Strafe wegen Sterilisation fremder Katze

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Hexe173

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tja SO ist sie die REALITÄT 😡

Bewährungsstrafe für Katzen-Sterilisation (14.05.2010)

Von Jens Niemand
Eine Leeranerin hatte das Tier ihres Nachbarn behandeln lassen. Das Amtsgericht verurteilte die 56-Jährige und einen Mittäter zu Geldstrafen auf Bewährung. Sie hätten sich der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht.
Leer - Eine 56-jährige Rentnerin und ein 59-jähriger Leeraner sind gestern vom Amtsgericht zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund dafür, dass beide sich vor Gericht rechtfertigen mussten, ist eine sterilisierte Katze aus der Nachbarschaft der 56-Jährigen. Die Katze und ihre Jungen bekamen bei der Leeranerin regelmäßig Futter und Unterschlupf. Die Jungen seien dann nach und nach verschwunden, so die Rentnerin.
Da die Katze mit Flöhen übersät war und ihrer Ansicht nach von den Besitzern nicht gut behandelt worden war, wollte sie "dem Elend Einhalt gebieten" und die Katze sterilisieren lassen. Die Angeklagte wandte sich an die Vorsitzende eines Tierschutzvereins, der den Eingriff bezahlte. Die Vorsitzende war ebenfalls angeklagt, wurde allerdings freigesprochen, weil sie glaubhaft machen konnte, dass sie nicht wusste, wem genau die Katze gehörte.
100 Euro Geldstrafe für den Transport zum Tierarzt
Der dritte Angeklagte musste sich verantworten, weil er das Tier abgeholt und zur Kastration zum Arzt gebracht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu 100 Euro Geldstrafe unter Vorbehalt. Lässt er sich in den nächsten Jahren nichts zuschulden kommen, verfällt die Strafe.
200 Euro zur Bewährung lautete das Urteil gegen die 56-jährige Rentnerin. Sie habe zwar mit guter Absicht gehandelt, wie der Vorsitzende Richter Jan Klene betonte, trotzdem handele es sich um Beihilfe zur Sachbeschädigung. "Inhaltlich zwar gerechtfertigt, aber grundsätzlich ist das Selbstjustiz", so das Fazit des Richters. Während die Rentnerin das Urteil akzeptierte, kündigte der Mittäter Revision an. Seiner Meinung nach werde mit dem Urteil der Tierschutz "mit Füßen getreten".
General Anzeiger
 
A

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ja genau ........🙁
 
Tja.......bei so einem Urteil kann man nun ja damit rechnen, dass sich noch mehr "Tierschützer" dazu berufen fühlen, Katzen anzufüttern und sie zwangszukastreieren,.... wird ja nur milde bestraft🙁😡
 
SO gesehen stimmt es, aber es zeigt auch das man doch überlegen sollte, ob man sich zB eine Katze mit nachweisslichen Halter einfängt und kastrieren lässt ... 😎

Ich bin zwar für kastrieren, aber es ist und bleibt "Sachbeschädigung" , wenn ein Halter eine Anzeige erstattet 😎
 
SO gesehen stimmt es, aber es zeigt auch das man doch überlegen sollte, ob man sich zB eine Katze mit nachweisslichen Halter einfängt und kastrieren lässt ... 😎

Ich bin zwar für kastrieren, aber es ist und bleibt "Sachbeschädigung" , wenn ein Halter eine Anzeige erstattet 😎


Nagut,.. hast auch recht^^... vielleicht schreckt es ja auch ein bißerl ab.😉
 
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Puh, also anhand der verwendeten Begrifflichkeiten merke ich schon, dass diese Berichterstattung nicht besonders juristisch recherchiert ist.

Die "Geldstrafe auf Bewährung" als Begriff gibt es im deutschen Recht nicht. Es handelt sich offenbar um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Da würde ich zunächst einmal gerne das Urteil lesen (das sicher nirgends veröffentlicht wird), bevor ich eine Wertung abgebe.

Nur eins: Jede Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters.

Ein gut verdienender Mensch erhält daher einen höheren Tagessatz.

Die Idee, dass die Strafe für die Kastra eines fremden Tieres immer so billig hergeht, ist also falsch. Sollte man bedenken, wenn man sie plant🙄
 
man sollte vielleicht bedenken, dass nicht jeder jurist ist und auch die leser den artikel verstehen sollten. mit bewährung kan man was anfangen. aber ist auch egal.

ich selbst finde das urtel zwar auch zu milde, aber immerhin sind sie verurteilt worden und das ist doch schon mal ein schritt in die richtige richtung. und wiederholungstäter werden ja dann höher bestraft. vielleicht hilft das bei einigen zum umdenken.
 
Wird höchste Zeit, dass endlich die Kastrationspflicht eingeführt wird. Dann sind alle auf der juristisch sicheren Seite, die Halter werden auch endlich in die Verantwortung genommen und es kann viel Tierleid verhindert werden.
 
Wird höchste Zeit, dass endlich die Kastrationspflicht eingeführt wird. Dann sind alle auf der juristisch sicheren Seite, die Halter werden auch endlich in die Verantwortung genommen und es kann viel Tierleid verhindert werden.

