Kann der Vermieter wegen Besuch einer Nachbarskatze die Wohnung kündigen ?

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28. August 2016
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Hallo an alle hier im Forum 🙂

Bei uns im Haus sind eigentlich Hunde und Katzen verboten. Allerdings geht schon seit Jahren eine Nachbarskatze hier ein und aus. Habe Sie oft im Garten / Haus und bei meiner alten Vermieterin gesehen, die leider kürzlich verstorben ist. Letzten Winter habe ich dann bemerkt, dass die Katze täglich bei uns im kalten Hausgang schläft, und mich schliesslich um die Katze gekümmert und den Tierschutzbund verständigt, um die Besitzer der Katze ausfindig zu machen. Diese wohnen hier in der Nähe und haben sich kürzlich eine zweite Katze zugelegt, mit der sich die andere Katze nicht anfreunden konnte. Sie käme seit dem nur noch zum fressen und verschwindet dann sofort wieder. Also ziemlicher Streuner geworden. Die Besitzer haben mich gefragt, ob ich mich weiter um die Katze kümmern könnte, weil er dann in seiner gewohnten Umgebung bleiben könnte, mit anderen Worten wenn ich ihn nicht nehme wird er abgegeben.

Allerdings kam jetzt eine Mitteilung der neuen Vermieterin (die Tochter), dass ihr eine Katze aufgefallen sei, die durch ihr Verhalten zeige, dass Sie hier ein und aus geht. (weiss sie eigentlich schon seit Jahren, da die Katze ja früher immer bei ihrer Mutter zu Besuch kam.) Dass Katzen hier nicht erlaubt sind, und das auch Nachbarskatzen betrifft, die ins Haus gelassen werden. Ab sofort sind alle Türen geschlossen zu halten ... etc

Er kommt nach wie vor in unser Haus und seit dem unten immer die Türe zu ist quetscht er sich durchs Dachfenster meiner Wohnung und liegt zufrieden auf meiner Couch wenn ich in der früh aufwache. Ich würde mich ja gerne um die Katze kümmern, habe aber Angst dass ich die Wohnung verliere, wenn es rauskommt dass er öfter bei mir ist.

Jetzt meine Frage, kann die Vermieterin verbieten, dass eine Nachbarskatze zu Besuch kommt ?

Kann die Vermieterin die Wohnung kündigen, wenn man eine fremde Katze in die Wohnung lässt ?

bzw sie nicht immer sofort rauswirft wenn man Sie irgendwo im Haus oder der Wohnung sieht ?

Ist eine Katze nun ein Kleintier oder nicht ? ( Widerspüchliche Infos im Netz )
 
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Och, die arme Katze. Was ist die Tochter für ein Mensch? Die Mutter hat sich um die Katze mehr oder weniger gekümmert und evtl. angefüttert und jetzt stört sie.
Also ganz ehrlich: wenn Du sie behalten willst, würd ich an deiner Stelle die Katze behalten. Die alte Vermieterin (was ja die Mutter von der neuen Vermieterin war) hat sich ja auch um die Katze gekümmert.

Das hab ich dazu im Internet gefunden:
http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
 
Ich würde zuallererst ersteinmal herausfinden, ob das der Besitzerin der Katze überhaupt recht ist. Immerhin ist sie die rechtmässige Eigentümerin der Katze.
Ich habe hier ienen Kater der gerade im Sommer nir alle paar Tage zum fressen aufschlägt. Ich würde mich bedanken, wenn den meint jemand anfüttern zu müssen, oder ihn gar in seine Wohnung ließe.

Danach würde ich mit deinem Mietvertrag beim örtlichen Mieterschutzbung aufschlagen und dort nach fragen. Je nach dem wie der Mietvertrag geschrieben wurde, wäre zumindets eine Abmahnung rechtens, da du die Erlaubnis zur Tierhaltung nicht eingeholt hast.
 
Ja, sie haben mich gefragt ob ich mich weiter um die Katze kümmern könnte, weil er dann in seiner gewohnten Umgebung bleiben könnte.

Zu der Vermieterin Zitat : "Diese Drecksviecher haben bei uns nix verloren"
 
Also, es kommt natürlich darauf an, wie Du mit der Sache umgehen kannst.
Wenn Du starke Nerven hast, kannst Du es ja auf einen Streit ankommen lassen. Dann soll sie doch klagen. Mal sehen, was das Gericht dazu sagt, wenn die Vorbesitzerin des Hauses sich sogar um die Katze gekümmert hat.
Wie stehen denn die anderen Mitbewohner dazu?
 
Ja, sie haben mich gefragt ob ich mich weiter um die Katze kümmern könnte, weil er dann in seiner gewohnten Umgebung bleiben könnte.

