Hausordnung & Balkon sichern!

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L.u.Mi

L.u.Mi

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😕 Hab da so ein "kleines" Problem, noch nicht aber demnächst.
Lt. Hausordnung darf hier nichts an und auf den Balkongeländern angebracht werden. Mit meinen Balkonkästen verstoße ich schon voll gegen die Vorschriften! Vorschriftsänderungen kamen mitte Mai per Post, sind seit April gültig und meine Kästen hängen seit ende März... Hahahahahaha...

Bei meinen Alten Katern ist das auch kein Problem!
Der Sichtschutz der an der Brüstung befestigt ist, der zum Glück nicht verboten ist reicht bei ihnen und die Brüstung ist auch so hoch genug!

In 3-7 Wochen kommt aber ein neuer untermieter, noch 5 Wochen alt. Ich will den kleinen ja nicht einsperren, wenn ich mit den grossen raus gehe. Können sie übrigens nur in meinem Beisen, da ich eine extra gesichterte Fliegen-Gittertür angebracht habe.

Für die Lücke zwischen Boden und Brüstung hab ich schon ein Feingewebtes Maschendrat im Kopf, haben meine Eltern vor 25 Jahren auch benutzt, habe nur noch keins gefunden wo die Löcher kleingenug sind, das der kleine da nicht drin hängenbleiben kann und gleichzeitig aber Stark genug ist um nicht nachzugeben!

😕 Aber für Oben fehlt mir leider ne Zündende Idee, kann mir da jemand helfen?
Alternativen für den Maschendraht nehme ich auch gerne an!
 
A

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😕 Hab da so ein "kleines" Problem, noch nicht aber demnächst.
Lt. Hausordnung darf hier nichts an und auf den Balkongeländern angebracht werden. Mit meinen Balkonkästen verstoße ich schon voll gegen die Vorschriften! Vorschriftsänderungen kamen mitte Mai per Post, sind seit April gültig und meine Kästen hängen seit ende März... Hahahahahaha...

Bei meinen Alten Katern ist das auch kein Problem!
Der Sichtschutz der an der Brüstung befestigt ist, der zum Glück nicht verboten ist reicht bei ihnen und die Brüstung ist auch so hoch genug!

In 3-7 Wochen kommt aber ein neuer untermieter, noch 5 Wochen alt. Ich will den kleinen ja nicht einsperren, wenn ich mit den grossen raus gehe. Können sie übrigens nur in meinem Beisen, da ich eine extra gesichterte Fliegen-Gittertür angebracht habe.

Für die Lücke zwischen Boden und Brüstung hab ich schon ein Feingewebtes Maschendrat im Kopf, haben meine Eltern vor 25 Jahren auch benutzt, habe nur noch keins gefunden wo die Löcher kleingenug sind, das der kleine da nicht drin hängenbleiben kann und gleichzeitig aber Stark genug ist um nicht nachzugeben!

😕 Aber für Oben fehlt mir leider ne Zündende Idee, kann mir da jemand helfen?
Alternativen für den Maschendraht nehme ich auch gerne an!


Irgendwie fehlt mir die Vorstellungskraft - hast Du evtl. mal ein Foto von Deinem Balkon?

Alternativ zu Maschendraht ist vielleicht ein Stück Netz, Hasendraht oder Bretter....
 
Von Unten
208wmf5.jpg


Die große Ecke
nwgdpc.jpg


die kleine Ecke zum Nachbarn, halb Wand/halb Brüstung
3166sr4.jpg
 
Solange du nichts an die Wand dübelst - feste Montage - zählt keine Hausordnung sondern die Rechtsprechung (Sonst könnte man dir ja auch verbieten Sitzmöbel auf den Balkon zu stellen). Wenn du einen Rahmen baust, an diesem ein Netz befestigst und ihn mit breiten Kabelbindern am Balkon sicherst (oder noch besser so über die Ecke bauen, dass er von allen steht) dann hat auch da die Hausordnung verloren.

Auskünfte bezgl. solcher Situationen bekommst du auch beim Mieterschutzverein. Wenn Katzenhaltung erlaubt ist, dann ist auch eine Sicherung in angemessenen Maße zu gewähren. Oben genannter Vorschlag ist frei von Genehmigungen.

