeimpften Katzen :

§ 9 TollwutV
Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht

(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn
anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann
die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit
seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit
seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort
behördlich zu beobachten.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter
wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu
beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann
zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen
Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
 
Hallo Kai,

ich habe nochmals nachgesehen, die aktuelle Fassung ist aus 2005, hier der Verordnungstext, wo war mein erster Link veraltet / irreführend ?

Die Impfung darf längstens 12 Monate zurückliegen usw. usf. Das ist Schnee von vorgestern Gaby. Seit 2007 dürfen bei Impfungen je nach Zulassung bis zu längstens 48 Monate vergangen sein.
 

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