Kastrations-/Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Niedersachsen

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Katzenhilfe Bleckede e.V.

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8. Mai 2012
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Hallo Katzenfreunde,
es gibt ein paar kleine positive Signale der Politik zu einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Nierdsachsen.

Die Katzenhilfe Bleckede wirbt seit dem letzten Jahr im Landkreis Lüneburg um die Einführung einer solchen Verpflichtung, zu mindestens auf kommunaler Ebene und hat dazu mit allen Einheit- und Samtgemeindebürgermeistern, den Ordnungsamtsvertretern und der Verwaltung auf Landkreisebene gesprochen. In diesen Gesprächen wurde uns eine Vielzahl von Argumenten geschildert, die scheinbar einer solchen Verpflichtung entgegenstehen (ihr werdet diese wahrscheinlich auch schon im Schlaf herunterbeten können).

Aufgrund der Informationen aus diesen Gesprächen und einer Presseaussage des Ministers Lindemann (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) vom 08.12.2011; "Niedersachsen benötigt eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen und Kater", haben wir im Januar diesen Jahres Herrn Minister Lindemann und alle Fraktionsvorsitzenden des Landtages und auch unsere Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis des Landkreises Lüneburg und Lüchow Dannenberg angeschrieben, um auf die Vorteile eine landesweite Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für frei laufende Katzen, zur Entlastung der Kommunen, hinzuweisen und welche Schwierigkeiten die Kommunen bei einer eigenen Verordnung sehen.

- Die Fraktion der Grünen hat darauf reagiert und eine Anfrage im Landtag Niedersachen gestellt.
http://www.landtag-niedersachsen.de/...00/16-4672.pdf
Die Grünen befürworten eine Kastrationspflicht auf gesetzlicher Regelung für das Land Niedersachsen.

- Die CDU Fraktion hat uns geantwortet und sieht eine systematische Kastration für frei laufende Katzen,
daher als einzige vertretbare Maßnahme an.

- Die SPD Fraktion hält eine Kastrationsverpflichtung für notwendig.

- Die Linken bestätigen die Problematik, sind sich derzeit in der Diskussion innerhalb der Fraktion nicht einig
darüber, ob nicht nur eine Kennzeichnung- und Registrierung ausreichen würde.

- Die FDP Fraktion sieht derzeit keine Veranlassung für eine landesweite Verpflichtung. Behält sich aber vor,
die Situation zu beobachten.

Nun gibt es auch eine aktuelle Reaktion des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung...... Man legt ein Kastrationsprojekt in Höhe von 100.000,-€ auf , um Katzen zu kastrieren. Es soll dabei auch die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme überprüft werden.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium bezieht sich dieses Modellprojekt derzeit alleine nur auf die frei lebende Katze (verwildert). Die Ursache, freilaufende Katzen unter menschlicher Obhut, wird derzeit nicht betrachtet. Aus den Informationen von unseren Wahlkreisabgeordneten wissen wir, dass dieses Projekt im Detail mit dem Landesverband Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbund e.V. erläutert werden soll.
Da wir diese Projekt für nicht ziel führend halten, haben wir Herrn Minister Lindemann, die Ausschussmitglieder des Landwirtschaftsausschuss, die Fraktionen und auch den Tierschutzbeirat erneut angeschrieben (Der Eingang der Schreiben wurde bestätigt, es liegt aber noch keine Antwort vor)

Ein positiver Aspekt ist jedoch festzustellen, keiner leugnet mehr die Problematik, alle Angeschriebenen haben bestätigt, dass es ein Problem mit der unkontrollierten Vermehrung von Katzen in Niedersachsen gibt. Also kleine positive Signale aus der Politik, jetzt heißt es nachsetzen.

Im Eregbnis haben wir feststellen müssen, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und die CDU Fraktion unser Anliegen für eine Kastrationspflicht ernst genommen haben. Wir stehen mit beiden Fraktionen seit Januar diesen Jahres in ständigen Kontakt. Unsere Stellungnahmen und Antworten werden berabeitet und wir erhalten auch regelmäßig Antwort. Die für den Standort des Vereins gewählte Landtagsabgeordnete, Frau Bertholdes-Sandrock (CDU Fraktion), steht uns zur Seite und unterstützt uns. Von den anderen Fraktionen haben wir nur jeweils eine Antwort erhalten. Auf weitere Anfragen und Stellungnahmen wurde bis dato nicht mehr reagiert.

Wer nähere Informationen wünscht oder auch Interesse an unserem Schriftverkehr mit den Landtagsfraktionen und dem Ministerium hat, kann sich per e-Mail an vierpfoten-barskamp@web.de wenden.

Herzliche Grüße
Dieter Ruhnke
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Katzenhilfe Bleckede e.V.
 
