Darf Vermieterin veranlassen, dass die Katzen abgegeben werden müssen?

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Winterfell

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Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich ja jemand mit folgendem Thema aus:
Wir haben heute im Mietvertrag gesehen, dass Hund und Katzen nur mit Erlaubnis des Vermieters grhalten werden dürfen. (Wir dachten bis dato, es gelte nur für Hunde, keiner der Mieter hat uns drauf aufmerksam gemacht und nun will die Vermieterin vorbeikommen.)
Ich hatte bisher auch immer gedacht Katzen gehörten zu Kleintieren. So unvorstellbar das für mich auch ist. Dazu hab ich im Internet nur widersprüchliches Zeug gefunden, nichts was mir weiterhilft.
Dann habe ich eben gefunden, dass das Mietverhältnis gekündigt werden kann. Wäre ncht so schlimm, wir suchen eh nach ner neuen Wohnung.
Darüberhinaus habe ich auch gelesen (in einem Beschluss vom...ach irgendeinem Gesetz), dass das Verbot der Katzenhaltung einen Rechtsmissbrauch darstellt. Inwiefern? 😕
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist die Vermieterin befugt, die Katzen "abzuschaffen"? Weil in dem Artikel stand zudem, dass es nur durch einen driftigen Grund gehe, die Katzenhaltung zu verbieten.
Klärt mich mal bitte auf, habt ihr Erfahrungen mit solch einer Situation gemacht? Wie habt ihr euch verhalten?
 
A

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Sorry, hab leider keine Ahnung, dachte bis dato auch, dass Katzen als Kleintiere gelten.
Glaubst Du denn, dass die Vermieterin gegen eure Katzen wäre?
Ich drück Dir die Daumen, dass sie eure Mäuse akzeptiert und alles gut läuft.
 
So weit mir bekannt ist dürfen reine Wohnungskatzen nicht verboten werden,bei Freigängern verhält sich das allerdings meines Wissens anders.
 
So weit mir bekannt ist dürfen reine Wohnungskatzen nicht verboten werden,bei Freigängern verhält sich das allerdings meines Wissens anders.

Ist nicht ganz richtig, die Katzenhaltung darf wohl nicht pauschal verboten werden, sondern es muss abgewägt werden (wie auch immer das in der Praxis dann ausschaut 😉)

Den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen, kommt jedenfalls selten gut an. Und der Hinweis daß einem die Mitmieter nicht drauf hingewiesen hätten ist bestenfalls drollig, schliesslich sollte man die Verträge die man unterschreibt schon selbst lesen.
 
Ich hab mal gegoogelt und eine Website von einem Rechtsanwalt gefunden, der sehr ausführlich über Tierhaltung berichtet.
Guckst du hier

Wohnungskatzen dürfen m.E. in der Regel gehalten werden, weil sie als Kleintiere gelten und Mitmieter nicht belästigt werden. Anders sieht da bei Freigängern aus. Hat der Vermieter von der Katze gewusst und die Haltung stillschweigend akzeptiert, hat er vor Gericht auch schlechte Karten.
Aber Nagelt mich bitte nicht fest, ich bin kein RA. :aetschbaetsch2:
 
Danke euch, ich lese mir die verlinkten Artikel gleich mal durch. Ich hab in der Nacht noch viel mehr gelesen und bin immernoch nicht schlauer. 😱
Klar, es war nicht richtig, dass ich das mit dem Mietvertrag nicht gemerkt habe, aber ich muss dazu sagen, dass mein Freund schon hier in der Wohnung gelebt hatte und auch meinte, die Katzen wären okay... Ich will jetzt nicht die Schuld auf ihn abwenden, nicht, dass es jetzt so klingt. ^__^
Aber ich hab mir jetzt schon mal so grob herausgearbeitet, was ich der Vermieterin sagen werde. Und Montag machen wir nen Besichtigungstermin. 😎
 
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Dankeschön, ich werde das so versuchen. 🙂
Und was ich noch gefunden habe:

Hauskatzen genießen Mieterschutz

dass Kleintierhaltung nicht untersagt werden kann, ist den meisten Bundesbürgern bekannt. Trotzdem beschäftigt die Haltung von Hauskatzen, die zu den Kleintieren zu zählen sind, die deutschen Gerichte immer wieder. Auch wenn Tierhaltung ausdrücklich untersagt ist, muss das nicht automatisch den Rauswurf des geliebten Stubentigers bedeuten.

