"Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, so hängt die Zulässigkeit einer Tierhaltung in einer Mietwohnung nach einem Urteil des BGH davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört." - Wir brauchen also erst mal einen Mietvertrag ohne wirksame Regelung. Diese erkennt der Laie nicht.
"Diese Abwägung lasse sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig seien, dass sich jede schematische Lösung verbiete." - Also muß im Vertrag stehen, dass ein Mitmieter Allergiker ist und Du hast einen Einzelfall mit Begründung. Wer der Allergiker ist darf der Vermieter aus Datenschutzgründen nicht sagen. So würde ich als Vermieter das "Problem" lösen, wenn ich was gegen Katzenhaltung hätte.