A

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Das gibt Mut und ich finde toll, dass ihr es dort diskutiert, wo es hingehört. Es interessiert mich sehr, da auch in NRW eine Kastrapflicht gewünscht wird. Vielen Dank für diese Information und weiterhin viel Glück!!!🙂
 
Das wäre schön wenn Niedersachsen das erste Bundesland mit einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen wäre, dann ziehen hoffentlich auch andere Bundesländer wie NRW nach.

Ein Kastrationsprojekt für verwilderte Katzen wäre zwar auch schon mal ein erster Schritt und würde die Tierschutzvereine entlasten, es dürfte aber nicht so bürokratisch sein wie 2011 in NRW. Da ist ein großer Teil des Geldes nach meiner Information gar nicht abgerufen worden. Trotzdem würde ich mir wünschen dass es 2012 auch wieder so ein Programm geben würde und wir uns nicht Gedanken machen müssten wie wir die Kastrationen bezahlen.

Zusätzlich muss es natürlich eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen geben, sonst helfen die ganzen Kastrationsprogramme auf Dauer nicht.
 
Hoffen wir darauf das es funktinoert!

Und zu diesem hier:
, es dürfte aber nicht so bürokratisch sein wie 2011 in NRW.
geht das überhaupt noch in diesem Land? Ich befürchte eher nicht.

Dabei könnte ein bundesweites Gesetz innerhalb von Wochen!! durch sein.
Wo ein Wille da ein Weg - aber.....😕🙁

LG
 
*lach*
Die SPD Fraktion hält eine Kastrationsverpflichtung für notwendig.
Das hat die SPD bei unserem Bürgerantrag in GM-Hütte auch gesagt und dann bei der Abstimmung gegen die Kastra-Pflicht abgestimmt.

Begründung: Sie müssten erst noch mehr Informationen darüber haben 😕😕
 
dieses Thema wurde doch schonmal vor einigen Tagen mit anderer Überschrift gepostet?
Deshalb hänge ich meine Frage nochmal an:
Welche Partei kümmert sich um das Problem, dass pro Jahr 300.000 Katzen verschwinden (Tasso-Schätzung) und von ihren Besitzern gesucht werden, aber nicht gefunden werden können, weil die Tierheime bzw. die nach Fundrecht zuständigen Stellen keine oder nicht alle Fundmeldungen veröffentlichen? Ungekennzeichnete Katzen von Tierschützern oder Behörden als "herrenlos" eingestuft werden und weitervermittelt oder als "wild" ausgesetzt, obwohl wir überhaupt keine Kennzeichnungspflicht bisher haben?
 
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@Leila: Ich finde auch, dass das genauso eine große Baustelle ist. Aber das kann man schwerlich den Leuten aufs Auge drücken, die sich erstmal für eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht einsetzen 😉

Ich verfolg das weiterhin mit Interesse.

LG
 
Kastrations-/Kennzeichnungspflicht für Katzen Niedersachsen

Stichwort 300.000 verschwundene Katzen

Hallo Leila,

derzeit kann ich nur für Niedersachsen sprechen. Die Schwierigkeit besteht derzeit darin, dass kein behördliches Zentralregister für Katzen in Niedersachsen eingerichtet ist, auf die z.B. die "Fundbüros" der Behörden zurückgreifen könnten. Auch wenn die Fundbüros wollten, sie haben keine Möglichkeit ihr Fundtier zentral zu melden. Jede Kommune hat quasi seine eigene Fundtierliste.

Wenn wir von einer gesetzlichen Kastrationspflicht sprechen, ist diese immer untrennbar mit der Kennzeichnung und Registrierung verknüpft.

Bei Einführung einer gesetzlichen Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen, muss der Gesetzgeber automatisch ein Zentralregister einrichten. Dies wäre dann der erste Schritt in die richtige Richtung. Denn wenn die Masse der Katzen registriert ist, können auch die zuständigen Behörden eingehende Fundmeldungen tatsächlich mit dem Gesamtbestand vergleichen.
Ein Zugriff der Behörden auf die Vereinsregister, wie z.B. Tasso, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch hier müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Aus diesem Grund bemühen wir uns um die gesetzliche Kastrationspflicht.

Herzliche Grüße
Dieter Ruhnke
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Katzenhilfe Bleckede e.V.
 
Hallo Dieter, das ist das erste Mal, dass ich von diesem gesetzlichen Zentralregister höre. Ist denn in den Orten, wo eine Kastrationspflicht eingeführt wurde, ein solches eingerichtet? Wo ist es abrufbar? Zumindest Funddatum, Kurzbeschreibung, Fundort, Verbleib. Wobei ich in der heutigen Zeit nicht verstehen kann, wieso nicht auch automatisch ein Foto dazugehören würde. Jedenfalls, wenn so etwas existiert, ist es nicht bekannt.