Nach überwiegender Rechtssprechung kann die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden, insbesondere nicht in Formularverträgen. Schließlich werden bei einer reinen Wohnungskatze die Rechte des Vermieters nicht verletzt. Gegebenenfalls muss der Vermieter in einer Unterlassungsklage beweisen, dass die Katzenhaltung für ihn untragbar ist und dass die Tierhaltung zu Beeinträchtigungen für die Mitbewohner führt. (LG München I, AZ 14 S 13615/98)


Okay, es ist München, also Bayern und somit kein Sachsen. 😀
Aber ich seh dem ganzen langsam positiver entgegen.
Und jetzt noch das nächste:
Wenn wir jetzt eine Aussicht auf eine Wohnung haben und eben dieses vorgedruckte Formular bei der jetzigen Vermieterin vorlegen, kann sie dann für die kurze Zeit, in der der Umzug von statten geht, verlangen, dass die Katzis weg müssen? Das ist meine größte Sorge. Abmahnung, meinetwegen auch Geld zahlen, würde ich, aber die Katzen weg? Nein. Okay, ich bin stur, aber ich denke, den Aspekt versteht ihr. 🙄
Und was ich auch noch gefunden habe (fand das aber auch sehr an den Haaren herbeigezogen, aber es schien geklappt zu haben 😀 ) war, dass in einem anderen Forum eine mit dem Argument kam, dass die depressiv sei und die Katzen ihr bei der Genesung helfen. Ist bei mir nicht anders, die Katzen tun einfach gut...:pink-heart: und dass das Verbot trotz des Nachweises, dass die Katzen "gut tun" das auch eine Einschränkung der freien Mietentfaltung sein kann. Ich will nicht mit dem Argument kommen, zum einen, was geht die Vermieterin das an, wie es um mich und meine Psyche steht und auch fände ich das recht...naja, wie soll ich sagen 😕 zu sehr mit Druck gearbeitet. Ich will nur wissen, was ihr allgemein davon haltet, dass das so geklappt hat bei der anderen Katzenbesitzerin. Und ob das überhaupt rechtens und so ist.
 
Hallo Winterfell,

dein zitiertes Urteil stammt aus dem Jahr 1998, ist also deutlich älter als das BGH-Urteil. Im BGH Urteil wird aber eindeutig festgehalten, daß Katzen NICHT automatisch zu den Kleintieren zählen, also grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters unterliegen. Es gibt in D leider keine eindeutige Rechtsprechung zur Katzenhaltung in Mietwohnungen, leider. Die Gerichte fallen Einzelentscheidungen, wobei die Tendenz wohl mittlerweile pro Katze geht. Trotzdem gibt es nach wie vor Ausnahmen.

In deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, daß die Vermieterin dir für die verbleibende Mietdauer die Katzenhaltung noch verbieten kann und du daher die Katzen abschaffen müßtest. Wenn klar ist, daß du in absehbarer Zeit eh ausziehst, würde wohl kein Richter einer solchen Anordnung stattgeben.

Ich kann dir nur anraten, künftig alles rund um die Katze schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Sowohl deren Genehmigung als auch die Erlaubnis z.B. den Balkon sichern zu dürfen.

EDIT: dreap war schneller...

Gruß
Jubo
 
Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist und Du auch vor Anschaffung der Katze den Vermieter nicht gefragt hast, ob Haustierhaltung erlaubt ist, könnte das Probleme machen. ABER: Ich habe gehört, dass nach neuerer Rechtsprechung der Vermieter nicht völlig grundlos, also nur weil er es nicht mag, die Haustierhaltung verbieten darf - Du hast also gute Chancen, zur Not per Anwalt, dein Tier behalten zu dürfen. Ausnahme könnte ein sehr großer Hund oder einer, der zu den gefährlichen Rassen gezählt wird, sein. Aber bei Dir geht es doch nur um eine Katze.
 
nachfragen

wir haben unsere vermieter gleich gefragt wie es mit tierhaltung aussieht, sie sagte katzen sind kein problem solange sie nicht an den wänden kratzen, und das tun sie ja nicht, wir haben es dennoch nicht im mietvertrag festhalten lassen, hoffe nicht das es da mal probleme gibt, aber sonst kenn ich mich da auch nicht so aus, ich frage lieber nach dann ist man auf der sicheren seite gruß
 
verlangen kann deine Vermieterin eine ganze Menge... durchsetzen nur sehr wenig.

Wenn ihr ohnehin ausziehen wollt, würde es mich einfach nciht interessieren, was der VERmieter dazu sagt, denn das einzige, was er tun kann ist, dass er euch Kündigt, wenn ihr die Kazten nicht innerhalb einer ANGEMESSENEN Frist abgebt... also ruhig Blut und aussitzen 😉
 
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1. liest man den mietvertrag nicht bevor man ihn unterschreibt??

2. katzen sind KEINE kleintiere. die haltung darf untersagt werden. ungültig sind nur sätze wie: die tierhaltung im ganzen wird untersagt.

3. der vermieter kann auf einhaltung des mietvertrages bestehen. und wenn er keine katzen in seiner wohnung will, müsst ihr eben mit diesen ausziehen.

4. er kann nicht bestimmen das die tiere zum termin xy ins tierheim müssen, er kann euch aber deswegen den mietvertrag kündigen.
 

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