Katzennetz und Katzenhaltung in ETW

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Plitch

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Hallo zusammen,

Ich habe mich jetzt ein bisschen eingelesen und festgestellt dass eine Eigentümergemeinschaft mir als Eigentümer die Tierhaltung von Katzen nicht vorsorglich verbieten kann.

Jetzt würde es mich interessieren ob ich den Miteigentümern und/oder Mietern und dem Verwalter die Katzenhaltung anzeigen muss!?

Außerdem heisst es bei Katzennetzen
"Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03"

Heißt bei einer weißen Fassade möglichst ein weißes Netz? Ohne Genehmigung und auf gut Glück installieren?

Vielleicht noch ein paar Details zu Haus und Wohnung da ich denke hier liegts im Detail:

- Ich wohne in einer der beiden Wohnungen im Haus ganz oben (2.OG)
- Ich habe keinen richtigen Balkon sondern eher eine Dachterrasse, die auch nicht einsehbar ist - ein Katzennetz wäre hier nur von weiter weg zu erkennen und auch nur in begrenztem Maße
- Die beiden geplanten Katzen wären reine Hauskatzen, dürften sich nur in Wohnung und auf der Dachterrasse aufhalten
- Im Haus gibt es 7 Wohnungen davon 3 vermietet

Hoffe das sind genügend Infos. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus oder hat mit sowas schon Erfahrungen gemacht 🙂

LG
 
A

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Frage beim Verwalter nach und beim Beirat.
 
Wir haben bei unserer Eigentumswohnung niemanden gefragt, ob wir ein Katzennetz anbringen dürfen und auch nicht Bescheid gesagt, dass wir Katzen haben. Allerdings baut hier sowieso jeder an seinen Balkon, was er möchte. Von Sichtschutz zu Rankgitter bis zu einem, der aus seinem Balkon eher so eine Art Wintergarten gemacht hat.
 
Keine Ahnung, wen du da wie wo weshalb wonach fragen musst.

Aber was zum Netz ... ich weiß nicht, wie eure Terasse beschaffen ist, aber wenn man von unten schaut, ist der Bereich hinter dem Netz bei Balkonen ja eher "dunkler". Ein weißes Netz würde da viel mehr auffallen, daher würd ich wohl eher zum grünen Netz greifen, die sind in der Regel unauffälliger.

Bei der Beschreibung würde ich also ungefragt ein grünes Netz anbringen.
 
Die Anbringung eines Katzennetzes ist ein Eingriff in die äußere Optik des Gebäudes und bedarf eines zustimmenden Eigentümerbeschlusses. D. h. du kannst diesen Punkt entweder auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen, dann reicht eine zustimmende Mehrheit. Oder du machst einen Umlaufbeschluss, dann müssen da 100 % Zustimmung vorliegen oder du versuchst es einfach so und hoffst, dass keiner was sagt.

nein das stimmt so nicht! Ich zitiere nochmal "Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03"

Wenn deine Aussage stimmen würde, dann könnte man einem Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss das Netz verbieten, auch wenn es optisch keinerlei Beeinträchtigung ausmacht.

Mir ist nur nicht ganz klar ob ich zunächst mit dem Verwalter Rücksprache halten muss was "erlaubt" ist oder ob ich es einfach installiere und er dann sagt "ist ok" 😕
 
Entscheidend ist unter anderem, wie du es anbringst.

Was steht in der Teilungserklärung? Gemeinhin gehört der Balkon bzw. eine Terrasse eben nicht zum Sondereigentum - dann könnte dir die Meinung der Nachbarn bzw. anderen Eigentümer herzlich egal sein. Vielmehr bedarf es tatsächlich einer Genehmigung der WEG (stellvertretend des Verwalters), wenn du hier bauliche Veränderungen vornehmen willst.

Entscheidender Ausdruck: bauliche Veränderung. Wenn du bohren möchtest, dann brauchst du wirklich eine Genehmigung, wenn es denn bei euch so geregelt ist. Wenn du ein Netz mit Stangen, Kabelbindern etc. anbringst, was man ohne Probleme wieder entfernen kann und womit du nicht in die Bausubstanz eingreifst - mach doch. 🙂

Wir haben uns hier für letzteres entschieden, weil wir sonst erst die Genehmigung jedes einzelnen Eigentümers hätten einholen müssen. Bis dahin vergeht sicher einige Zeit, aber als letztes Mittel kann man es ja auch probieren.

