Als Vermieter nachträglich die Haustieranzahl einschränken?

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Hier geht es mal um die andere Seite, denn ich bin sowohl Mieter mit einer Einschränkung der Anzahl der Katzen als auch Vermieter einer Wohnung.

Die Familie in dieser Wohnung hat bei Mietvertragabschluss keine Einschränkungen in der Anzahl ihrer Katzen erhalten und hat derzeit 3, zwei Kätzinnen und einen Kater. Der Kater ist unkastriert und soll jetzt eine Zucht in der Wohnung gründen und genau jetzt ist der Punkt gekommen, wo ich einschreiten möchte, aber nicht weiß, ob ich das noch kann.

Ansich sind meine Gründe aber eher andere, als der Schutz meines Wohneigentums, denn der Kater ist Freigänger und eine fundierte Zucht sieht nunmal anders aus. Ich habe lange Zeit eine FIV-Katze gehalten und deren Infektion fand in dieser Gegend statt, weshalb ich einen wild deckenden Kater nur als Überträger, aber nicht als zuchttauglich sehe.
Der Schutz meines Wohneigentumes wegen der unkastrierten Tiere und der Gefahr des Urinmarkierens spielt aber immer noch eine Rolle.

Kann ich also die Einschränkung auf die derzeitige Anzahl der Tiere nachträglich noch vornehmen? Kann ich eine Unterbindung verlangen, wenn die Tiere wirklich markieren sollten (Kastration o.ä.)?

Klar, ich kann auch einen Anwalt fragen, allerdings würde mich eben auch die Meinung hier im Forum interessieren.
Als Mieter ist das wirklich besch***en, dass weiß ich ja selbst, aber als Vermmieter wäre das doch eine Möglichkeit für aktiven Tierschutz, oder?
 
A

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Erkundige dich einfach bei deiner Stadt.
Hier bei uns besteht Kastrationspflicht.
Da müsen die wenigstens die Katzen kastrieren
lassen.
Ob du rechtlich die Tierhaltung einschränken kannst musst du sicher beim Anwalt erfragen.
Ich fände das gerade in Wohnungen ohne Garten mehr als sinnvoll.
 
Ich würde dir empfehlen dich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden und dich dahingehend beraten zu lassen.
 
Wie groß ist denn die Wohnung? Je kleiner die vermietete Wohnung desto eher liegt eine nicht vertragsmäßige Nutzung vor .


"Der Vermieter kann, wenn nur Wohnnutzung vereinbart ist, die sofortige Unterlassung der Tierzucht verlangen und bei Nichtbefolgung nach vorheriger Abmahnung (§ 543 Abs. 3 Satz 1 BGB) die außerordentliche Kündigung aussprechen "


Außerdem gilt:


"Die Zahl der in einer Wohnung gehaltenen Tiere kann (auch nachträglich) durch Gerichtsbeschluss auf das ortsübliche Maß beschränkt werden; bei Hunden und Katzen sind das in der Regel jeweils zwei Tiere (siehe Oberlandesgericht München, Aktenzeichen: 5 U 7178/89)."

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Also am betsen mal den Anwalt kontaktieren....
 
Bin ja nur Miteigentümer und muss die anderen mal fragen, ob sie das befürworten und dann mal sehen, ob es eingeschränkt werden kann. Man möchte ja auch keine Klage an den Hals kriegen, die man dann doch verliert. Anwälte sind da manchmal wenig hilfreich, immerhin kriegen sie auch bei schlechten Auskünften und erfolglosen Verfahren Geld. Trotzdem ist Fragen sicher sinnvoll.

Die Wohnung ist knapp über 100 qm groß.
Es leben dort zwei große Hunde, die drei Katzen, zwei Eltern und drei Kinder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ja nur Miteigentümer und muss die anderen mal fragen, ob sie das befürworten und dann mal sehen, ob es eingeschränkt werden kann. Man möchte ja auch keine Klage an den Hals kriegen, die man dann doch verliert. Anwälte sind da manchmal wenig hilfreich, immerhin kriegen sie auch bei schlechten Auskünften und erfolglosen Verfahren Geld. Trotzdem ist Fragen sicher sinnvoll.

Die Wohnung ist knapp über 100 qm groß.
Es leben dort zwei große Hunde, die drei Katzen, zwei Eltern und drei Kinder.

Ich würde versuchen aufgrun der Wohnungsgröße weitere Tierhaltung zu verbieten. 100qm für 5 Personen liegt ja schon unter dem Schnitte vom Amt....dir stehen da ja mit 4 Personen schon 95qm zu....dazu noch zwei Hunde und drei Katzen, eine zusätzliche Zucht wäre eindeutig zu viel für die "kleine" Wohnung.
 
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Die wollen ja wohl "züchten" um die Kitten zu verkaufen.

Also eine gewerbliche Handlung und das dürfte eine "Zweckentfremdung" Deines Wohneigentums sein, die Du durchaus verbieten kannst.

Vielleicht mal in diese Richtung recherchieren, denn ich denke, da könnte man sie "kriegen".

Viel Glück das Du diesen Schwachsinn verhindern kannst !!
 

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