Fehldiagnose - Geld zurück?

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Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
karambolagex

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Hallo ihr lieben,
Ich war letzte Woche Freitag nach dem ich meine Katzen mit Surolan + Ivomec gegen Ohrmilben behandelt hatte, zur Kontrolle beim TA, weil ich das Gefühl hatte, es sei immer noch nicht überstanden. Da sie immer noch Schmock in den Ohren hatte.

Nachdem er meine Katze aus der Transportbox kopfüber SCHÜTTELTE, schaute er beiden in die Ohren und sagte mir, dass nichts zu sehen sei und ob ich denn schon daran gedacht hätte, dass sie sich immer noch juckt, weil sie noch Reste der Salbe im Ohr habe.

Naja. Jetzt ist es so, dass die Katze wieder vermehrt Dreck in den Ohren hat, den Kopf schüttelt und wieder öfters kratzt.
Ich werde morgen zu einem anderen Tierarzt gehen und das abchecken lassen. Ich gehe sehr sehr stark davon aus, dass immer noch Milben im Ohr sitzen.

Meine Frage: Kann ich mein Geld zurück verlangen? Er hat sich rund 15 Euro dafür berechnen lassen, dass er den beiden Katzen in die Ohren geschaut hat. Ehrlich gesagt kann ich mir solche Fehldiagnosen im Moment überhaupt nicht leisten. Klar, das ist nicht viel Geld. Für mich momentan allerdings schon. Es geht auch einfach ums Prinzip, nicht nur, dass er meine Katze wie ein Stück Dreck aus der Transportbox schüttelte (dessen Deckel sich eigentlich binnen Sekunden öffnen lässt) dann lässt er sich auch noch Dreist für eine Dienstleistung bezahlen, die er einfach so nicht erbracht hat!

Was meint ihr? Diagnose vom neuen TA schriftlich holen und das Geld zurück verlangen?
 
A

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Er hat die Leistung *Nachkontrolle*, bzw. Untersuchung doch erbracht, indem er dem Tier / den Tieren in die Ohren geguckt hat.

Das Geld dafür kannst du nicht zurück verlangen, da die Leistung erbracht wurde.

Mit 15 € für beide Tiere bist du noch preiswert bedient worden.
 
Ich denk auch das du da nichts zurück bekommst.. Warum auch?
Ohrmilben sind garstige Biester die sich auch vor Licht gerne mal verstecken
 
Ich werde morgen zu einem anderen Tierarzt gehen und das abchecken lassen. Ich gehe sehr sehr stark davon aus, dass immer noch Milben im Ohr sitzen.

Scheint mir durchaus sinnvoll.

Meine Frage: Kann ich mein Geld zurück verlangen? Er hat sich rund 15 Euro dafür berechnen lassen, dass er den beiden Katzen in die Ohren geschaut hat.

Nein wieso? Er hat doch eine "Leistung" erbracht, auch wenn die Diagnose evtl. nicht stimmt.
Was steht auf der Rechnung?
 
Die sich gerne vor Licht verstecken? Also soll ich jetzt dulden, dass der TA seit 30 Jahren in Erfahrung... inkompetent ist Ohrmilben zu entdecken?!
Er hat keine Leistung erbracht, wenn es eine Fehldiagnose ist.
 
Die sich gerne vor Licht verstecken? Also soll ich jetzt dulden, dass der TA seit 30 Jahren in Erfahrung... inkompetent ist Ohrmilben zu entdecken?!
Er hat keine Leistung erbracht, wenn es eine Fehldiagnose ist.

Natürlich hat er eine Leistung erbracht. Denkste der guckt Tiere umsonst an ?

Mit Inkompetenz hat das nichts zu tun ... Milben sind nicht immer sichtbar.

Wegen 15 € willst du so einen Aufstand machen ? Vergiss es ... das Geld bekommst du nicht zurück.
 
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Die sich gerne vor Licht verstecken? Also soll ich jetzt dulden, dass der TA seit 30 Jahren in Erfahrung... inkompetent ist Ohrmilben zu entdecken?!
Er hat keine Leistung erbracht, wenn es eine Fehldiagnose ist.

