Katzenhasser wollen Rattengift streuen

  • Themenstarter Themenstarter Fellträger
  • Beginndatum Beginndatum
F

Fellträger

Neuer Benutzer
Mitglied seit
23. März 2011
Beiträge
3
Ort
Hannover
Ich eine Frage:
Ich habe 3Muschelns:grin:,2davon schon 11Jahre!Wir wohnen auch schon fast 12Jahre in der selben Wohnung mit meinen Freigängern die sich im Hinterhof austoben!Gestern hing ein Zettel(anonym)an der Haustür das Rattengift ausgelegt wurde und die Katzen eingesperrt bleiben sollen!Das geht aber nicht die Muschelmänner werden wahnsinnig wenn das Fenster zu ist!Weder unser Vermieter noch ein anderer Vermieter o. Mieter wußte von der Aktion und ich bin fast durchgedreht!Passiert meinen Katzen etwas,dann vergeß ich mich!!Weiß jemand einen Rat was ich unternehmen,oder an wen ich mich wnden kann?
Vielen Dank,l.G.die Fellträger
 
A

Werbung

Kannst Du vielleicht auf der dafür zuständigen Abteilung Eures Rathauses anrufen (Ordnungsamt?). Soweit ich weiß, sind Ratten meldepflichtig und somit auch die Bekämpfung nicht mehr privat erlaubt.

Die Ordungshüter hängen Giftköder in die Gullyschächte, so daß kein Haustier da dran kommen kann. Allerdings sind verendende oder tote Ratten auch für Katzen gefährlich.
Ratten müssen bekämpft werden, und da fragt niemand nach der Qual, wenn man Katzen drinne halten muß. Aber erkundige Dich ganz genau!

Zugvogel
 
Hallo Fellträger,

hast du den Zettel?

Ich würde mich an die örtliche Polizei wenden und nachfragen. Es gibt aus guten Gründen Vorschriften wie Rattengift ausgelegt werden muß, z.B. in entsprechende Behälter damit andere Tiere und auch Kinder nicht an solch ein Gift gelangen können.
Hier würde ich ansetzen und entsprechend eine Meldung/Anzeige machen.

Wenn du die Möglichkeit hast den Zettel auf jeden Fall zusätzlich einscannen und abspeichern.
 
Soweit ich weiss, darf Rattengift und ähnliches nur von offiziell zugelassenen Schädlingsbekämpfern ausgelegt werden. Und es gelten auch strenge Vorschriften.

Wende dich umgehend ans Ordnungsamt - ich zitier mal einen Schädlingsbekämpfer aus einem anderen Forum - der hat die Frage "Auf den meisten Umverpackungen von Rodentiziden steht in irgendeiner Form, daß das offene Ausbringen von Rattengift in Deutschland verboten sei." folgendes geantwortet:
".... Wortwörtlich ist das auf einzelnen Präparatverpackungen, Produktbeschreibung zu lesen, je nach Präparat.
Zudem ergibt sich das indirekt aus diversen Gesetzen, Verordnungen usw. als da wäre Tierschutzgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung (Anhang 5, Nr 6 Punkt 6.3.1 = "Personen, NICHTZIELTIERE und Umwelt dürfen gesundheitlich NICHT gefährdet werden.) (Nichtzieltiere hab ich eingefügt, gehört aber dazu) Und aus sonstigen Anwendungsverboten.
Ist das der Fall, kann derjenige, welcher Rodentizide ausgelegt hat, zur Verantwortung und Schadenersatz herangezogen werden.
Hat das ein sachkundiger Fachmann falsch ausgelegt, kann er heran gezogen werden, weil er seine Sorgfaltspflicht nicht Genüge getan hat, obwohl er Sachkundiger ist.
Eine Privatperson darf Rodentizide nur auf seinem eigenen Grund und Boden auslegen, nicht gewerblich und nicht bei "dritten Personen". (Hausmeister oder sonstige beauftragte Personen) Tut er es dennoch, macht er sich schon durch die Tat selbst strafbar, ohne das etwas passiert sein muss.
Das einzige, wo wer "selbst Schuld" hat, ist, wenn sein eigenen Hund auf seinem eigenen Boden ausgelegten Köder frisst.
Aber selbst dann würde er wohl nicht ungestraft davon kommen, sähe das ein Nachbar, dass wer "versehentlich" seinen Hund vergiftet hat.
Im Übrigen sollte noch unterschieden werden zwischen Rodentiziden allgemein und Antikoagolantien, welche zwar in erster Linie aber nicht ausschließlich eingesetzt werden.
Das wird z.T. auch geregelt durch Zulassungsvorraussetzungen, welche das Biozidgesetz, Pflanzenschutzgesetz u.a. festlegen"


Sollte das ganze also nicht von einem Fachmann ordnungsgemäß ausgelegt worden sein - dann hat sich derjenige strafbar gemacht. Lass aber trotzdem deine Schnuffel solange drin, bis das Gift weg ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Eure Antworten!Das mit der Polizei und dem Ordnunsamt werd ich morgen früh gleich machen!Es ist auch komisch das die Zettel nur an 2-3Türen ,von ca 10,hing!Und meines Wissens darf man Gift ja nicht so ohne Weiteres einfach wahllos auslegen,das muß Wochen vorher angekündigt und von einem Kammerjäger durchgeführt werden!Oder lieg ich da falsch?
 
Danke für Eure Antworten!Das mit der Polizei und dem Ordnunsamt werd ich morgen früh gleich machen!Es ist auch komisch das die Zettel nur an 2-3Türen ,von ca 10,hing!Und meines Wissens darf man Gift ja nicht so ohne Weiteres einfach wahllos auslegen,das muß Wochen vorher angekündigt und von einem Kammerjäger durchgeführt werden!Oder lieg ich da falsch?

Nein - siehe meine Antwort oben.
 
Werbung:
Ich hab ein Bißchen:oha: geträumt und Du warst mit Deiner Anwort schneller als ich mit meiner frage!Danke Hexi:smile:
 
es gibt unterschiede bei rattengift. gbt einfaches, was man einfach so auslegen kann und welches, das von fachleuten ausgebracht wird. für das einfache braucht man keine genehmigung und von daher finde ich es gut, das zumindest eine warnung erfolgt ist. wenn jemand mit absicht deine katzen mit rattengift töten wollen würde würde er dich wohl kaum warnen. ich würde einfach mal in der kompletten nachbarschaft nachfragen, wer denn rattengift ausgebracht haben könnte.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben