Anrecht auf Kitten - Rechtsfrage

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BirmaMaincoon

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13. Juni 2018
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Hallo meine lieben,

Kurz zur Situation: ich bin im Besitz 2er großen Katzen (mit Kaufvertrag und Impfausweis auf meinen Namen und Personalausweisnr) ein geschwisterpärchen. Die Schwester hat durch einen externen deckkater mehrere Kitten bekommen. Soweit so gut.

Nun möchte aber eine ehemalige gute Freundin die ich bei mir aufgenommen hatte aufgrund von mittellossigkeit mir dem großen Kater wie auch den kleinen Kitten Kater nachdem sie auszieht einfach mitnehmen. Aufgrund meines Kaufvertrages bin ich der meiung hat sie kein Anrecht auf die beiden großen Katzen wie auch deren nachkömmlinge da sie ja von der Mutter abstammen die rein Rechtlich gesehen in meinem Besitz ist.

Liege ich da mit meinem Gedanken falsch oder hat sie irgend eine Chance mir den kleinen wie großen Kater zu entreißen? Lieben Gruß und danke
 
A

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Mit welcher Begründung möchte sie die Katzen einfach mitnehmen ??? 😕

1. Würde ich diese "Freundin" sofort raus werfen.

2. Kastrier alle Katzen. 😡
 
Deine Frage klingt wirr, wenn es deine Katzen sind, warum sollte sie irgendein Recht auf irgendeine Katze haben? Oder war der Deckkater ihr Kater?
Kastriere bitte alle Katzen, du scheinst mir kein eingetragener Züchter zu sein und damit vermehrst du lediglich. Zur Katzenzucht gehört großes Wissen.
Im Übrigen geht es um Eigentum, nicht um Besitz (= lediglich Zustand).
 
Ich habe die Katzen ( die beiden großen) mit Kaufvertrag erworben und stehe in beiden Kaufverträgen drinn.

Es gibt keinen Vertrag oder sonstiges Dokument was bezeugt das sie von mir eine oder mehrere Katzen erhält oder versprochen wurde. Auch der deckkater war nicht von ihr sondern von extern.

Sie bildet sich halt ein aufgrund das die beiden Kater ins Herz geschlossen hat habe sie ein Anrecht auf diese.

Sie ist in keinster Weise mit den Katzen vertraglich gesehen in Verbindung zu bringen.

Die Freundin wurde jetzt auch fristlos vor die Tür gesetzt da sie mir wie auch meiner Familie ernsthafte Drohungen hat zukommen lassen und es so nun nicht mehr geht. Sie möchte halt ihre Lieblinge aus meinen wie sie sagen würde Fängen befreien.

Sie sind mittlerweile alle kastriert und ich / wir sind auch keine Züchter sondern wir wollten 1 mal selbst nachkommen haben bevor es nicht mehr möglich ist (war leider gleich n 5er wurf) sie hat sie teilweise mit aufgezogen ja (von meinen finanziellen Mitteln muss man dazu sagen) aber das wars auch. Nirgendwo steht ihr name in einem vertrag oder schenkungsurkunde oder sonstiges.

Ich frage deswegen nach da sie mittlerweile einen rechtlichen Betreuer hat und dieser mir mitgeteilt hat ich solle die Katzen aushändigen wenn sie nächste Woche ihre Sachen holt. (Dieser weiß aber garantiert auch nicht das sie keine Dokumente vorweisen kann die sie als Besitzerin ausweist)

Ich bin ja auch der Meinung das sie keine Möglichkeit haben sollte die Fellnasen mitzunehmen.
 
Die Sachen kann sie sich an der Tür abholen (sollten ja keine großen Möbelstücke dabei sein), in die Wohnung würde ich sie nicht mehr lassen.
Wenn deine Geschichte so stimmt, dann besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Tiere.
Es ist davon auszugehen, dass sie ihrem Betreuer eine andere Geschichte erzählt hat.
Ansonsten würde ich einfach abwarten, nimmt sie sich dann z.B. einen Anwalt, solltest du dir auch einen nehmen. Gut möglich, dass das auch alles einfach im Sande verläuft.
 
