katze naturschutzgebiet/wald

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in-takt

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3. November 2009
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5
liebe katzenfreunde,

kann mir jemand sagen, ob es verboten ist, dass katzen im wald auf streifzüge gehen und dort tatsächlich abgeschossen werden dürfen??
hat jemand davon tatsächlich (real) schon was mitbekommen?

besten dank
in-takt
 
A

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Ob es gemacht werden darf ist die eine Sache, dass es einfach gemacht wird die andere. Nur, weil Deine Katze nicht hätte getötet werden dürfen, kriegst Du sie nicht wieder.

Was willst Du auch machen, wenn sie dann einfach weg ist? Du kannst dann nur vermuten... :reallysad:


Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Spaß. 🙂
 
Ob es gemacht werden darf ist die eine Sache, dass es einfach gemacht wird die andere. Nur, weil Deine Katze nicht hätte getötet werden dürfen, kriegst Du sie nicht wieder.

Was willst Du auch machen, wenn sie dann einfach weg ist? Du kannst dann nur vermuten... :reallysad:


Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Spaß. 🙂

danke für deine antwort - das ist klar, mir ist auch klar, dass sie nicht überfahren werden darf, aber ich kann das risiko somit im vorfeld überdenken.

deshalb meine frage, ob überhaupt oder nicht.
ich glaube nicht, dass hier willkürlich abgeballert wird. deshalb würde ich darüber gerne mehr erfahren oder eine diskussion anregen
 
Okay... 😳😳😳

Also, wenn ich den folgenden - traurigen - Link richtig verstehe, dürfen Jäger das nicht....


Wenn Ihre Katze verschwunden ist...


Hoffe, das hilft bissi weiter. 😳
 
Hallo,

Katzen, die sich weiter als ca. 300 Meter vom letzten Haus entfernt, darf vom Jäger erschossen werden. Das gilt auch dann, wenn es kein Naturschutzgebiet ist. Leider
http://www.ijh.de/themen/index_haus.html

Abschuss von Hunden und Katzen

Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des so genannten Jagdschutzes getötet werden. Mehrere Hundertausend Katzen und Tausende Hunde werden so jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Das bedeutet, dass ein erheblicher Anteil der von den Waidmännern getöteten Tiere unsere Haustiere sind. Genaue Zahlen zum Haustierabschuss gibt es jedoch nicht.

Auf der Streckenliste des Deutschen Jagdschutzverbandes sind erschossene Haustiere nicht aufgeführt. Nur in wenigen Bundesländern werden hierzu Statistiken geführt. Aber ob selbst diese wenigen offiziellen Zahlen tatsächlich belastbar sind, ist fragwürdig. Ermahnt doch schon die einschlägige Jagdliteratur den Jägersmann, tote Katzen unmittelbar zu vergraben oder anderweitig unauffällig verschwinden zu lassen.

Hunde und Katzen gelten unter den Jägern als „Raubzeug“, das bekämpft und ausgemerzt werden muss. Diese „Erkenntnis“ findet in den Jagdgesetzen ihren Niederschlag. Das Bundesjagdgesetz schützt das Wild vor „wildernden“ Hunden, die ausführenden Landesgesetze regeln die Details. So dürfen im Jagdbezirk angetroffene „wildernde“ Hunde und Katzen von den Jagdausübungsberechtigten totgeschossen werden.

Ein Hund gilt als „wildernd“, wenn er sich dem direkten Einwirkungsbereich seines Besitzers entzogen hat. Wo dieser Bereich anfängt und endet, wurde bis heute von noch keinem Gericht abschließend geklärt. Katzen dürfen dann von Jägern abgeschossen, wenn sie sich in einer Entfernung von mehr als 200, 300 oder 500 Metern (abhängig vom jeweiligen Bundesland) von der nächsten Ansiedlung befinden. Die derzeitigen Regelungen zur gesetzlichen Erlaubnis des Abschusses von Haustieren sind völlig veraltet und willkürlich und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist.

Nach Auffassung des 2003 verstorbenen Wolfsforschers Erik Zimen mussten die meisten von Jägern erschossenen Hunde „bestimmt nicht aus Sorge um das Wild, sondern in Anmaßung herrschaftlicher Hoheitsrechte ins Gras beißen“. (Zimen, Erik: Der Hund: Abstammung-Verhalten-Mensch und Hund, München 1992)

Es stellt sich die Frage, wie lange sich die Besitzer von über sieben Millionen Katzen und fünf Millionen Hunde noch von einer waffentragenden Minderheit, die willkürlich über Leben und Tod ihrer Haustiere entscheiden darf, terrorisieren lässt. Eine Jagdrechtsreform, die das Abschießen von Haustieren verbietet, ist seit langem überfällig!



Quelle

Bund gegen Missbrauch der Tiere
 
Zuletzt bearbeitet:
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hallo alex2005

danke für deinen beitrag.

die frage ist doch dann aber, wie kann man sich gegen ein solches jagdgesetz zur wehr setzen?
was muss getan werden, was sollen und können wir tun?

und wer wäre überhaupt bereit mitzumachen?
 
Ich würde Dir raten, den Kontakt zum Jäger zu suchen. Finde raus, wer das Jagdrevier gepachtet hat oder besitzt und sprech mit dem Betreffenden. Man kann nicht generell alle Jäger über einen Kamm scheren - einige machen sich einen Spaß daraus, alles abzuknallen, wofür sie nicht belangt werden, aber die meisten sind schon verantwortungsvoll. Es halten sich halt auch bei halbwegs vernünftigen Leuten noch Ideen, was Katzen so alles "reißen", da würde ich einfach vorher ein paar Infos zusammenstellen (es gibt Untersuchungen, was freilaufende Katzen erlegen und das sind überwiegend einfach nur Mäuse) und mitnehmen. Deswegen such das Gespräch, nimm am Besten auch Bilder Deiner Katze mit, weise darauf hin, wie man erkennt, dass es Deine ist, also kein Streuner.
 
Hallo, ja es stimmt, dass Jäger Katzen erschießen dürfen und das auch tun. Vor einiger Zeit habe ich mal gehört wieviele Katzen es in nrw im letzten Jahr waren. Leider weiß ich die Zahl nicht mehr aber es waren viele, einige tausende:sad: Und das waren die von den Jägern zugegebenen, da wird die Dunkelziffer noch viel höher sein. Es kam auch mal ein Bericht im tv darüber. Da hatte jeder Jäger eine Decke oder jacke aus Katzenfell. Manche schienen eine wahre Freude daran zu haben Katzen zu erschießen. Der bericht hat mich damals sehr entsetzt und wütend gemacht aber leider sind die Gesetze auf der Seite der Jäger. Schon verrückt, was kann eine Katze schon groß Wildern von dem was Jäger normal erlegen.
Ich würde den Kontakt zu den Jägern suchen und mal nachfragen wie sie das sehen und handhaben.
 

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