EG ohne Katzennetz?

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RaPa

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7. Juli 2013
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Hallo Leute.

Wir ziehen bald in eine neue Wohnung einer größeren Baugesellschaft.

Laut aktuellen Gesetzestexten, darf ja keine Katzenhaltung untersagt werden, sofern vertraglich nicht klar geregelt.
Gem. unseres Vertrages sind Kleintiere erlaubt, andere Tiere bedarf es der Nachfrage.

Der Mietvertrag ist unterschrieben, es war auch unsere absolute Wunschwohnung und in diesem Budget hätte es einfach nichts mehr gegeben.

Ob das Verschweigen richtig oder falsch war, bitte ich nicht zu kommentieren.

Wir haben unsere Stubentiger schon zu lage, sie sind ans Herz gewachsen und wenn beruflich ein Umzug getätigt werden muss, kann man die Wohnung auch nur so groß nehmen wie der Geldbeutel...

Es ist ein Katzennetz transparent geplant.

Mein Gedanke: Katzenhaltung nicht untersagt, also müssen Sicherungsmechanismen getätigt werden...

Angenommen worst case:
2 Jahre dort wohnen, irgendwem stinkt das Netz, diese "bauliche Veränderung" wird untersagt, also Netz ab...

Wäre eine artgerechte Haltung von Wohnungskatzen im EG trotzdem möglich?

Oder ist es instinktmäßig dann einfach so: Balkon offen, Katze weg?

Danke!
 
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Katze im EG

Hallo
Es ist nicht so das die Katzen unbedingt stiften gehen.
Es kommt immer auf das Tier selber an.
Wenn eine Katze weg will findet es immer eine Möglichkeit,
Ich kenne Katzen die sind aus der 3 Etage gesprungen waren halt streuner.
Ein sehr gutes Bespiel habe ich jetzt.
Ich habe ein Kater zu meinem Bruder gebracht weil ich ihn selber wegen Allergie nicht halten kann.( 2 Etage)
Er wurde alleine auf einem Campingplatzt zurück gelassen und würde den Winter dort allein nicht überleben.
War sein Leben lang Freigänger hatte echt bedenken wegen Schüssel gehen gekippte Fenster und Balkon hatte echt Sorge darum.
Was soll ich sagen, der kleine Racker genießt es auf dem Balkon zu sitzen schaut sich alles an er hat aber kein Bedaf runter zu springen.Wenn deine Bedenken zu Groß sind würde ich aber mal den Vermieter Fragen wie er es sieht vieleicht ist er ja selber ein Tierliebhaber und hat nix dagegen.Wie verhalte sich die Tiere denn wenn sie jetzt auf den Balkon sind.

Ich hoffe konnte dir ein wenig helfen.
LG chaty123
 
Hallo RaPa,
das ist schon ein Risiko, in eine Wohnung zu ziehen, ohne die Genehmigung für die Katzenhaltung, aber das weißt Du.

Wenn die Wohnung im EG liegt, ist die Frage doch, was ist vor dem Balkon. Ein Garten oder eine Straße? Wenn sie nur in den Garten können, würde ich nicht unbedingt ein Netz anbringen. Lieber vielleicht allmählich an einen "Teilzeitfreigang" gewöhnen. Ich kenne natürlich nicht eure Katzen und kann nicht einschätzen, ob sie so was mitmachen und wie groß der Freiheitsdrang ist.

Zum Netz: Es gibt auch Konstruktionen, die man bei Bedarf davor machen kann, so dass der Balkon nur dann gesichert ist, wenn die Katzen drauf sind und sonst nicht - was da gut aussieht, ist allerdings nicht ganz billig und sollte von einem Fachmann angebracht werden. Wenn Du Angst hast, dass die Nachbarn sich beschweren, wäre das evtl. eine Möglichkeit.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück mit den Nachbarn - manchmal klappt es ja trotzdem.

Ungesicherter Balkon im 2. oder 3. Stock ist ein absolutes "No Go", ebenso wie ungesicherte Kippfenster, aber manche begreifen das erst, wenn die Katze nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in der Tierklinik ihrem Leiden erliegt (vor einigen Monaten im Bekanntenkreis passiert, obwohl man einen Kippfensterschutz für ein paar Euro bekommt).
 