Die ganze Vermehrergeschichte ist natürlich mehr als unschön 🙄 Gut, dass die Katzen jetzt kastriert sind!

Nein, da hat sie keinerlei Rechte, das sind deine Katzen und der Kaufvertrag bestätigt dies. Wenn sie wen vorbei schickt, den würd ich gar nicht erst rein lassen. Soll sie sich doch die Mühe machen, die Katzen einzuklagen, so ganz ohne Nachweis 😀
 
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Danke schonmal für eure Antworten.

Sie holt ihre bereits gepackten 5 Umzugskartons mit diesem Rechtlichen Betreuer ab und etwaige Dokumente kann ich dann sofort vorlegen.

Als Augenzeuge und Unterstützung konnte ich bereits meinen Bruder mit einspannen.

Wenn es denn mal dabei bleibt das vor der Tür geblieben wird. Leider sind ihre Kontakte dahingehend das auch einfach die Tür aufgebrochen wird. Musste die schlösser auch schon austauschen in der Vergangenheit.

Ich hoffe wirklich das sie endlich von mir und meinem Leben Abstand nimmt sobald sie merkt sie kommt nicht weiter. Fragt mal nicht nach was die letzten Monate los war. Hauptsache den Fellnasen geht es gut und da bin ich auch wenn sie das nicht hören will eindeutig die bessere Alternative.

Ihr habt mir auf jedenfall schonmal etwas meinem Bammel genommen. Danke dafür
 
Nenn ihr einen termin, an dem sie ihre Sachen abholen kann. Hol dir an dem Tag jemanden dazu. Stell ihre Sachen dann vor die Tür, in den Hausflur und lass sie auf keinen Fall in die Wohnung. Da sie nur bei dir wohnen durfte, hat sie auch kein Recht, in deine Wohnung zu kommen.

Da scheint eine psychische Störung vorzuliegen.

Hab grad deinen Post dazwischen gelesen. In diesem Fall ist es ratsam, sich nach den Möglichkeiten einer rechtlichen Verfügung zu erkundigen. die würde ihr untersagn, sich deiner Wohnung zu nähern, zumal das, was du beschreibst, den Tatbestand des Einbruchs erfüllen kann.

Durchhalten! Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend zu den anderen Schreibern, deren Meinung ich auch vertrete: Ich würde die Katzen (alle) an dem Tag ca. 1 Std. vor dem Termin in ein Zimmer sperren - natürlich mit KaKlo, Futter und Wasser, die Tür abschließen und den Schlüssel in die Hosentasche stecken. Rein vorsichtshalber.

Und ich würde mir mindestens 2 männliche "Beschützer" dazu holen.

Viel Glück!
 
Ergänzend zu den anderen Schreibern, deren Meinung ich auch vertrete: Ich würde die Katzen (alle) an dem Tag ca. 1 Std. vor dem Termin in ein Zimmer sperren - natürlich mit KaKlo, Futter und Wasser, die Tür abschließen und den Schlüssel in die Hosentasche stecken. Rein vorsichtshalber.

Und ich würde mir mindestens 2 männliche "Beschützer" dazu holen.

Viel Glück!

Genauso würde ich das auch tun! Und im Zweifelsfall sofort die Polizei rufen!!!

Auch von mir viel Glück und gute Nerven!
 
Ich würde mich auf Diskussionen gar nicht einlassen. Die Sachen stellst du kurz vor dem Termin vor die Tür ab. Sobald sie da sind, schließt du deine Wohnungstür hinter dir. Du machst ihr+ ihrem rechtlichen Betreuer sofort die "Ansage", dass ein Betreten der Wohnung nicht stattfinden wird. Bei Versuchen dieser Art wirst du unverzüglich die Polizei rufen.
Natürlich kannst du dem Betreuer klar machen, dass die Katzen dein Eigentum sind und sonstige Verheißungen nicht gemacht wurden. Auf lange Diskussionen würde ich mich da aber gar nicht einlassen und auf den Schriftweg verweisen.

Für die Geschehnisse in der Vergangenheit hätte ich persönlich längst Anzeige erstattet, aber das bleibt natürlich dir überlassen.