Sehr gut, aber jetzt kommt noch das zweite Problem...
😳 Sorry, hab ich eben vergessen....
Hab ab 13 Uhr die Sonne auf dem Balkon bis kurz vorm Sonnenuntergang, kann man sowas eigentlich gut "mobiel" bauen? wenn ich den Sonnenschirm nämlich nicht aufmachen kann werden wir nicht nur draussen gegrillt!

Ach ja, wie hoch sollte so was eigentlich sein?

und noch was....
😕 Hab bei eBay gerade sowas wie ne Baummanschette gefunden was Katzen vom Klettern abhalten soll 😕 hat da jemand ahnung von, weil sonnst währe so was ja vieleicht auch für meinen balkon möglich? 😕
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange du nichts an die Wand dübelst - feste Montage - zählt keine Hausordnung sondern die Rechtsprechung (Sonst könnte man dir ja auch verbieten Sitzmöbel auf den Balkon zu stellen). Wenn du einen Rahmen baust, an diesem ein Netz befestigst und ihn mit breiten Kabelbindern am Balkon sicherst (oder noch besser so über die Ecke bauen, dass er von allen steht) dann hat auch da die Hausordnung verloren.

Auskünfte bezgl. solcher Situationen bekommst du auch beim Mieterschutzverein. Wenn Katzenhaltung erlaubt ist, dann ist auch eine Sicherung in angemessenen Maße zu gewähren. Oben genannter Vorschlag ist frei von Genehmigungen.

Das stimmt leider so nicht ganz. Es gibt meines Wissens diesbezüglich keine einheitliche Rechtsprechung. Wie im Streitfall das Gericht entscheidet, hängt unter anderem davon ab, ob der Balkon zur Straße oder zum Hof zeigt - und nicht zuletzt von der Einstellung des Richters.

5. Katzennetz am Balkon

Darf man ein Katzennetz am Balkon anbringen oder kann der Vermieter das verbieten? Gibt es dabei Besonderheiten abhängig davon, ob der Balkon zur Straße zeigt und abhängig von der Etagenzahl?



Antwort:

Bei dieser Frage geht es vor allem darum, welche Veränderungen ein Mieter an einem Mietobjekt vornehmen darf. Hierzu gibt es ganz unterschiedliche Gerichtsurteile - sowohl solche, die die Vernetzung erlauben als auch solche, die dem Vermieter Recht geben.

Wer seinen Balkon katzensicher vernetzen will, braucht auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters. Für ihn sind dabei mehrere Faktoren relevant:

Wie schwerwiegend ist der Eingriff in die Bausubstanz? Ein Vermieter wird ein Netz, das nur an angeklemmten Teleskopstangen befestigt wird, eher genehmigen als eines, für dessen Befestigung viele große Dübel in die Fassade gebohrt werden müssen.

Wie leicht lässt sich das Netz wieder abbauen? Je leichter es sich abbauen lässt, desto eher wird der Vermieter dem Netz wahrscheinlich zustimmen.

Wichtig ist auch der optische Aspekt: Ein fast unsichtbar angebrachtes Netz, das nicht weit über die Brüstung ragt, wird wahrscheinlich eher genehmigt als ein sehr hohes und von unten gut sichtbares Netz. Deshalb ist es oft auch einfacher, ein Netz an einem Balkon an der Hinterseite des Hauses genehmigt zu bekommen als an der Straßenseite.

Es ist auf jeden Fall gut, den direkten Dialog mit dem Vermieter zu suchen. Man sollte ihm seine Pläne vorher genau erklären, gerne auch mit Beispielbildern. Außerdem hilft es oft, einen Fachmann hinzuzuziehen. Einer fachgerechten und optisch angepassten Vernetzung stimmen viele Vermieter eher zu. Außerdem kann man eine Zusatzkaution mit dem Vermieter vereinbaren. Dann hat er die Sicherheit, dass genügend Geld für den Netzabbau vorhanden ist, falls der Mieter es bei seinem Auszug nicht selbst entfernt. Quelle

Oder meinst du ein wagerechtes Gitter, das nicht über die Brüstung ragt? Das lässt sich natürlich kaum verbieten. Nur kann man dann nicht mehr draußen sitzen...

