mautzekatz
Forenprofi
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- 22. August 2013
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- 2.705
Hab letztens eine Email von Salingo bekommen und die schreiben folgendes:
...eine sehr gute Nachricht für Hunde- und Katzenbesitzer: die Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerlich begünstigt werden, so lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Der Fall, der hinter diesem Urteil steckt, ist folgender: Tierhalter beauftragten für die Betreuung Ihrer Hauskatze eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die sich in Ihrer Abwesenheit um das Tier kümmerte. Die Kosten, die in Rechnung gestellt wurden, beliefen sich insgesamt auf 302,90 €. Heruntergerechnet auf den einzelnen Tag verlangte die Betreuerin 12 € plus Benzinzuschlag und Feiertagszuschlag für den Pfinstmontag.
Warum das Finanzamt vom Finanzgericht und letztendlich vom Bundesfinanzhof überstimmt wurde, lesen Sie im vollständigen Artikel auf unserer Webseite .
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und Stöbern in unserem Online-Shop.
Herzliche Grüße
...eine sehr gute Nachricht für Hunde- und Katzenbesitzer: die Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerlich begünstigt werden, so lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Der Fall, der hinter diesem Urteil steckt, ist folgender: Tierhalter beauftragten für die Betreuung Ihrer Hauskatze eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die sich in Ihrer Abwesenheit um das Tier kümmerte. Die Kosten, die in Rechnung gestellt wurden, beliefen sich insgesamt auf 302,90 €. Heruntergerechnet auf den einzelnen Tag verlangte die Betreuerin 12 € plus Benzinzuschlag und Feiertagszuschlag für den Pfinstmontag.
Warum das Finanzamt vom Finanzgericht und letztendlich vom Bundesfinanzhof überstimmt wurde, lesen Sie im vollständigen Artikel auf unserer Webseite .
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Herzliche Grüße