Zu der Vermieterin Zitat : "Diese Drecksviecher haben bei uns nix verloren"

ignorier' die Erbin
sie darf dir nicht vorschreiben, wen du wann zu Besuch hast und ob oder wann du Türen und Fenster geschlossen zu haben hast...

Du BEZAHLST für die Nutzung des Wohnraumes, und solange du damit weder andere Mieter belästigst, noch den Wert der Immobilie negativ beeinträchtigst oder gegen geltende Gesetze / Gemeindevorschriften verstösst, darf sie dir nicht vorschreiben, wie und mit wem du diesen Wohnraum nutzt
 
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Die mögen ihn alle, er schaut auch mal in der Wohnug neben mir vorbei, oder eine Etage darunter.
Bis auf eine Alte im Ergeschoss, die immer schimpft wenn Sie ihn sieht, dass er hier nix verlotren hätte.

Ich muss dazu sagen dass es keiner mitbekommen würde, wenn er übers Dach kommt und dann auch niemanden belästigen würde,
weil er direkt vom Dach aufs Feld kommt, und dann gar nicht mehr vor der Türe oder im Garten / Haus anzutreffen wäre.

Ich hab ihn wirklich gerne, und er fühlt sich hier sehr wohl, schreit die ganze Nacht wenn ich ihn nicht reinlasse, ich weiss wirklich nicht was ich tun soll...
 
Behalte ihn und ignorier den Rest erstmal.
Zumindest würde ich es so machten. 🙂
 
Ja dann ...
lass ihn einfach rein und kuschel mit ihm, was das Zeug hält. Das arme Kerlchen, zuhause fühlt er sich nicht mehr wohl. Jetzt hat er sich sein neues Zuhause selber ausgesucht.
 
Ich würde wohl eher versuchen die Besitzer zu überreden nochmal eine ZuSaFü zu versuchen. Dann wäre er ja auch wieder zu Hause und besuchen könntest du ihn oder er dich immer noch. Es klingt für mich etwas danach, dass die Besitzer sich da nicht so große Mühe gegeben hätten.
 
Angeblich haben Sie schon alles versucht.

OK, danke erstmal für eure Meinungen und Anregungen.

Ich denke ich werde es drauf ankommen lassen, eine fristlose Kündigung ist ja ohne vorherige Abmahnung und Frist nicht möglich, soweit ich mich informiert habe ?

Nach Rücksprache mit den Besitzern würden diese auch alles erdenkliche tun ( mit der Vermieterin reden ) damit er bei mir bleiben kann,
und ihn zu Not auch zurücknehmen wenn es hart auf hart kommen sollte. Sie sind froh dass er ein neues Zuhause gefunden hat, das er sich selber ausgesucht hat.

Ich frage mich eigentlich nur was für die Katze das Beste ist, mit dem Rest kann ich leben, bin von Menschen nix anderes gewohnt. 🙄
 
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Ich würde wohl eher versuchen die Besitzer zu überreden nochmal eine ZuSaFü zu versuchen. Dann wäre er ja auch wieder zu Hause und besuchen könntest du ihn oder er dich immer noch. Es klingt für mich etwas danach, dass die Besitzer sich da nicht so große Mühe gegeben hätten.

und warum sollte die TE den Eigentümern der katze reinreden?

Sorry, aber ich empfinde deinen Vorschlag als etwas übergriffig!
ICh kann doch niemanden dazu ZWINGEN, seine Katze zu behalten, wenn er kein Interesse daran hat!
 
...wenn die Vorbesitzerin des Hauses sich sogar um die Katze gekümmert hat.

Wie ist das mit Gewohnheitsrecht?
Es ist ja keine neue Situation.

Ich wünsche dir gute Nerven und für euch Zwei (Kater und dich 🙂 ) einen guten Ausgang!
 
Ich denke ich werde es drauf ankommen lassen, eine fristlose Kündigung ist ja ohne vorherige Abmahnung und Frist nicht möglich, soweit ich mich informiert habe ?

Gute Idee. Ich sehe das auch so. Nachdem was ich lese, habe ich auch das Gefühl, dass der kleine Kerl bei Dir wesentlich besser aufgehoben ist und ihm die Liebe zuteil wird, die man ihm nur wünschen kann. Und wenn Du es versuchst, ihm anzugewöhnen, dass sein Weg ausschließlich über das Dach führen soll – das müsstest du trainieren – gäbe es ja auch weniger für den Vermieter zu beanstanden. Bedenken müsste man allerdings, ob der Weg über das Dach so zugänglich ist, dass es auch so funktionieren kann, wenn er älter wird und die Sprungkraft nachlässt. Aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit und wenn die Gewohnheit fortgeschritten ist, dann könnte man später vielleicht Hilfestellung durch ein Treppchen oder ähnliches anbieten, eben dann mit Billigung der Vermieter. Ich wünsch Dir viel Erfolgt und dass alles gut wird.
 