.... wird es aber leider vermutlich NICHT geben , denn es ist auch ein wirtschaftlicher Aspekt für die Industrie, Tierärzte...... 🙁

Ich befürworte auch die Kastrationspflicht von Freigängern , aber ich denke bis dahin wird es noch ein sehr sehr langer Weg 🙁

Selber "hasse" ich unkastrierte Freigänger, denn das mieft direkt, dazu das nächtliche Geschrei der rolligen Katzen usw .... 🙄

Auch unsere Bande ist komplett kastriert und das ist auch gut so 😀
 
Ich wills mal so sagen: Ist diese Katze nun kastriert, ist das unwideruflich. Rein rechtlich ists im vorliegenden Fall 'Sachbeschädigung', doch der Schaden ist beigefügt worden.
Sofern einem die Strafe nicht knüppelhart trifft, weil man am Rande des Existenzminimums krebselt, dann würde ich die Strafe ergeben auf mich nehmen - und die Katze endlich kastriert wissen.

Zugvogel
 
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Ich wills mal so sagen: Ist diese Katze nun kastriert, ist das unwideruflich. Rein rechtlich ists im vorliegenden Fall 'Sachbeschädigung', doch der Schaden ist beigefügt worden.
Sofern einem die Strafe nicht knüppelhart trifft, weil man am Rande des Existenzminimums krebselt, dann würde ich die Strafe ergeben auf mich nehmen - und die Katze endlich kastriert wissen.

Zugvogel

genau solche Aussagen habe ich befürchtet,.... dann hoffe ich nur darauf, das die Strafe für Wiederholungstäter wirklich härter ausfällt😡
 
Ich wills mal so sagen: Ist diese Katze nun kastriert, ist das unwideruflich. Rein rechtlich ists im vorliegenden Fall 'Sachbeschädigung', doch der Schaden ist beigefügt worden.
Sofern einem die Strafe nicht knüppelhart trifft, weil man am Rande des Existenzminimums krebselt, dann würde ich die Strafe ergeben auf mich nehmen - und die Katze endlich kastriert wissen.

Eva, ich bin der gleichen Meinung wie Du ....

Nur ein kastrierter Freigänger ist ein guter Freigänger - Strafe hin oder her 🙂
 
genau solche Aussagen habe ich befürchtet,.... dann hoffe ich nur darauf, das die Strafe für Wiederholungstäter wirklich härter ausfällt😡
Und ich hoffe inständig, daß das Kastrationsgesetz endlich kommt.

Zugvogel
 
Eva, das wird nichts daran ändern.
Es verlagert sich nur die Strafe.Die Besitzer werden mitbestraft, weil sie unkastrierte Katzen Freigang gewährt haben. Aber..... auch dann darf man sich nicht ungestraft an Katzen mit Besitzern vergreifen. Man wird dann vielleicht nicht bestraft , weil man einen Freigänger kastriert hat, aber Sachbeschädigung bleibt es auch alle Fälle.

Ich bin auch für das Kastragesetz, keine Frage,... aber das ist kein Freischein😉
 
Nein, natürlich ist das kein Freischein. Aber - wie so oft - gehen die Bestimmungen verquer, nicht die 'Taten' der Katzenfreunde. Und DAS muß geändert werden.
Ich bin sogar dafür, daß kastrierte Freigänger markiert werden, z.B. eine kleine Ohrspitze gekappt wird. In andren Ländern ist das gang und gäbe.

Zugvogel
 
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Dafür sind Tatoos da....
Man muss eine Katze nicht unbedingt verstümmeln um sie zu kennzeichnen.

Also weisste,... ich würde dich glattweg fressen, wenn Du bei Blümchen schauen würdest, ob sie kastriert ist und sie dann mit einem gekappten Ohr wieder heimschicken würdest. Du müsstest dir dann auch keine Sorgen mehr um eine Anzeige machen😉
 
Ich halte eine Kennzeichnung für unbedingt nötig, um keine Katze zweimal aufschneiden zu müssen.

Viele unkastrierte Freigänger haben keinerlei Kennzeichnung, was bei Deinen ja wohl nicht der Fall ist?

Daß ein unkastrierter Freigänger zuerst mal auf Herkunft untersucht wird, auch viele Anstrengungen gemacht werden, um ihn vielleicht wieder heimzubringen, ist keine Frage. Keiner wird geschnappt und im nullkommanix kastriert. Aber bei solchen, die immer wieder auftauchen und Kätzinnen, die ungepflegt, armselig sind, trächtig oder in Mutterschaft - warum sollte man da nicht 'handanlegen' können, um ihnen etwas mehr Lebensqualität zu geben?
Wer eine solche Miez fängt und ins Tierheim bringt, wird auch gewärtig sein müssen, daß sie dort kastriert wird.

Zugvogel
 
Diese Diskussion ist seltsam in einem Forum, indem die "Notfallkladde" länger ist als ne Klopapierrolle..

Sachbeschädigung - Hilfe, nun setzen wir Katzen an die Stelle von eingebeulten Briefkästen oder wie?

Ich glaube, einige Richter haben zuviel Luft gezogen..

Wer bestraft die Besitzerin, die ihre Katze verfloht durch die Gegend laufen lässt etc..?

Wo ist die nächste Petition zur Kastration? Her damit!
 
Wer eine solche Miez fängt und ins Tierheim bringt, wird auch gewärtig sein müssen, daß sie dort kastriert wird.

STIMMT, aber auch DA sind die Tierschützer - LEIDER - nicht auf der sicheren Seite 🙁

Taucht im TH zb der Halter auf und erstattet Anzeige, gibt es Ärger und DAS müsste mit einer Kastrationspflicht geändert werden ! 😡

Das Selbe gilt auch für Hunde !!

Solange Richter Tiere als "Sachen" sehen, wird sich nicht wirklich viel bewegen und DAS ärgert mich , denn Tierschützer haben sicher Besseres zu tuen, als Bußgelder zu zahlen , denn das Geld wird eher für Wichtigeres benötigt ! 😡
 

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