Die Fundbüros der Behörden können aber doch hoffentlich auf die Vermisstenlisten der örtlichen Tierheime zurückgreifen? Wie gleichen die ab bei ungekennzeichneten Tieren, mit Fotos?

Wie handhabt ihr das bei der Katzenhilfe Bleckede? Ein bißchen hört sich das jetzt so an, dass bei Einführung einer Kastrationspflicht die Katzen erst eingefangen und dann registriert werden in einem Zentralregister, das künftig entstehen soll. Danach können die nun registrierten und gekennzeichneten Tiere dann, falls sie nochmal gefunden werden, verglichen werden. Wie wird es aktuell gehandhabt? Mich würde mal interessieren, wie viele Katzen beim örtlichen Tierheim jährlich vermisst gemeldet werden und wieviele Katzen jährlich als herrenlos gefunden wurden.
 
das ist das erste Mal, dass ich von diesem gesetzlichen Zentralregister höre. Ist denn in den Orten, wo eine Kastrationspflicht eingeführt wurde, ein solches eingerichtet? Wo ist es abrufbar? Zumindest Funddatum, Kurzbeschreibung, Fundort, Verbleib. Wobei ich in der heutigen Zeit nicht verstehen kann, wieso nicht auch automatisch ein Foto dazugehören würde. Jedenfalls, wenn so etwas existiert, ist es nicht bekannt.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass es eben noch kein Zentralregister gibt, auch eben nicht bei den Gemeinden mit Kastrationspflicht (das wäre dann ja auch nicht wirklich zentral, weil da jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen muss 😉 ).

LG
 
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es eben noch kein Zentralregister gibt, auch eben nicht bei den Gemeinden mit Kastrationspflicht (das wäre dann ja auch nicht wirklich zentral, weil da jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen muss 😉 ).

LG
hm, in einigen Gemeinden gibt es ja schon seit drei Jahren die Kastrationspflicht und oben hat Dieter geschrieben
Bei Einführung einer gesetzlichen Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen, muss der Gesetzgeber automatisch ein Zentralregister einrichten.
Hat der Gesetzgeber dies versäumt😕

Es wäre ja auch vor allem interessant zu wissen, ob in das kommunale Zentralregister auch die bisherigen Vermisstenmeldungen aufgenommen worden sind
 
Zuletzt bearbeitet:
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Stichwort 300.000 verschwundene Katzen
...
Ein Zugriff der Behörden auf die Vereinsregister, wie z.B. Tasso, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch hier müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
...
Herzliche Grüße
Dieter Ruhnke
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Katzenhilfe Bleckede e.V.

Auch anders herum gibt es noch große Probleme. Aus meiner aktiven Zeit im TH Lübeck weiß ich, dass das Finanzamt keine Adresse einer Hundesteuermarke an das TH herausgibt. Dabei wollten wir doch gar nicht wissen, ob sie ihre Steuer bezahlt haben, wir wollten nur die Halteradresse, damit Hundi wieder nach Hause konnte.. :reallysad:
 
hm, in einigen Gemeinden gibt es ja schon seit drei Jahren die Kastrationspflicht und oben hat Dieter geschrieben

Bei Einführung einer gesetzlichen Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen, muss der Gesetzgeber automatisch ein Zentralregister einrichten.

Hat der Gesetzgeber dies versäumt😕


Es wäre ja auch vor allem interessant zu wissen, ob in das kommunale Zentralregister auch die bisherigen Vermisstenmeldungen aufgenommen worden sind


Ich hatte da die gesetzliche Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht als bundeslandweite gesetzliche Pflicht verstanden und nicht als kommunale Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Von daher wäre der Gesetzgeber da auch das Land NDS und nicht die jeweilige Kommune.
Kann ich aber auch falsch verstanden haben 😉
Falls nicht, dann gäbe es halt dieses Zentralregister noch nicht...

LG
 
Kastrations-/Kennzeichnungspflicht für Katzen Niedersachsen

Stichwort Zentralregister

Hallo lieben Katzenfreunde,

ein Zentralregister wird erforderlich bei einer gesetzlichen Regelung!

Die Kommunen, die bereits eine Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt haben, haben dies auf Grundlage einer Verordnung getan, die jede Kommune für sich selbst verabschieden muss (Gefahrenabwehrverordnung). Wie schon ausgeführt worden ist, hier führt weiterhin jede Kommune ihre eigene Liste. Der Aufwand ein Zentralregister einzuführen ist für eine Kommune einfach zu hoch. Wo sollten die Kommunen auch eine zentrale Erfassungsstelle einführen? Das wären zusätzliche Kosten, die keine Kommune tragen würde. So begnügt man sich auf sein Einzugsgebiet.