Das mit dem Dach hat er schon drauf, habe ihn nur gelegentlich unten rausgelassen, wenn er mal wieder bis mittags geschlafen hat, und im Hochsommer das Dach schon sehr warm war,
oder damals im Winter zuviel Schnee draufllag. Er muss nicht hoch springen, das sind zwei Dachvorsprünge mit jeweils ca 1m Höhe, da das Haus in einen Hang hineingebaut wurde.

Die anderen Mieter haben ihn immer unten reingelassen, weil sie ihn halt auch mögen 🙂
 
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Ich finde auch, du solltest es einfach drauf ankommen lassen.
WENN mit den Besitzern alles geklärt ist! Bitte macht am Besten etwas schriftlich, damit es zu keinen Missverständnissen kommt und die Katze am Ende doch vermisst wird.
 
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Wenn Tierhaltung in der Wohnung verboten ist, dann könntest du schon Ärger bekommen, wenn du ihn behälst bzw. bei dir wohnen lässt.
Auch wenn er regelmässig bei dir ein- und ausgeht, könnte das meiner Ansicht nach unter Umständen Ärger nach sich ziehen.

Letztendlich ist Tierhaltung in deiner Wohnung nicht erlaubt, du hast den Mietvertrag unterschrieben und da hat der Vermieter die besseren Karten. Auch wenn das in dem Fall sehr schade ist.

Da spielt es wohl auch keine Rolle, ob er nun durch die Haustür oder über das Dach rein und raus geht.




Also besucht er dich nur gelegentlich oder soll er dauerhaft bei dir einziehen? Kansnt du beweisen, dass es sich nur um gelegentliche Besuche handelt?
Was sagen denn die Nachbarn im Haus dazu?
 
Also besucht er dich nur gelegentlich oder soll er dauerhaft bei dir einziehen? Kansnt du beweisen, dass es sich nur um gelegentliche Besuche handelt?
Was sagen denn die Nachbarn im Haus dazu?

Diese Fragen sind ja schon beantwortet: Siehe Zitat

Die mögen ihn alle, er schaut auch mal in der Wohnung neben mir vorbei, oder eine Etage darunter.
Bis auf eine Alte im Erdgeschoss, die immer schimpft wenn Sie ihn sieht, dass er hier nix verloren hätte.

Ich muss dazu sagen dass es keiner mitbekommen würde, wenn er übers Dach kommt und dann auch niemanden belästigen würde,

Die verstorbene Mutter war ja Deine bisherige Vermieterin und es war ja offenbar Einvernehmen darüber, dass die Katze ins Haus kommt. Nachfolgende Eigentümer, in diesem Fall die Tochter, haben sich an mietrechtliche Vereinbarungen - da könntest Du ja behaupten, das sei mündlich so auch abgesprochen gewesen – in der Regel zu halten.
Das könntest Du ja zumindest einwenden, wenn es zu einer Auseinandersetzung käme. Vielleicht mäßigt sie sich ja dann in dieser Frage oder es hält sie zumindest davon ab, das gerichtlich klären zu wollen. Wie das in dem Falle ausginge, weiß ja niemand.
 
Ich vermute, dass mal dass die Alte von ganz unten sich aufgeregt hat, dass er immer unten vor der Türe sitzt und sie mit der Mitteilung nur ihre Pflicht als Vermieter erfüllt.
Wie gesagt sie weiss das schon seit Jahren, dass er bei uns immer zu Besuch kommt, vorher war es ihr ja auch egal, was man ja als (stillschweigende Duldung) verstehen könnte.

Ja ich weiss, aber man muss es ihr dann hoffentlich nur richtig verkaufen,dass ich zwar eigenmächtig,
aber im Interesse aller Beteildigten gehandelt habe, da die Katze dann nicht mehr unten im Haus / Garten anzutreffen ist.

Ich habe damals schon etwas länger mit ihr über Katzen gesprochen und sie meinte wenn sie es mir erlaubt, müsste Sie es Allen erlauben , etc...

Ich möchte einfach solange es geht für Ihn da sein, da er wohl abgegeben wird, wenn ich es nicht tue. Wenn sie es rausfindet und dewegen dann gleich die Wohnung kündigen will,
was ich jetzt nicht glaube, hätte ich keine Wahl und müsste Ihn an die Besitzer zurückgeben, oder mir dann eben eine andere Wohnung suchen, was bei uns nahezu unmöglich ist.

Haltet ihr das für verwerflich, soll ich lieber gleich nein sagen ?
 
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