Winterfell
Erfahrener Benutzer
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- 3. Februar 2012
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- 33
- Ort
- nähe Dresden
Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus:
Wir haben heute im Mietvertrag gesehen, dass Hund und Katzen nur mit Erlaubnis des Vermieters grhalten werden dürfen. (Wir dachten bis dato, es gelte nur für Hunde, keiner der Mieter hat uns drauf aufmerksam gemacht und nun will die Vermieterin vorbeikommen.)
Ich hatte bisher auch immer gedacht Katzen gehörten zu Kleintieren. So unvorstellbar das für mich auch ist. Dazu hab ich im Internet nur widersprüchliches Zeug gefunden, nichts was mir weiterhilft.
Dann habe ich eben gefunden, dass das Mietverhältnis gekündigt werden kann. Wäre ncht so schlimm, wir suchen eh nach ner neuen Wohnung.
Darüberhinaus habe ich auch gelesen (in einem Beschluss vom...ach irgendeinem Gesetz), dass das Verbot der Katzenhaltung einen Rechtsmissbrauch darstellt. Inwiefern? 😕
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist die Vermieterin befugt, die Katzen "abzuschaffen"? Weil in dem Artikel stand zudem, dass es nur durch einen driftigen Grund gehe, die Katzenhaltung zu verbieten.
Klärt mich mal bitte auf, habt ihr Erfahrungen mit solch einer Situation gemacht? Wie habt ihr euch verhalten?
vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus:
Wir haben heute im Mietvertrag gesehen, dass Hund und Katzen nur mit Erlaubnis des Vermieters grhalten werden dürfen. (Wir dachten bis dato, es gelte nur für Hunde, keiner der Mieter hat uns drauf aufmerksam gemacht und nun will die Vermieterin vorbeikommen.)
Ich hatte bisher auch immer gedacht Katzen gehörten zu Kleintieren. So unvorstellbar das für mich auch ist. Dazu hab ich im Internet nur widersprüchliches Zeug gefunden, nichts was mir weiterhilft.
Dann habe ich eben gefunden, dass das Mietverhältnis gekündigt werden kann. Wäre ncht so schlimm, wir suchen eh nach ner neuen Wohnung.
Darüberhinaus habe ich auch gelesen (in einem Beschluss vom...ach irgendeinem Gesetz), dass das Verbot der Katzenhaltung einen Rechtsmissbrauch darstellt. Inwiefern? 😕
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist die Vermieterin befugt, die Katzen "abzuschaffen"? Weil in dem Artikel stand zudem, dass es nur durch einen driftigen Grund gehe, die Katzenhaltung zu verbieten.
Klärt mich mal bitte auf, habt ihr Erfahrungen mit solch einer Situation gemacht? Wie habt ihr euch verhalten?