Katze beißt Tierärztin

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
Also ich finde das ganz normal, dass ich für die Schäden hafte, die meine Tiere verursachen.

Einfach dem TA zu sagen "tja selbst Schuld, hättest ja ordentlich vorsorgen können" finde ich schon etwas absurd. Mag man sich bei der Katze noch vorstellen können mit Handschuhe, Helfer der richtig festhält, Sedierung, ... aber beim Pferd zum Beispiel... sorry aber da kannst du beim besten Willen keine Vorkehrungen treffen die zu 100% deine Sicherheit als Behandler garantieren. Und ne Sedierung ist ja auch nicht immer ohne - nachher passiert dem Tier was weil es auf die Sedierung reagiert/stirbt und dann bist du als Tierarzt auch wieder gear***t. Nach der Logik würde niemand mehr den Job machen wollen, weil er entweder sein eigenes Leben gefährdet oder das seiner Patienten, man kann also nur verlieren.

Ich würde mal davon ausgehen, dass Tierärzte in den meisten Fällen eh unfallversichert sind, aber diese Versicherungen sich halt das Geld (oder auch nen Teil davon) beim Halter zurückholen. Da kann ja auch je nach Einzelfall entschieden werden, wer zu wieviel % "Schuld" hatte.

Anderes Beispiel Pferde in einem Offenstall. Aus irgendeinem Grund fügt ein Pferd dem anderen eine Verletzung zu. Zufällig hats jemand gesehen und man weiß also, welches Pferd die Verletzung verursacht hat. Da haftet dann der Halter des Pferdes, das diesen Schaden verursacht hat. Hätte man es verhindern können? Ja, wenn man jedes Pferd einzeln halten würde. Ist aber nicht artgerecht. Das ist halt die Tiergefahr - man muss immer damit rechnen und deswegen hat man dann sinnigerweise eine Haftpflichtversicherung die diese Schäden dann übernimmt. Das ist auch keine neue Entwicklung, sondern schon "immer" so.
 
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Das ist ein schwieriges Kapitel, was daran auch zu sehen ist, dass die beiden erstangerufenen Gerichte gegen die Haftpflicht des Besitzers entschieden haben.

Hast du dazu etwas gefunden? Das muss ja nicht sein, dass die Vorinstanz die Haftung des Halters verneint hat.
Ich habe nur den Anwalt der Tierärztin gefunden, der Vorfall ereignete sich schon 2011.
Phlegmone durch Katzenbiss: 8.000 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna

Ich glaube die meisten Schäden in unserem "kleinen" Alltag passieren ohne Vorsatz. Dass ich die Parklücke größer einschätze als sie ist, dass meine Handtasche im Supermarkt die Ölflasche abräumt...etc. Dabei wird da durch eine direkte Handlung meinerseits ein Schaden verursacht.
Auch im Straßenverkehr gibt es die verschuldensunabhängigen Haftung.
Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bedeutet, dass das bloße Vorhandensein und der Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr darstellen und daher zu einer anteiligen Haftung führen können, selbst wenn der Fahrer keine Verkehrsregel verletzt hat.


Beim Tierarzt tue ich nichts, außer den TA zu bitten, mein Tier zu behandeln. Un daraus leitet sich dann der Anspruch des Behandlers ab, wenn das ängstliche Wesen sich wehrt? ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ein Halter zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Hund mit Tollwut), aber dass prinzipiell alles was mein Tier beim TA macht, mir angelastet werden kann, hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl und ein Fragezeichen.

Ich zweifle nicht die Tatsache der BHG Entscheidung an, aber aus meiner Warte ( ok, ich bin kein TA) geht es in die falsche Richtung.
Im Prinzip kann ich dann auch verantwortlich gemacht werden, wenn ich meine Ärztin mit Pest (oder sonstwas) anstecke, oder mein Auto wegen kaputter Feststellbremse während der Reparatur über den Fuß des Mechanikers rollt.
Es ist eben grundsätzlich so, dass ein Ausschluss der Haftung der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr nicht in Betracht kommt, weder bei Tierärzten noch bei Hufbearbeitern o.ä.
Reduzierung oder Ausschluss gibt es nur dann, wenn ein Mitverschulden vorliegt.

Pferdetritt beim Beschlagen: 6.775,30 Euro | Meine Fälle | Reit- und Tierunfälle | Rechtsanwalt Christian Koch Unna


Interessanterweise tendiert die Interpretation der Gesetze bei Kindern genau in die andere Richtung. Eltern haften für Schäden ihrer nicht strafmündigen Kinder nur, wenn ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Das stimmt, die Haftung von Tierhaltern ist oft strenger geregelt als die Haftung von Eltern.
Kinder werden grundsätzlich als schutzwürdige und zu betreuende Personen betrachtet.
 
Das war beim Pferdetritt:
.....Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage des Tierarztes auf Schadensersatz abgewiesen, da die dortigen Gerichte der Auffassung waren, dass im vorliegenden Fall die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB aufgrund eines Handelns auf eigene Gefahr (der Tierarzt hätte wissen müssen, dass das Pferd austreten und ihn verletzen könnte und daher entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen) vollständig ausgeschlossen wird......
 
