gebührenordnung beim TA und der sog. Gebührensatz

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    gebührenordnung gebührensatz

Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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NightLightDevil

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Wachtendonk, NRW
mahlzeit liebe leute......

vielleicht hilft mir hier wer weiter..... ich habe mich mal mit dem thema kastration bei kater´n beschäftigt..... bzw. mit den kosten welche da auf mich zukommen wenn ich unseren jüngsten kastrieren lassen will, und bin dabei auf die tierärztliche gebührenordnung gestoßen......

jetzt ist da mit unter auch die katration mit summe "17,18" gelistet..... allerdings mit drei unterschiedlichen gebührensätzen.....


kastration männliche Katze:
1facher Geb.Satz: 17,18 euro
2facher Geb.Satz: 34,36 euro
3facher Geb.Satz: 51,54 euro

was hat es mit diesen Gebührensätzen auf sich und wann und wo werden welche Gebührensätze angewandt??? ist das "regional" bedingt??? geht das nach schönheit der Tierhalter??? für wen gilt welcher gebührensatz???

vielen dank für eure antworten....
 
A

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Hallo,
hier der genau Wortlaut, steht unter www.vetdomain.de:
Gebührenhöhe

Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

LG





LG
 
zu den Kosten kommen auf jeden Fall noch die preoperative Untersuchung,die Narkose und die postoperative Überwachung
 
vielen dank für die sehr schnelle antwort.... leider ist diese Bürokratenmist für mich nicht verständlich.... ich verstehe daraus das der tierarzt selbst bestimmen kann ob er den 1 fachen, 2 fachen, oder 3 fachen gebührensatz verlangen kann......
beispiel:
ist er bei der OP lahmärschig= zeitaufwand hoch= dreifacher satz???
ist er bei der OP schnell = zeitaufwand niedrig = einfacher satz???

das mit der schwierigkeit der leistung verstehe ich gar nicht......
die leistung als solches ist ja schon im einfachen gebührensatz mit 17,18 euro festgelegt.... was veranlasst dann einen TA den dreifachen satz zu erheben???

komplikationen bei der Kastration = dreifacher satz???
ohne probleme bei der Kastration = einfacher satz???

bedeutet für mich= das schlechte langsame TÄ besser bezahlt werden als gute und schnelle TÄ..... ergo sind wirklich alle TÄ schlecht und langsam, weil se so mehr verdienen würden.....

kann mir das mal bitte jemand aufklamüsern..... ich verstehe den sinn dahinter nicht so ganz......
 
Bei privat versicherten Menschen gibt es das genauso.
Ein Arzt kann den 1fachen, 2,3fachen oder 3,5 fachen Satz berechnen, wobei der 3,5fache gesondert erläutert werden muss. Also z.B. wg. der besonderen Schwierigkeiten, die sich ergeben haben, der Dauer usw.
Bei einer Kastration jetzt beim Kater 🙂 könnten besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn der Kreislauf schlapp macht, ein Hoden verlegt ist, die Blutung ungewöhnlich stark ist usw.

Frag doch einfach vorher, welchen Satz der TA normalerweise nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Doc kann, je nach Aufwand z.B. große Voruntersuchung oder bei Komplikationen oder evtl. auch bei zusätzlicher Narkosegabe usw.
den Gebührensatz bis zum Dreifachen berechnen.

Kann ist das Zauberwort!!

Das hat nicht damit zu tun, ob der TA schnell oder langsam ist.
Es kommt immer auf den Aufwand an!!
Aufwand an Zeit, Medizinischen Hilfsmitteln, Assistenz der Sprechstundenhilfe usw.
Er muß auf der Rechnung angeben, welchen Satz er berechnet hat.


LG
 
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Das hat mit "Lahmarschigkeit" nichts zu tun. Nehmen wir doch mal als Beispiel eine Zahnsteinentfernung. Je nach Zustand des Gebisses ist die Behandlung zeitintensiver. Bei starken Zahnstein und Taschenbildung am Zahnfleisch ist die Behandlung eben mit mehr Aufwand und Zeit verbunden.
Nehmen wir die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt für Menschen. Diese bezahle ich privat. Je nach Zeitaufwand und Zustand der Zähne, bezahle ich. Das wird vorher veranschlagt und begründet.