Die Katzen zusätzlich in einem Raum zu "sichern" halte ich auch für keine schlechte Idee. Nach deiner Schilderung scheint dort ja etwas sehr im Argen zu liegen und manche Situationen werden dann schnell unberechenbar.
 
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Wenn du die Katzen gekauft hattest und im Kaufvertrag stehst, bist du Eigentümer. Da die Katzen bei dir leben, bist du auch Besitzer (sog. Eigenbesitzer). Solange die Dame bei dir mit gewohnt hat, war sie Mitbesitzerin derjenigen Räume und Sachen in der Wohnung, die du ihr zum gemeinschaftlichen Gebrauch überlassen hast: z. B. Küche (Mitbenutzung), Bad (dito), Kühlschrank und Spülmaschine usw.
Deine persönlichen Gegenstände sind nicht zum Mitgebrauch überlassen worden (so der Regelfall, wenn man einen Gast oder Untermieter in die Wohnung aufnimmt), also z. B. deine Kleidung, deine Tagebücher, deine beruflichen Sachen (von der Motorsäge beim Waldarbeiter bis zum Computer bei selbstständigen Journalisten ^^). Auch die Katzen gehören zu deinen persönlichen Gegenständen, die nicht zum Mitgebrauch überlassen worden sind. Daher konnte die Dame an ihnen auch keinen Mitbesitz erlangen.

Zudem handelt es sich bei dem Besitz der Dame immer um Fremdbesitz (= man weiß, dass die Gegenstände und Räume jemand anderem gehören, z. B. die Räume dem Vermieter und die Gegenstände dem Mitbewohner).

Zwar bestehen rechtliche Möglichkeiten, dass man als Besitzer iwann Eigentum an einem Gegenstand erwerben kann (sog. Ersitzung), aber bei Fremdbesitz ist dies m. M. n. nicht möglich. Und bei allen Gegenständen in der Wohnung, die nicht die Dame selbst mit eingebracht hat, besteht Eigenbesitz von dir, TE, soweit es sich nicht um mit der Wohnung mitgemietete Gegenstände handelt (z. B. mitgemietete Einbauküche).

Die Kitten gehören dir, weil sie die Frucht deiner Kätzin sind (sie gehören nie dem Katereigentümer, außer es wurde beim Deckvertrag anderes vereinbart). Das ist wie bei einem gepachteten Maisfeld: der darauf angebaute Mais gehört auch dem Pächter und nicht dem Eigentümer des Feldes.

Die einzige Möglichkeit, wie die Dame an dem Kater und dem männlichen Kitten Eigentum hätte erwerben können, wäre durch einen Kaufvertrag mit dir oder wenn du ihr die Katzen geschenkt hättest. Beides müsste sie beweisen.

Da du aber aktueller Besitzer der beiden Katzen bist (also die sog. tatsächliche Sachherrschaft hast), gibt es im Gesetz eine Eigentumsvermutung für dich (§ 1006 BGB: es wird gesetzlich vermutet, dass der Besitzer einer Sache auch Eigentümer ist).

Beim Kauf geht das Eigentum über durch die Übergabe der gekauften Sache an den Käufer (so der Regelfall; es gibt auch Ausnahmen, auf die ich hier nicht eingehen möchte). Bei der Schenkung geht das Eigentum ebenfalls durch die Übergabe über; ein schriftliches Schenkungsversprechen allein beispielsweise reicht nicht aus.

Die Dame hat insofern richtig schlechte Karten, um ihr angebliches Eigentum an dem Kater und dem Katerkitten nachzuweisen. Der Betreuer sollte hoffentlich soweit vorgebildet sein, dass er diese Grundzüge des Zivilrechts kennt und daher auch einschätzen kann, dass die Beweislage absolut gegen seine Betreute streitet.

Aber ich finde es ebenfalls gut und richtig, dass du dir Zeugen (vorzugsweise tatkräftige Zeugen!) für den Termin mit der Übergabe der persönlichen Gegenstände der Dame einlädst, und ich würde an deiner Stelle ebenfalls die Katzenfamilie komplett iwo einsperren, wo die Dame nicht rankommt und sie nicht greifen kann.
 

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