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ohneKatze
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 6. November 2014
- Beiträge
- 3
Hallo zusammen,
ich selber habe (noch) keine Katze, könnte aber einen seltsamen Sachverhalt beobachtet haben und brauche dazu fachmännischen Rat.
Angenommen es könnte sich folgendes Szenario abgespielt haben: in der Nachbarschaft wurde einer Katze mit Absicht mit einem blauen Laser in die Augen gestrahlt. Ich habe nachgelesen: blaue Laser verursachen Trübung von Hornhaut, Linse und Glaskörper und durch die Bündelung des Lichtstrahls durch die Linse verbrennt die Netzhaut. Kurz und knapp - die Katze ist auf dem oder den entsprechenden Auge/n blind, oder zumindest stark eingeschränkt.
Leider war die Smartphone-Kamera nicht so schnell gezogen, so habe ich keine Beweise. Ich bin die Nachbarschaft abgelaufen und habe mich durchgefragt. Leider habe ich die Katze nicht gefunden, aber zumindest sind die Leute gewarnt. Ich könnte noch die ortsansässigen Tierärzte benachrichtigen und evtl im Gemeindeanzeige eine Warn-Anzeige veranlassen. Derjenige sollte wissen, dass er beobachtet wurde. Eine Anzeige wäre sinnlos, da keine Beweise da sind.
Nun aber meine Frage: Tierquälerei ist definiert durch unnötiger Tötung sowie roher und quälerischer Misshandlungen. Jetzt ist ja ein Laser aber eher schmerzlos - denke ich. Gilt das dann trotzdem als Tierquälerei? Nicht falsch verstehen, für mich ist das eindeutig Tierquälerei. Nur, sieht das auch die Justiz so?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
ich selber habe (noch) keine Katze, könnte aber einen seltsamen Sachverhalt beobachtet haben und brauche dazu fachmännischen Rat.
Angenommen es könnte sich folgendes Szenario abgespielt haben: in der Nachbarschaft wurde einer Katze mit Absicht mit einem blauen Laser in die Augen gestrahlt. Ich habe nachgelesen: blaue Laser verursachen Trübung von Hornhaut, Linse und Glaskörper und durch die Bündelung des Lichtstrahls durch die Linse verbrennt die Netzhaut. Kurz und knapp - die Katze ist auf dem oder den entsprechenden Auge/n blind, oder zumindest stark eingeschränkt.
Leider war die Smartphone-Kamera nicht so schnell gezogen, so habe ich keine Beweise. Ich bin die Nachbarschaft abgelaufen und habe mich durchgefragt. Leider habe ich die Katze nicht gefunden, aber zumindest sind die Leute gewarnt. Ich könnte noch die ortsansässigen Tierärzte benachrichtigen und evtl im Gemeindeanzeige eine Warn-Anzeige veranlassen. Derjenige sollte wissen, dass er beobachtet wurde. Eine Anzeige wäre sinnlos, da keine Beweise da sind.
Nun aber meine Frage: Tierquälerei ist definiert durch unnötiger Tötung sowie roher und quälerischer Misshandlungen. Jetzt ist ja ein Laser aber eher schmerzlos - denke ich. Gilt das dann trotzdem als Tierquälerei? Nicht falsch verstehen, für mich ist das eindeutig Tierquälerei. Nur, sieht das auch die Justiz so?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.