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Piccolo
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 17. August 2010
- Beiträge
- 23
- Ort
- Kreis Schleswig-Flensburg
Hallo in die Runde!
Ich bin neu im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich wohne in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg und dazu noch auf dem plattesten Lande das ihr euch vorstellen könnt. ABSOLUTE Alleinlage mit 1,6 ha Grundstück zwischen Wiesen und Feldern.
Ab und zu tauchen bei mir verhungerte Katzen auf und schreien zum Steinerweichen. Sie lassen sich auch von meinen anderen Katzen (alle kastriert) nicht abschrecken und ich habe wieder einen Fresser mehr.
Im Moment habe ich 3 Kater und 1Katze.
Da auch ich zu den vielen Arbeitslosen im Lande gehöre, habe ich mich entschlossen unter anderem im Tierschutz mit zu arbeiten und zwar in einem Verein für europäischen Tierschutz, in dem auch mein Tierarzt tätig ist.
Jetzt also zu dem Teil auf den sich meine Frage bezieht.
Ich habe mich entschlossen ein großes Gegehege zu bauen, und darin ab und zu ein paar Katzen aus einem Tierschutzprojekt aufzunehmen solange bis sie vermittelt werden werden können, damit sie nicht in Monate in einem gekachelten Raum verbringen müssen. Diese Tiere haben sowieso schon viel mitgemacht. Die Katzen sind seuchenfrei, kastriert und gechippt, da sie gerade nach D eingeführt wurden.
Ein Teil des Geheges ist in der Scheune und ein Teil im Gelände mit freiem Zugang in beide Bereiche (es ist noch nicht ganz fertig.)
Ich hatte vor ein Fest zur Einweihung zu machen, dabei ist jemand über den Flyer gestolpert und es hat gleich eine Menge Verbote gehagelt:
1. Tombola - das ist ja Glücksspiel !!! das mußt Du anmelden und 40€ bezahlen.
2. Kaffee+Kuchen - Genehmigung (Gebühr) und Gesundheitszeugnis (Gebühr)undundund
3. Die ganze Anlage muß genehmigt werden, da kommt das Kreisveterinäramt und will erst mal nur für die Besichtigung 100,00 €.
Und dann weiß ich nicht, welche Vorschriften sonst noch auf mich zu kommen. Ich habe was von gekachelten beheizbaren Räumen etc etc gehört. Nicht nur das wir das Geld nicht haben, aber das wäre hier auch baulich nicht zu machen. Es sei den man baut mit Tausenden von Euros eine neue entsprechende Anlage. Die Einnahmen aus dem Fest (ca 100-150 €) sollten für noch etwas Maschendraht für´s Gehege benutzt werden.
Meine Frage: Gibt es schriftliche Angaben darüber wie so ein Innen-Außengehege auszusehen hat?
Im § 11 steht im Grunde ja nur: Wer Tiere für einen Dritten hält, muß eine Genemigung haben. Die Raumvorschriften müssen nach §2 vom Land erlassen werden.
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Viele Grüße
Piccolo
Ich bin neu im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich wohne in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg und dazu noch auf dem plattesten Lande das ihr euch vorstellen könnt. ABSOLUTE Alleinlage mit 1,6 ha Grundstück zwischen Wiesen und Feldern.
Ab und zu tauchen bei mir verhungerte Katzen auf und schreien zum Steinerweichen. Sie lassen sich auch von meinen anderen Katzen (alle kastriert) nicht abschrecken und ich habe wieder einen Fresser mehr.
Im Moment habe ich 3 Kater und 1Katze.
Da auch ich zu den vielen Arbeitslosen im Lande gehöre, habe ich mich entschlossen unter anderem im Tierschutz mit zu arbeiten und zwar in einem Verein für europäischen Tierschutz, in dem auch mein Tierarzt tätig ist.
Jetzt also zu dem Teil auf den sich meine Frage bezieht.
Ich habe mich entschlossen ein großes Gegehege zu bauen, und darin ab und zu ein paar Katzen aus einem Tierschutzprojekt aufzunehmen solange bis sie vermittelt werden werden können, damit sie nicht in Monate in einem gekachelten Raum verbringen müssen. Diese Tiere haben sowieso schon viel mitgemacht. Die Katzen sind seuchenfrei, kastriert und gechippt, da sie gerade nach D eingeführt wurden.
Ein Teil des Geheges ist in der Scheune und ein Teil im Gelände mit freiem Zugang in beide Bereiche (es ist noch nicht ganz fertig.)
Ich hatte vor ein Fest zur Einweihung zu machen, dabei ist jemand über den Flyer gestolpert und es hat gleich eine Menge Verbote gehagelt:
1. Tombola - das ist ja Glücksspiel !!! das mußt Du anmelden und 40€ bezahlen.
2. Kaffee+Kuchen - Genehmigung (Gebühr) und Gesundheitszeugnis (Gebühr)undundund
3. Die ganze Anlage muß genehmigt werden, da kommt das Kreisveterinäramt und will erst mal nur für die Besichtigung 100,00 €.
Und dann weiß ich nicht, welche Vorschriften sonst noch auf mich zu kommen. Ich habe was von gekachelten beheizbaren Räumen etc etc gehört. Nicht nur das wir das Geld nicht haben, aber das wäre hier auch baulich nicht zu machen. Es sei den man baut mit Tausenden von Euros eine neue entsprechende Anlage. Die Einnahmen aus dem Fest (ca 100-150 €) sollten für noch etwas Maschendraht für´s Gehege benutzt werden.
Meine Frage: Gibt es schriftliche Angaben darüber wie so ein Innen-Außengehege auszusehen hat?
Im § 11 steht im Grunde ja nur: Wer Tiere für einen Dritten hält, muß eine Genemigung haben. Die Raumvorschriften müssen nach §2 vom Land erlassen werden.
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Viele Grüße
Piccolo