Okay ganz ruhig. Wir reden hier von 15 Euro und ich weis wie sehr 15 Euro in einem leeren Geldbeutel schmerzen.
Aber dein TA hat seine Leistung erbracht. Er hat sich das Tier angeschaut und hat es behandelt.
Wenn die Milben nicht mehr sichtbar waren, waren sie nicht mehr sichtbar. Logisch oder? Das hat aber nichts mit einer Fehldiagnose zu tun.
 
wie lange wurde behandelt?

milben sind hartnäckig und auch ein paar wenige reichen, um sie eben NICHT los zu sein.

machs nochmal mit der behandlung - und vorher sollte man zumindest hin und wieder auch die ohren mit ohrreiniger reinigen. damit der schmott (auch surolan ist pappig und extrem zäh) rauskommt.
 
Beim Rausschütteln hättest du aktiv werden können (kein Vorwurf). Ich kenne das bei meinen Katzen nur so, dass ich die Box von Ober- Unterschale trenne und die Katze selbst heraushebe, auf den Behandlungstisch setze und die zwei-geteilte Box beiseite stelle.
Für das nächste Mal. Die Katze rauszuschütteln muss nicht sein.

Du willst 15 Euro zurückverlangen für die Nachuntersuchung? Utopisch ohne oder auch mit Rechtsanwalt und das war echt günstig, was dir berechnet wurde. An der Versorgung sehe ich nichts falsches.
Ohrmilben können echt hartnäckig sein und die Ohren müssen gereinigt werden.
 
Die sich gerne vor Licht verstecken? Also soll ich jetzt dulden, dass der TA seit 30 Jahren in Erfahrung... inkompetent ist Ohrmilben zu entdecken?!
Er hat keine Leistung erbracht, wenn es eine Fehldiagnose ist.

Das ist rechtlich falsch.

Der Tierarzt schuldet dir gerade kein Werk. Ihr schließt einen Dienstvertrag.
D.h. vereinfacht gesagt schuldet der TA eine Behandlung unter den anerkannten Behandlungsgrundsätzen und gerade nicht den Heilungserfolg.
Solange er sich also nicht objektiv in besonders hohem Maß sorgfaltswidrig verhält, entstehen auch keine Schadensersatzansprüche.
Im Übrigen lässt sich aus diesen allgemeinen Grundsätzen auch folgern, dass selbst eine Fehldiagnose/unvollständige Diagnose zu Beginn noch nicht reicht, um eine Sorgfaltsplichtverletzung zu bejahen. Es kann also erstmal einige Behandlungen dauern.

Also nein, du kannst das Geld auf keine Weise zurückerlangen.
 
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Nein, du kannst kein Geld zurück verlangen. Auch Tierärzte sind keine Hellseher und können nicht immer gleich die richtige Diagnose stellen.
 
Fehldiagnose ist auch eine Diagnose, also hat er seine Leistung erbracht.

Wegen 15 € würde ich da jetzt nicht so ne Welle machen, geh einfach nicht mehr hin in Zukunft.
 
Ich hab mal mit einem TA wegen sowas Ähnlichem diskutiert. Der TA wurde von jemand anderem gebeten, auf mein Pferd zu schauen, weil sie ein tränendes Auge hatte. Er hat Mondblindheit diagnostiziert, eine chronische, fortschreitende Krankheit, was völliger Schwachsinn war, und hat eine Cortison-Augensalbe verschrieben. Die Kosten dafür hat die Stallkollegin übernommen gehabt.

Ich hab mit dem TA telefoniert und ihm mit der Fehldiagnose konfrontiert, und damit, dass er einen Auftrag von einer fremden Person für mein Pferd übernommen hat
spinn.gif

- was natürlich in einem Notfall was völlig anderes wäre als bei einer vergleichsweisen Lappalie wie einem tränendem Auge. Im Endeffekt hab ich die Salbe bezahlt (und weggeworfen), aber die Kosten für die Visite nicht. (und meiner Stallkollegin hab ich völlig gratis den Kopf gewaschen 😀)

Nachdem du aber den Auftrag selbst erteilt hast, seh ich keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen. Hak es ab.
 
15€.... ohje.

Sollte ich auch mal mit der TÄin diskutieren die meinem Kater für 270€ einen Schlaganfall diagnostiziert und behandelt hat, obwohl er keinen hatte, sondern einen Infekt 🙄

Ich hab es aber unter Lehrgeld abgebucht und geh zu der TÄin nicht mehr hin.

Achja und für den Infekt hab ich dann auch nochmal knapp 200€ bezahlt, aber nun ist Katerle gesund und ich happy :pink-heart:
 

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