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ainoa
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- Mitglied seit
- 28. August 2023
- Beiträge
- 40
Hallo an alle erfahrenen Katzenbesitzer,
habt ihr schon mal die Akte zu eurem Liebling vom TA angefordert? Hat man einen Anspruch darauf, dass sie diese rausrücken müssen? Und was dürfen sie laut GOT dafür maximal berechnen?
Ich muss noch dazu sagen, dass ich die Akte zu meinem verstorbenen Liebling möchte, um endgültig mit der ganzen Sache (und damit, wie sie gelaufen ist) abschließen zu können...
habt ihr schon mal die Akte zu eurem Liebling vom TA angefordert? Hat man einen Anspruch darauf, dass sie diese rausrücken müssen? Und was dürfen sie laut GOT dafür maximal berechnen?
Ich muss noch dazu sagen, dass ich die Akte zu meinem verstorbenen Liebling möchte, um endgültig mit der ganzen Sache (und damit, wie sie gelaufen ist) abschließen zu können...