Habt ihr gewusst das man Steuern sparen kann..

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mautzekatz

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Hab letztens eine Email von Salingo bekommen und die schreiben folgendes:

...eine sehr gute Nachricht für Hunde- und Katzenbesitzer: die Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerlich begünstigt werden, so lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Der Fall, der hinter diesem Urteil steckt, ist folgender: Tierhalter beauftragten für die Betreuung Ihrer Hauskatze eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die sich in Ihrer Abwesenheit um das Tier kümmerte. Die Kosten, die in Rechnung gestellt wurden, beliefen sich insgesamt auf 302,90 €. Heruntergerechnet auf den einzelnen Tag verlangte die Betreuerin 12 € plus Benzinzuschlag und Feiertagszuschlag für den Pfinstmontag.

Warum das Finanzamt vom Finanzgericht und letztendlich vom Bundesfinanzhof überstimmt wurde, lesen Sie im vollständigen Artikel auf unserer Webseite .

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und Stöbern in unserem Online-Shop.

Herzliche Grüße
 
A

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Ein guter Tipp, vielen Dank! Für dieses Jahr hätten wir schon zwei Posten zum Angeben. 🙂
 
Ich wusste das zwar, habe auch schon mal eine THP, die zu uns nach Hause gekommen ist, von der Steuer abgesetzt.

Aber, was mich an daran echt empört: Das begünstigt die Leute, die sich so was leisten können. Wer den Tierarzt nach Hause bestellt, der kann ihn von der Steuer absetzen. Wer mit seinem Tier zum Tierarzt fährt oder es sogar stationär in die Tierklinik bringt, was oft sehr teuer ist, kann keinen Cent absetzen.
 
So ist es, Silvia. Aber es geht dem Gesetzgeber nicht um die Begünstigung für Haustieren, sondern um Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen. Da hat halt jemand geklagt, dass das Sitten von Haustieren Berücksichtigung findet.
Aber schön wäre es, Haustiere von der Steuer absetzen zu können, oder zumindest die Streunerversorgung.
 
Aber, was mich an daran echt empört: Das begünstigt die Leute, die sich so was leisten können.

Kleine Korrektur - es gibt sog. mobile TÄ. So wie meine - die haben gar keine Praxis und behandeln grundsätzlich in den Wohnungen. Das kostet auch nicht mehr als wenn ich in einer Praxis wäre. Das ist nur insoweit Luxus, dass ich nicht mit einem weinenden Puschel durch die Gegend fahren muss.

Die TK ist meistens teurer für mich.
 
Ich wüsste da nichts von TA-Kosten, nur von Betreuung.
 
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Die findest Du auf dem platten Land leider recht selten. Und wenn sie dann wieder 30, 40 Kilometer Anfahrt haben, geht das wieder ziemlich ins Geld.

Ich finde einfach diese steuerliche Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar. Ob ich mein Tier zu Hause vom TA behandeln lasse oder in der Praxis ist doch Jacke wie Hose. Ich weiß, es geht hier um haushaltsnahe Dienstleitungen, aber was ist an einem TA-Besuch haushaltsnah?

@rlm: Ja, die Betreuung von Streunerchen absetzen zu können, das wäre schon gut. Lieschen Neureich kann den TA, der für ihren Handtaschen-Chihuahua nach Hause kommt, steuerlich absetzen, wer sich aber um Streuner kümmert und sie sogar kastrieren lässt, schaut in die Röhre. Das ist doch K****.
 
Ich finde einfach diese steuerliche Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar. Ob ich mein Tier zu Hause vom TA behandeln lasse oder in der Praxis ist doch Jacke wie Hose. Ich weiß, es geht hier um haushaltsnahe Dienstleitungen, aber was ist an einem TA-Besuch haushaltsnah?
Nichts. Das geht normalerweise nicht durch.

@rlm: Ja, die Betreuung von Streunerchen absetzen zu können, das wäre schon gut. Lieschen Neureich kann den TA, der für ihren Handtaschen-Chihuahua nach Hause kommt, steuerlich absetzen, wer sich aber um Streuner kümmert und sie sogar kastrieren lässt, schaut in die Röhre. Das ist doch K****.

So ist es. über 77% der Katzen die ich aus eigenen Mitteln versorge, sind Streunchen (incl. einzelner zugelaufener), mit einer Steuervergünstigung wäre mir da auch geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichts. Das geht normalerweise nicht durch.

Hab gerade noch mal nachgeschaut, Du hast Recht. Vor Jahren gab es hier im Forum einen link, dass auch TA-Kosten bei Hausbesuchen steuerlich absetzbar sind, aber entweder war das eine Falschinformation oder die Rechtslage hat sich da wieder geändert...
 
Wichtig dabei ist, dass nur die reinen Lohnkosten angesetzt werden und es bedarf einer Rechnung und das Geld muss per Überweisung auf ein Konto bezahlt worden sein.
Sonst wird es nicht vom Finanzamt anerkannt
 
Hab gerade noch mal nachgeschaut, Du hast Recht. Vor Jahren gab es hier im Forum einen link, dass auch TA-Kosten bei Hausbesuchen steuerlich absetzbar sind, aber entweder war das eine Falschinformation oder die Rechtslage hat sich da wieder geändert...

Ich wüsste nicht, dass es das schon mal gab. Muss nur an meine damalige Arbeitsstelle und einen früheren Arbeitskollegn denken, der hat sich von der Mandantschaft generell alle Belege geben lassen, incl. Rechungen vom TA, (hat diese dann mit abgeheftet oder dem FA mit eingereicht, welche dann vom FA mit den anderen Originalen mit zurück geschickt wurden). Er ließ die Leute in den Glauben, dass er das alles von der Steuer absetzt, die Leute fanden ihn einmalig. Ich höre es noch ''Bei Herrn D. ging das alles durch, Herr D. konnte auch TA-Rechnungen absetzen.'' Welch ein Spaß als Vertretung man da hatte.🙄
 
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Also ich muss sagen, ich find es toll!

Benachteiligt wird in der Steuererklärung sowieso immer - da werden Jahresverdienste von 16.000€ bis 50.000€ bei den Außergewöhnlichen Belastungen gleichgestellt.
Für mich ist da aber ein riesen Unterschied und ich finds echt bescheiden.

Umso mehr freut es mich, wenn ich mal nen Tiersitter kommen lasse und mich dies finanziell doch etwas in Mitleidenschaft zieht, dass ich wenigstens da etwas absetzen kann. Tierbetreuung, wenn dies 2mal am tag kommen muss, ist doch recht teuer.
 
Benachteiligt wird in der Steuererklärung sowieso immer - da werden Jahresverdienste von 16.000€ bis 50.000€ bei den Außergewöhnlichen Belastungen gleichgestellt.

Das stimmt so aber nicht ganz. Lediglich der Prozentsatz der zumutbaren Belastung ist in dieser Spanne gleich. Z.B. 5% von 16.000 sind aber etwas anderes als 5% von 50.000.
 
Das stimmt so aber nicht ganz. Lediglich der Prozentsatz der zumutbaren Belastung ist in dieser Spanne gleich. Z.B. 5% von 16.000 sind aber etwas anderes als 5% von 50.000.

Ohh, dann hab ich was falsch verstanden. 😳

Egal, ich find es trotzdem toll notfalls die Tierbetreuung absetzen zu können.
 

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