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Das war beim Pferdetritt:
.....Die ersten beiden Instanzen hatten die Klage des Tierarztes auf Schadensersatz abgewiesen, da die dortigen Gerichte der Auffassung waren, dass im vorliegenden Fall die Tierhalterhaftung aus § 833 BGB aufgrund eines Handelns auf eigene Gefahr (der Tierarzt hätte wissen müssen, dass das Pferd austreten und ihn verletzen könnte und daher entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen) vollständig ausgeschlossen wird......
Ah, ich war voll bei der Katze. 🙈

Das Urteil ist ja aus 2009, deshalb könnte man davon ausgehen, dass sich die Gerichte in den folgenden Urteilen daran orientiert haben.
 
Aber im Vergleich - wie oft passiert einer Krankenschwester das? Ich hoffe doch im Durchschnitt sehr selten bis nie. Und in der Regel wird medizinisches Personal hoffentlich auch möglichst gut geschützt, wenn die Diagnose bekannt ist.

Aber bei einem Tierarzt besteht doch im Grunde bei jedem Tier ein gewisses Risiko und sei es nur, weil es sich eben erschreckt. Und es geht (mir) auch wie gesagt nicht um "Pech gehabt" sondern ob ich mich da als Tierhalter mit 0 Spielraum bei den Sicherheitsvorkehrungen in Verantwortung sehe oder eben ne Berufshaftpflicht erwarten/vermuten würde.
Keine Ahnung, woher Du so gut Bescheid weißt, wie oft Pflegepersonal oder Ärzte durch Patienten zu Schaden kommen. Und wie ein Schutz davor ausschauen sollte. Durch Bodyguards? Ich nehme an, Du bist nicht vom Fach, oder irre ich da?

Außerdem gibts nicht nur kranke, sondern auch äußerst aggressive Patienten. Red einmal mit Sanitätern, Notfallpersonal u.a. Ich mag das sehr, wenn ein Laie so gscheit daherredet.

Und eine Berufshaftpflicht greift, wenn z. B. der TA Schaden anrichtet.

Vielleicht wäre es nicht schlecht, sich vor dem Abschicken seine Posts noch einmal durchzulesen.
 
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Aber im Vergleich - wie oft passiert einer Krankenschwester das? Ich hoffe doch im Durchschnitt sehr selten bis nie. Und in der Regel wird medizinisches Personal hoffentlich auch möglichst gut geschützt, wenn die Diagnose bekannt ist.

...

Keine Ahnung, woher Du so gut Bescheid weißt, wie oft Pflegepersonal oder Ärzte durch Patienten zu Schaden kommen. Und wie ein Schutz davor ausschauen sollte. Durch Bodyguards? Ich nehme an, Du bist nicht vom Fach, oder irre ich da?

...
Ich sehe den Post anders als du.
Eine Frage ist doch eben kein Bescheid wissen und eine Hoffnung auszusprechen sagt nicht, dass man weiß, wie etwas auszusehen hat.
 
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Bei einem Haftpflichtfall durch ein Tier hat sich „die Tiergefahr verwirklicht“.

Das hat damit zu tun, dass das betroffene Tier einfach wie ein Tier handelt und damit bestimmte Gefahren verbunden sein können.

Hat ein Halter ein Tier, dann weiß Erbin der Theorie über die möglichen Gefahren, die das Tier mit sich bringt.

Wenn zum Beispiel jemand auf die Wiese geht, wo dein Pferd steht und meint das Tier reiten zu müssen und verletzt wird, dann haftest du als Tierhalter.
Einfach, weil bei einem Pferd die Gefahr durch runter fallen besteht.
Dabei kann es egal sein, ob der Zaun 10 Meter hoch ist und du dem „Reiter“ das vorher untersagt hast.

Wenn dein Wachhund einen Einbrecher beißt, dann haftest du als Hundehalter.

Aber dafür gibt es Versicherungen.
 
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Bin ich völlig bei dir!

Nur passt ja auch Zuhause niemand dauernd auf, wo der Hund sich hinlegt. Du bist in der Küche, machst das Abendessen für die Gäste, Hund legt sich unbemerkt knapp neben den Stuhl des Gastes, der fällt über Wauz.
Passiert. Kann niemand was für.

Ich glaub, wir unterscheiden uns am Ende nur darin, dass du mit dieser "Halter haftet auch für zufälliges Verhalten des Tieres für das niemand was kann automatisch"-Regelung nicht zufrieden bist und ich schon.
Über einen ruhig daliegenden Hund stolpern fällt wohl eher nicht unter Verwirklichung der Tiergefahr.
Ansonsten wüsste ich aber auch nicht, wieso Tierhalter ausgerechnet gegenüber TÄ und Hufschmieden etc. nicht haften sollten. Mit Schuld hat das nichts zu tun - und es geht auch nicht darum, dass man kein Verständnis aufbringt, dass die Katze beim TA extrem gestresst ist. Aber es ist nunmal so, dass ich als Halter schuldunabhängig verantwortlich bin, fertig. Zum Glück passiert sowas ja nicht allzu oft . Aber jeder hier weiß doch, wie übel eine Phlegmone nach Katzenbiss ausgehen kann. Zu sagen hier ist der TA selbst verantwortlich, wäre, abgesehen von der rechtlichen Situation, auch ziemlich zynisch.
 
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