Einfuhrbedingungen aus der Schweiz nach Deutschland

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Nenelen

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26. September 2013
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Hallo,

Ich hoffe, mein Thema passt hier, ich wusste nich so recht, wo ich es einstellen soll.

Wir haben seit wenigen Tagen einen kleinen Ragdollkater bei uns und haben auf der Suche nach einem passenden Partner einen süßen Birmakater bei uns in der Nähe gefunden. Wir wohnen in der Nähe der schweizer Grenze und würden daher den Kater auch aus der Schweiz holen.
Ich habe mich eben im Internet informiert, wurde aber noch nicht so ganz schlau. Der Kater ist fast 4 Monate alt und bräuchte auf jeden Fall einen Impfausweis, was er natürlich besitzt.
Aber benötigt er wirklich eine Tollwutimpfung und einen mikrochip?
Kennt sich jemand von euch ein wenig darin aus?

Danke schonmal für eure hilfe 🙂
 
A

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Meines Wissens wird für den Grenzübertritt eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt), ein Mikrochip und ein entsprechender Impfpass benötigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe dir hilft dieser Link weiter: Zoll Deutschland: Regelungen für Heimtiere aus Nicht EU Ländern

Die Schweiz ist kein EU Land, daher wird das für dich zutreffen.

Am einfachsten ist es aber, du rufst beim Zoll und fragst nach, was bei der Einfuhr aus der Schweiz zu beachten ist. Die können dir da am besten Auskunft geben.
 

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