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RaPa
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- Mitglied seit
- 7. Juli 2013
- Beiträge
- 38
Hallo Leute.
Wir ziehen bald in eine neue Wohnung einer größeren Baugesellschaft.
Laut aktuellen Gesetzestexten, darf ja keine Katzenhaltung untersagt werden, sofern vertraglich nicht klar geregelt.
Gem. unseres Vertrages sind Kleintiere erlaubt, andere Tiere bedarf es der Nachfrage.
Der Mietvertrag ist unterschrieben, es war auch unsere absolute Wunschwohnung und in diesem Budget hätte es einfach nichts mehr gegeben.
Ob das Verschweigen richtig oder falsch war, bitte ich nicht zu kommentieren.
Wir haben unsere Stubentiger schon zu lage, sie sind ans Herz gewachsen und wenn beruflich ein Umzug getätigt werden muss, kann man die Wohnung auch nur so groß nehmen wie der Geldbeutel...
Es ist ein Katzennetz transparent geplant.
Mein Gedanke: Katzenhaltung nicht untersagt, also müssen Sicherungsmechanismen getätigt werden...
Angenommen worst case:
2 Jahre dort wohnen, irgendwem stinkt das Netz, diese "bauliche Veränderung" wird untersagt, also Netz ab...
Wäre eine artgerechte Haltung von Wohnungskatzen im EG trotzdem möglich?
Oder ist es instinktmäßig dann einfach so: Balkon offen, Katze weg?
Danke!
Wir ziehen bald in eine neue Wohnung einer größeren Baugesellschaft.
Laut aktuellen Gesetzestexten, darf ja keine Katzenhaltung untersagt werden, sofern vertraglich nicht klar geregelt.
Gem. unseres Vertrages sind Kleintiere erlaubt, andere Tiere bedarf es der Nachfrage.
Der Mietvertrag ist unterschrieben, es war auch unsere absolute Wunschwohnung und in diesem Budget hätte es einfach nichts mehr gegeben.
Ob das Verschweigen richtig oder falsch war, bitte ich nicht zu kommentieren.
Wir haben unsere Stubentiger schon zu lage, sie sind ans Herz gewachsen und wenn beruflich ein Umzug getätigt werden muss, kann man die Wohnung auch nur so groß nehmen wie der Geldbeutel...
Es ist ein Katzennetz transparent geplant.
Mein Gedanke: Katzenhaltung nicht untersagt, also müssen Sicherungsmechanismen getätigt werden...
Angenommen worst case:
2 Jahre dort wohnen, irgendwem stinkt das Netz, diese "bauliche Veränderung" wird untersagt, also Netz ab...
Wäre eine artgerechte Haltung von Wohnungskatzen im EG trotzdem möglich?
Oder ist es instinktmäßig dann einfach so: Balkon offen, Katze weg?
Danke!