Katzen sind KEINE Kleintiere im Sinne des Gesetzes. Ein Einverständnis der Vermieters ist daher unabdingbar notwendig. Es ist im schlimmsten Fall auch ein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags. Holt euch die schriftliche Genehmigung unbedingt noch nach. Ansonsten seid ihr immer angreifbar.

Mein Kater springt auf und ab von meinem 2 m hohen Wohnzimmerfensterbrett auf den Carport. Deswegen sehe ich da im EG kein Problem wegen der Höhe. Eher in der Verkehrssituation vor Ort und ob eure Katzen zutraulich draussen auf Fremde reagieren.

Meine sind draußen ggü. jedem sehr scheu und dass sehe ich als großen Vorteil an.

Aber ihr sollte noch etwas bedenken - einmal Freigang - immer Freigang. Ihr solltet es euch also auch in dieser Hinsicht gut überlegen.
 
Danke zusammen. Annemone hast du vielleicht einen Link?
 
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Katzen sind KEINE
Mein Kater springt auf und ab von meinem 2 m hohen Wohnzimmerfensterbrett auf den Carport. Deswegen sehe ich da im EG kein Problem wegen der Höhe.

Für einen jungen und gesunden Katermann ist das vermutlich auch wirklich kein Problem. Bin da ein wenig "seniorengeschädigt". Meinen Damen (15 + 14) hätte ich wohl schon eine Freitreppe mit Geländer und rotem Teppich gebaut😀

Aber 2. oder 3. Stock finde ich nicht mehr lustig. Auch wenn sie keine Anstalten machen, herunterzuspringen bleibt noch Vögel jagen oder erschrecken - das Risiko würde ich nie und nimmer eingehen. Aber die TE wohnt ja im EG.

Und die Genehmigung zur Katzenhaltung kann man ja ggfs. noch nachträglich anfragen. Manchmal lassen sich Vermieter ja darauf ein, wenn man unterschreibt, dass man für alle verursachten Schäden am Ende haftet und niemand belästigt wird.
 
Für einen jungen und gesunden Katermann ist das vermutlich auch wirklich kein Problem. Bin da ein wenig "seniorengeschädigt". Meinen Damen (15 + 14) hätte ich wohl schon eine Freitreppe mit Geländer und rotem Teppich gebaut😀.

Min Katermann ist jetzt wohl schon so um die 9 oder 10 Jahre alt. Also auch kein Jungspund. Und meine Mullemaus kam auch noch mit knapp 13 (und vor ihrer Sehnenverletzung) aus dem Stand auf meinen Kleiderschrank drauf.

Aber im Zweifel kann man auch ruhig eine Aufstiegshilfe an den Balkon setzen. Muss halt nur genehmigt sein, weil es ja auch als Aufstiegshilfe für einen Einbrecher missbraucht werden kann. Also - eher dünnen Stab mit ein oder zwei Hölzchen, der zwar eine Katze, aber keinen Menschen hält.
 
Puh, ist eine blöde Situation 😱
mir wäre es zu gefährlich die Katzen ohne Netz auf den Balkon zu lassen.
Das mag zig Mal gut gehen, aber irgendwann dann halt eben nicht.
 
Gibt wohl nur noch eine Lösung. Balkon vermessen. Transparentes Katzennetz. Fertig aus. Danke euch
 
Oder ist es instinktmäßig dann einfach so: Balkon offen, Katze weg?

Zwei meiner vier Katzen wären sehr fix unterwegs und die Dritte etwas später. 😉


Das Transparente Netz ist, je nach Ausrichtung des Balkones, auffälliger als das dunkelgrüne Netz, das selbst vor einer hellen Wand eher unsichtbar wird.
 
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Wir wohnen EG und haben ein Netz. Ganz einfach, weil ich meine Katzen auch auf den Balkon lasse, wenn ich nicht daheim bin und im Sommer auch nachts. Mir wäre die Gefahr zu groß, dass sie stiften gehn - und wir haben direkt eine Straße vor dem Balkon.

Einmal hatten wir eine Panne, da lösten sich die Spannstangen. Und die Katzen haben sich dann auf der anderen Seite des Netzes befunden, haben aber die Balkonbrüstung nicht verlassen, obwohl es wirklich ein Katzensprung ist.