Als ergänzende Information:
Eine Verpflichtung im Rahmen einer Verordnung zu erlassen, ist übrigens die größte Hürde für eine Kommune. Eine Kommune muss den tatsächlichen Zusammnehang belegen, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch frei lebenden und freilaufende Katzen vorhanden ist. Präventiv darf eine Komune keine Verordnung erlassen.
Im Gegensatz dazu kann der Bund oder ein Bundesland eine Gesetz erlassen, um einer Gefährdung präventiv zu begegnen. Eine gesetzliche Grundlage würde die Kommunen entlasten und dazu noch eine zentrale Registrierung ermöglichen.

Übrigens, der Nachweis des Ursachenzusammenhanges für eine Verordnung muss jede Kommune in der BRD erbringen, wenn sie denn willens ist, eine solche Regelung zur Kastration und Kennzeichnung für frei laufende Katzen zu erlassen.

Wer dazu nähere oder ergänzende Information haben möchte, kann sich über die die e-Mail Adresse vierpfoten-barskamp@web.de an uns wenden.

Herzliche Grüße
Dieter Ruhnke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katzenhilfe Bleckede e.V:
 
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Stichwort Zentralregister

Hallo lieben Katzenfreunde,

ein Zentralregister wird erforderlich bei einer gesetzlichen Regelung!

Die Kommunen, die bereits eine Kastrations-/Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt haben, haben dies auf Grundlage einer Verordnung getan, die jede Kommune für sich selbst verabschieden muss (Gefahrenabwehrverordnung). Wie schon ausgeführt worden ist, hier führt weiterhin jede Kommune ihre eigene Liste. Der Aufwand ein Zentralregister einzuführen ist für eine Kommune einfach zu hoch. Wo sollten die Kommunen auch eine zentrale Erfassungsstelle einführen? Das wären zusätzliche Kosten, die keine Kommune tragen würde. So begnügt man sich auf sein Einzugsgebiet.

Als ergänzende Information:
Eine Verpflichtung im Rahmen einer Verordnung zu erlassen, ist übrigens die größte Hürde für eine Kommune. Eine Kommune muss den tatsächlichen Zusammnehang belegen, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch frei lebenden und freilaufende Katzen vorhanden ist. Präventiv darf eine Komune keine Verordnung erlassen.
Im Gegensatz dazu kann der Bund oder ein Bundesland eine Gesetz erlassen, um einer Gefährdung präventiv zu begegnen. Eine gesetzliche Grundlage würde die Kommunen entlasten und dazu noch eine zentrale Registrierung ermöglichen.

Übrigens, der Nachweis des Ursachenzusammenhanges für eine Verordnung muss jede Kommune in der BRD erbringen, wenn sie denn willens ist, eine solche Regelung zur Kastration und Kennzeichnung für frei laufende Katzen zu erlassen.

Wer dazu nähere oder ergänzende Information haben möchte, kann sich über die die e-Mail Adresse vierpfoten-barskamp@web.de an uns wenden.

Herzliche Grüße
Dieter Ruhnke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katzenhilfe Bleckede e.V:

Wir haben doch bestehende Gesetze wie das Fundrecht. Bevor man neue Gesetze fordert, sollte man nicht erst darauf achten, dass bestehende eingehalten werden? Warum werden behördlicherseits keine Kosten gescheut, Besitzer eines verlorenen Gegenstandes zu finden, bei einem lebenden Haustier dann aber von zusätzlichen Kosten geredet? So argumentieren Tierschützer? Da wäre es interessant zu wissen, wieviel Katzen jährlich vermisst gemeldet werden beim örtlichen Tierheim (Lüneburg?) und was das Tierheim/Fundbüro zur Besitzerfindung unternimmt. Zumindest beim TH Lüneburg keine einzige Fundkatze zu sehen, aber auch bei der Katzenhilfe Bleckede nicht. Beispielhaft ist hier immer die Fund- und Vermisstenseite der Katzenhilfe Westerwald.

Ja, ich stelle mir das auch schwierig vor für eine Kommune, Katzen zu einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung zu erklären😉. Ein Glück meiner Meinung nach, denn sinnvoll finde ich das überhaupt nicht, da es schon genug Katzenhasser gibt, die durch solche Argumentation animiert werden könnten. Meiner Meinung nach schaffen sich hier Kommunen die Möglichkeit, sich billig des Problems "Fundkatze" zu entledigen, indem ohne gründiche Prüfung die Katzen vorschnell als "wild" eingestuft werden. Und wenn man Futterstellen einrichtet, um Freigänger anzufüttern, ist es ansich doch klar, dass dort dann der Eindruck ein erhöhtes Katzenaufkommens entsteht.
 

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