Nachtrag: Was mich wundert, ist diese Vorschriftsänderung. Geht das so einfach? Wenn du den Vertrag unter anderen Konditionen unterschrieben hast?
 
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Uiuiuiui...
wohl doch zu früh gefeut...
:stumm:
 
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Selbsttragender Sichtschutz oder Blumenrankgitter (Bauartähnlich eine Katzensicherung) die nicht mit dem Balkongeländer oder dem Mauerwerk fest verbunden sind, sind uneingeschränkt genehminungsfrei, da sie Mobiliar darstellen.

Beispiel - Nimm eine Hollywoodschaukel und wirf ein Netz darüber - das ist ein freistehender mit Netz umbauter Raum - wer will das verbieten? Ebenso kann das ein Fliegenschutz sein, oder eine Katzensicherung.
Ich habe heute leider nicht so viel Zeit - ich suche aber mal die Tage die entsprechenden Urteile raus und äussere mich noch zum "wie baut man sowas".

Wenn es sich "flott" abbauen lässt - wie beispielsweise ein Sonnenschirm - hast du Recht.
Auf die Sicherungen, die ich kenne und denen ich vertrauen würde, trifft das aber nicht zu.

Die o.g. Infos stammen von einem Fachmann des Mieterbundes.
Gerade bei einer schwierigen Hausverwaltung würde ich mich dort auch vorher beraten lassen.
Oder lieber eine Wohnung suchen, in der das Ganze unproblematisch ist.
 
es gibt doch auch die netze mit halterung. die schraubt man fest und kann sie auch wieder schnell abmachen.

kann man echt so einfach die hausordnung ändern? meinen balkon mach ich gern wie ich es möchte. oh man das ist hart.
 
Solange du nichts an die Wand dübelst - feste Montage - zählt keine Hausordnung sondern die Rechtsprechung (Sonst könnte man dir ja auch verbieten Sitzmöbel auf den Balkon zu stellen). Wenn du einen Rahmen baust, an diesem ein Netz befestigst und ihn mit breiten Kabelbindern am Balkon sicherst (oder noch besser so über die Ecke bauen, dass er von allen steht) dann hat auch da die Hausordnung verloren.

Auskünfte bezgl. solcher Situationen bekommst du auch beim Mieterschutzverein. Wenn Katzenhaltung erlaubt ist, dann ist auch eine Sicherung in angemessenen Maße zu gewähren. Oben genannter Vorschlag ist frei von Genehmigungen.

Die Rechtssprechung sagt aber, dass eine Veränderung der Außenfassade (vor ein paar Jahren noch zu 100 % - außer es war in der Teilungserklärung anders festgelegt - und seit einiger Zeit - ich glaub - zu 75 %) von den Eigentümer genehmigt werden muss. Und ein Katzennetz zählt, glaubt man den unzähligen Ratschlägen von Fachleuten im Internet, dazu.

Sicher lässt sich streiten, aber es gibt solche und solche Gerichtsurteile. Beide findet man zuhauf im Internet.
 
Selbsttragender Sichtschutz oder Blumenrankgitter (Bauartähnlich eine Katzensicherung) die nicht mit dem Balkongeländer oder dem Mauerwerk fest verbunden sind, sind uneingeschränkt genehminungsfrei, da sie Mobiliar darstellen.


Dachte ich bis vor ein paar Wochen auch. Dann habe ich im Internet gesucht und die Information gefunden, dass auch das unter gewissen Umständen genehmigungspflichtig ist. Übrigens sieht das auch mein Nachbar so, der ebenfalls Architekt ist, und hat sich dieses direkt in seine Kaufurkunde aufnehmen lassen.

lt. diversenen unterschiedlichen Seiten, ist ein Rankgitter an der Hauswand ein Wandgitter und nicht genehmigungspflichtig (so es nicht mit Dübeln befestigt ist). Ein Rankgitter, das hingegen in "Sicht" aufgestellt wird, ist ein Sichtschutz und ist wiederum genehmigungspflichtig.

