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ElvisSugar
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- Mitglied seit
- 17. März 2016
- Beiträge
- 1
Hallo zusmmen,
ich bin im Dezember mit meinen zwei Katzen in eine neue Wohnung gezogen. Am Balkon habe ich ein Katzennetz angebracht. Nun habe ich Post vom Verwalter bekommen, dass sich Bewohner über das Netz beschwert haben und ich es abnehmen soll.
Es hat nicht genützt, dass ich dem Verwalter gesagt habe, dass es sich meiner Meinung nach nicht um eine bauliche Veränderung handelt, da ich nicht gebohrt etc. habe, sondern das Netz nur mit Teleskopstangen angebracht habe. Auch das Urteil vom Amtgericht Köln gilt hier wohl nicht. Die Eigentümergemeinschaft kann angeblich trotzdem das Netz wegen der Optik ablehnen.
Was mache ich nun? Die Katzen sind es schon lange gewöhnt auf den Balkon zu gehen. Wenn ich ihnen das in Zukunft verbiete, werden sie sehr unglücklich sein und ich bezweifel auch, dass mir das gelingt, da die ja doch mal schnell durch die Tür huschen. Ich glaube zwar nicht, dass die sich direkt vom Balkon stürzen (1. Stock), aber man weiß ja nie.
Gibt es eine rechtliche Lücke für dieses Problem? Kann man das Netz als Vogelschutznetz oder Fliegengitter verkaufen oder wird das auch von der Eigentümerversammlung abgelehnt?
Gibt es Alternativen zum Netz?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!
ich bin im Dezember mit meinen zwei Katzen in eine neue Wohnung gezogen. Am Balkon habe ich ein Katzennetz angebracht. Nun habe ich Post vom Verwalter bekommen, dass sich Bewohner über das Netz beschwert haben und ich es abnehmen soll.
Es hat nicht genützt, dass ich dem Verwalter gesagt habe, dass es sich meiner Meinung nach nicht um eine bauliche Veränderung handelt, da ich nicht gebohrt etc. habe, sondern das Netz nur mit Teleskopstangen angebracht habe. Auch das Urteil vom Amtgericht Köln gilt hier wohl nicht. Die Eigentümergemeinschaft kann angeblich trotzdem das Netz wegen der Optik ablehnen.
Was mache ich nun? Die Katzen sind es schon lange gewöhnt auf den Balkon zu gehen. Wenn ich ihnen das in Zukunft verbiete, werden sie sehr unglücklich sein und ich bezweifel auch, dass mir das gelingt, da die ja doch mal schnell durch die Tür huschen. Ich glaube zwar nicht, dass die sich direkt vom Balkon stürzen (1. Stock), aber man weiß ja nie.
Gibt es eine rechtliche Lücke für dieses Problem? Kann man das Netz als Vogelschutznetz oder Fliegengitter verkaufen oder wird das auch von der Eigentümerversammlung abgelehnt?
Gibt es Alternativen zum Netz?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!