Was die Genehmigung betrifft: es kann sein, dass Dein Vermieter etwas zum Netz sagt, denn das ist eigentlich auch genehmigungspflichtig. Hier streiten sich zwar die Geister, aber bei manchen Mietwohnungen gibts da strikte Regelungen ähnlich wie bei Sat-Schüsseln.

Ich habe mir keine schriftliche Genehmigung der Katzenhaltung eingeholt, allerdings gab es bei Einzug eine mündliche Erlaubnis für Katzenhaltung (ohne irgendwelche Beschränkung der Anzahl). Und ein Nachbar hat auch ein Katzennetz, von daher ist die Fassade eh schon "verschandelt". Sollte es deswegen Zoff geben, lass ich es eben drauf ankommen.

Das transparente Netz ist nicht sehr stabil und lässt sich auch durchbeissen. Ich habe es nach 5 Monaten gegen das bissfeste, olivgrüne Netz getauscht.
 
2m sind zumindest für meine Katzen keine Höhe.
Sie sind ja Freigänger und gehen ganz locker über unseren über 2m hohen Holzzaun. Und auf der anderen Seite ist Pflaster.
Also da würd ich nicht drauf vertrauen, dass es zu hoch ist.
Ich würde ein gutes Katzennetz machen - eines, das man wieder abbauen kann, falls ihr noch einmal umzieht.
 
Wäre eine artgerechte Haltung von Wohnungskatzen im EG trotzdem möglich?
Über "artgerecht" könnte man streiten, Haltung möglich: ja.

Oder ist es instinktmäßig dann einfach so: Balkon offen, Katze weg?
Balkon und Tür offen = Katze weg.

Wenn du nicht willst, daß deine Katze Freigänger wird, muß eine Sicherung ran.

Meiner Meinung nach wäre es allerdings schon besser, wenn du dir das Ok dafür jetzt holst.
Bekommst du es, hast du nie wieder Probleme.
Bekommst du es nicht, weißt du woran du bist und die Katzen gewöhnen sich nicht erst an einen Balkon, der ihnen plötzlich vielleicht weggenommen wird.

Was ich mich aber bei der Diskussion EG und offener (=zugänglicher, also mit Klappe oder offener Tür) Balkon/Terrasse oft frage: ist das nicht etwas, das jede Haushaltsversicherung aushebelt?
Ähnlich wie offengelassene Fenster im EG ..
 
Wenn du nicht beweisen kannst, dass man durch die Klappe oder durch den Aufgang definitiv nicht ins Haus kommt, dann macht sie Ärger.

Wenn du das aber so einbaust, dass man dadurch kein Fenster oder ähnliches öffnen kann, dann muss sie zahlen.

Also wenn du z.B. die Griffe des Fensters oder der Türe, an der die Klappe ist, abschraubst oder die noch einmal extra mit Sicherheitsschloss absperren kannst, dann bist du auf der sicheren Seite.

Bei Türe oder Fenster offen lassen, hast du allerdings wirklich die A... Karte, wenn da jemand einbricht.
 
Was ich mich aber bei der Diskussion EG und offener (=zugänglicher, also mit Klappe oder offener Tür) Balkon/Terrasse oft frage: ist das nicht etwas, das jede Haushaltsversicherung aushebelt?
Ähnlich wie offengelassene Fenster im EG ..


Soweit mir bekannt, kommt es darauf an, wo die Klappe angebracht wird und wie das Fenster gesichert ist (Schloss, zusätzliche Sicherungen, um Aushebeln zu vermeiden)



Katzenbesitzer aufgepasst: Wer eine Katzenklappe in der Weise anbringt, dass sie Einbrechern den Einstieg in die Wohnung oder das Haus erleichtert, handelt nach einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund grob fahrlässig und kann von seiner Hausratversicherung keinen Ersatz verlangen. Im hier entschiedenen Fall war die Klappe so angebracht, dass die Einbrecher mit bloßen Armen oder unter Verwendung eines Gegenstandes den Entriegelungsgriff eines daneben befindlichen Fensters erreichen konnten.
Urteil des AG Dortmund vom 31.03.2008 - 433 C 10580/07

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/versi...lappe-grobe-fahrlaessigkeit.htm#ixzz2iRoLgRHP



Balkon, egal wo, ohne Sicherung geht gar nicht. Meine würden auch sofort runter springen (2 m ist keine Höhe) und erst einmal "spazierengehen".
 
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