Delora
Erfahrener Benutzer
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- NRW
Hier geht es mal um die andere Seite, denn ich bin sowohl Mieter mit einer Einschränkung der Anzahl der Katzen als auch Vermieter einer Wohnung.
Die Familie in dieser Wohnung hat bei Mietvertragabschluss keine Einschränkungen in der Anzahl ihrer Katzen erhalten und hat derzeit 3, zwei Kätzinnen und einen Kater. Der Kater ist unkastriert und soll jetzt eine Zucht in der Wohnung gründen und genau jetzt ist der Punkt gekommen, wo ich einschreiten möchte, aber nicht weiß, ob ich das noch kann.
Ansich sind meine Gründe aber eher andere, als der Schutz meines Wohneigentums, denn der Kater ist Freigänger und eine fundierte Zucht sieht nunmal anders aus. Ich habe lange Zeit eine FIV-Katze gehalten und deren Infektion fand in dieser Gegend statt, weshalb ich einen wild deckenden Kater nur als Überträger, aber nicht als zuchttauglich sehe.
Der Schutz meines Wohneigentumes wegen der unkastrierten Tiere und der Gefahr des Urinmarkierens spielt aber immer noch eine Rolle.
Kann ich also die Einschränkung auf die derzeitige Anzahl der Tiere nachträglich noch vornehmen? Kann ich eine Unterbindung verlangen, wenn die Tiere wirklich markieren sollten (Kastration o.ä.)?
Klar, ich kann auch einen Anwalt fragen, allerdings würde mich eben auch die Meinung hier im Forum interessieren.
Als Mieter ist das wirklich besch***en, dass weiß ich ja selbst, aber als Vermmieter wäre das doch eine Möglichkeit für aktiven Tierschutz, oder?
Die Familie in dieser Wohnung hat bei Mietvertragabschluss keine Einschränkungen in der Anzahl ihrer Katzen erhalten und hat derzeit 3, zwei Kätzinnen und einen Kater. Der Kater ist unkastriert und soll jetzt eine Zucht in der Wohnung gründen und genau jetzt ist der Punkt gekommen, wo ich einschreiten möchte, aber nicht weiß, ob ich das noch kann.
Ansich sind meine Gründe aber eher andere, als der Schutz meines Wohneigentums, denn der Kater ist Freigänger und eine fundierte Zucht sieht nunmal anders aus. Ich habe lange Zeit eine FIV-Katze gehalten und deren Infektion fand in dieser Gegend statt, weshalb ich einen wild deckenden Kater nur als Überträger, aber nicht als zuchttauglich sehe.
Der Schutz meines Wohneigentumes wegen der unkastrierten Tiere und der Gefahr des Urinmarkierens spielt aber immer noch eine Rolle.
Kann ich also die Einschränkung auf die derzeitige Anzahl der Tiere nachträglich noch vornehmen? Kann ich eine Unterbindung verlangen, wenn die Tiere wirklich markieren sollten (Kastration o.ä.)?
Klar, ich kann auch einen Anwalt fragen, allerdings würde mich eben auch die Meinung hier im Forum interessieren.
Als Mieter ist das wirklich besch***en, dass weiß ich ja selbst, aber als Vermmieter wäre das doch eine Möglichkeit für aktiven Tierschutz, oder?