Ich hege keine Anspruch darauf, dass meine Informationen richtig sind (wenn sie es nicht sind, wäre es mir persönlich sogar lieber!), aber das ist die Aussage, die man im Internet findet.
 
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Hallo
man kann nicht generell sagen, dass nicht fest montierte Gitter keiner Genehmigung bedürfen.

Sobald ein Katzennetz nach außen in Erscheinung tritt, spricht viel dafür, dass es auch ohne feste Montage eine bauliche Veränderung ist, die nach den wohl meisten gängigen Mietverträgen einer Genehmigung bedarf (so entschieden vom AG Wiesbaden).

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Unterlassung eines solchen Netzes verlangt werden (per Beschluss), weil es den optischen Eindruck nachteilig verändert (so entschieden vom Bayerischen Obersten Landesgericht).

Die Tendenz in der Rechtsprechung geht wohl eher in Richtung Versagung eines Katzennetzes ohne Zustimmung.
 
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Chrisi, hast Du Kinder? Dann kannst Du argumentieren, dass Du das für die Sicherheit der Kinder brauchst. Habe einen Anwalt diesbzgl. angesprochen, der mir sagte, dass mit diesem Hintergrund zu keiner Ablehnung kommen dürfte 😉
 
Alex, nicht böse sein, aber das ist einfach Werbung, und inhaltlich Quatsch 😉

wieso denn das? Solange die Stangen mit Kabelbinder befestigt sind, verstößt man nicht gegen eine Hausordnung. (allerdings frage ich mich da schon, ob das so hält?)

Muss man doch dort nicht kaufen, aber es könnte zum Nachmachen animieren 😉

Für die Handwerklich begabte Frau bestimmt der Renner 😀
 
wieso denn das? Solange die Stangen mit Kabelbinder befestigt sind, verstößt man nicht gegen eine Hausordnung. (allerdings frage ich mich da schon, ob das so hält?)

Muss man doch dort nicht kaufen, aber es könnte zum Nachmachen animieren 😉

Für die Handwerklich begabte Frau bestimmt der Renner 😀


Nein, das stimmt einfach nicht! Lies mal bitte, was ich oben geschrieben habe.

Übrigens bin ich selber diesem Werbeslogan auf den Leim gegangen, bis ich meine Nachbarn mal etwas "näher" kennen lernen durfte. Das System selber ist prima, bin zufrieden.
 
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Chrisi, hast Du Kinder? Dann kannst Du argumentieren, dass Du das für die Sicherheit der Kinder brauchst. Habe einen Anwalt diesbzgl. angesprochen, der mir sagte, dass mit diesem Hintergrund zu keiner Ablehnung kommen dürfte 😉

echt jetzt? Gibt denn da auch eine Alterbegrenzung für Kinder?
 
Deine Aussage hab ich gelesen. Ich kenne es nur so, das alles was an Wänden, Decken oder Geländern verschraubt wird, genehmigungspflichtig ist.

Daher haben wir unser Netz mit Kabelbindern am Geländer von unseren Nachbarn über uns verbunden.

Bis dato kam nie was von der Verwaltung. Hoffe, das bleibt auch so.

Tina, hast du denn das System auch?
Liebäugel damit, eben weils oben offen ist und ich endlich mal wieder meine Markise richtig öffnen möchte.
 
Deine Aussage hab ich gelesen. Ich kenne es nur so, das alles was an Wänden, Decken oder Geländern verschraubt wird, genehmigungspflichtig ist.

Daher haben wir unser Netz mit Kabelbindern am Geländer von unseren Nachbarn über uns verbunden.

Bis dato kam nie was von der Verwaltung. Hoffe, das bleibt auch so.

Dann google mal... und Dir wird ganz anders werden 😳 Du wirst überall an den Punkt kommen, wo die Außenansicht ins Spiel kommt ... und da gelten einfach gesetzliche Regeln.

Ich denke auch, dass nichts mehr von der Verwaltung kommt 😉.
 

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