Für die Kastration habe ich einen Pauschalpreis genannt bekommen. Wäre es aber zu Komplikationen gekommen, hätte es vielleicht eine Erhöhung gegeben.
 
vielen dank für die sehr schnelle antwort.... leider ist diese Bürokratenmist für mich nicht verständlich.... ich verstehe daraus das der tierarzt selbst bestimmen kann ob er den 1 fachen, 2 fachen, oder 3 fachen gebührensatz verlangen kann......
beispiel:
ist er bei der OP lahmärschig= zeitaufwand hoch= dreifacher satz???
ist er bei der OP schnell = zeitaufwand niedrig = einfacher satz???

das mit der schwierigkeit der leistung verstehe ich gar nicht......
die leistung als solches ist ja schon im einfachen gebührensatz mit 17,18 euro festgelegt.... was veranlasst dann einen TA den dreifachen satz zu erheben???

komplikationen bei der Kastration = dreifacher satz???
ohne probleme bei der Kastration = einfacher satz???

bedeutet für mich= das schlechte langsame TÄ besser bezahlt werden als gute und schnelle TÄ..... ergo sind wirklich alle TÄ schlecht und langsam, weil se so mehr verdienen würden.....

kann mir das mal bitte jemand aufklamüsern..... ich verstehe den sinn dahinter nicht so ganz......

Rein Erfahrungsmäßig kann ich sagen:

Kleinstadt 1-facher Satz
Tierklinik, Großstadt, Wochenende 2-facher Satz
Nachtoperation etc. 3-facher Satz

Der Schwierigkeitsgrad hat nichts damit zu tun ob der TA schnell oder langsam ist. Bei einer Katerkastration kann aber z.B. der 2-fache Satz verlangt werden, weil der Kater innenliegende Hoden hat obwohl normalerweise nur der 1-fache berechnet werden würde. Innenliegende Hoden bedürfen aber eines Bauchschnittes und fallen somit unter 'Mehraufwand, Risikobehafteter', was ggf. höher berechnet wird.
 
soweit habe ich es dann jetzt verstanden, danke euch soweit....

jetzt kommt aber mein ABER..... der TA kann, wie erwähnt wurde das das wort "kann" das zauberwort ist, den bis zu dreifachen satz erheben.... (gramatik???).... heißt also für mich im umkehrschluss: da ich als tierhalter meist nicht bei der OP dabei bin, das mir ein unseriöser TA im prinzip das blaue vom himmel herunterlügen kann, z.b. das es unerwartete probleme bei der Kastration gab,(obwohl vielleicht gar nicht so gewesen)um so den preis bis auf den 3fachen satz nach oben zu jagen..... ich kann es ja schließlich nicht nachvollziehen wenn ich nicht dabei bin...... richtig???

was also für mich bedeutet, wenn ich irgendwo was von dreifachem satz auf einer rechnung lese, das ich mal nachfragen sollte warum wieso weshalb, ja?
 
Ganz ehrliche Antwort: Ja, könnte er!
Sollte er aber tunlichst unterlassen, denn wenn die "Kunden" ihm dahinterkommen....ist er die längste Zeit Tierarzt gewesen.

Und, ein TA kann bis zum dreifachen Satz berechnen ohne dafür einen Grund anzugeben. Dorf,Stadt,Klinik, immer andere Preise....
Leider, ich finde diese Regelung nicht so toll.

Allerdings gibt es auch TA'S, die bei Fundtieren,Streunern oder Unfalltieren kostenlos operieren, sie auf ihrer Station versorgen.
Vieleicht bezahlt man als "normaler" TA-Kunde diese Leistungen mit.

Damit hätte ich aber dann kein Problem.

LG
 

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