Wichtig ist halt vor allem, was in eurem Kaufvertrag als Sondereigentum definiert ist und ob es in der Teilungserklärung, die euch ja vorliegen müsste, irgendwelche Einschränkungen zur Terrasse gibt.
 
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und es ist auch vollkommen gleichgültig ob das Sondereigentum ist, denn es ist ein Mehrfamilienhaus und eine Beeinträchtigung der Optik muss abgesegnet werden.
Das ist so halt nicht pauschal richtig. Deshalb kommt es darauf an, was im Vertrag und der Teilungserklärung (würde ich ja mit TE abkürzen, aber da kommt man hier im Forum durcheinander 😀 ) geregelt ist.

Und auf der nicht-rechtlichen, aber menschlichen Seite: Was soll denn schlimmes passieren, wenn die TE ein Netz anbringt, ohne zu bohren? Im schlimmsten Falle nörgelt einer rum. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es irgend jemand dort so sehr stört, dass er den Weg über den Verwalter oder die WEG geht, um das Netz wieder entfernen zu lassen, ist doch eher gering. Solange man keine Psychopathen als Nachbarn hat.
 
Deinem ersten Teil widerspreche ich weiterhin.

Dem zweiten... ja, klar kann man es versuchen, hab ich ja oben schon geschrieben. Aber glaub mir, es gibt ganz viele, die da was dagegen haben, und wenn die sich dann auch noch übergangen fühlen, weil erst gar nicht gefragt wurde, wird's noch doofer. Letztendlich kann nichts passieren, als dass man das Netz wieder abbauen muss, das sehe ich auch so - oder man klagt halt dann.

Etwas OT: Es ist immer wichtig, was in den Verträgen geregelt ist. Entweder sie sind gut aufgesetzt - oder es steht zum Teil ganz schöner Murks drin. Ich hatte neulich eine Teilungserklärung auf dem Schreibtisch, die vorschrieb, dass jeder Eigentümer gesondert eine Gebäudeversicherung abschließt (was versicherungsrechtlich gar nicht geht, das kann nur die WEG gemeinsam/ der Verwalter als Vertreter). Von daher - ein Blick lohnt sich sicherlich.

Vielleicht kommen wir ja im Sinne der TE mit folgendem Vorschlag auf einen Nenner: Einfach mal bei der Verwaltung nachfragen. Bei uns war es so, dass ich meinem Freund prophylaktisch die Bohrmaschine wegnahm, der war drauf und dran "einfach so" alles anzubringen. Eine freundliche Nachfrage bei der Verwaltung ergab die Antwort: Bauliche Veränderung nein, aber solange das nicht der Fall ist, kann uns keiner reinreden. Diese Antwort habe ich dann im Eigeninteresse auch nicht weiter überprüft.

Klar gibt's immer welche, die was dagegen haben, aber da kommt's halt auf das Verhältnis zu den Nachbarn an. Solange ich im Recht bin (zumindest laut Verwaltung) ist mir das recht wurscht, ob jemand nun meinen Balkon nicht mehr sehen mag.
Ich hab's halt so gehalten, dass ich mir dachte: Wenn wir vorher alle Eigentümer fragen, sagt eh irgendwer nein. Wenn das Netz erstmal dran ist, guckt vielleicht einer mal komisch, aber nach ein paar Tagen ist das eh vergessen, oder was anderes wird interessanter.

Kurzer Einwurf zur Frage der TE, von wegen Katzenhaltung anmelden... solange die Katzen in deiner Wohnung sind, hat da die Hausgemeinschaft wirklich nichts zu melden. Höchstens, falls es dadurch zu Belästigungen kommen sollte (Lautstärke?). Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.
 
so ich habe dem Verwalter jetzt mal geschrieben, dass ich in absehbarer Zeit gerne ein Katzennetz anbringen möchte, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen wegen der "optischen Beeinträchtigung"

Grundsätzlich verbieten kann er es mMn noch immer nicht, solange es optisch im Rahmen bleibt 🙂
 
So... heute hat mir der Verwalter geantwortet (anscheind auch ein Katzenfreund 😀) Er sieht kein Problem im Anbringen eines Netzes - ich soll lediglich die Optik wahren 🙂
 

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