Komplizierte Sache, wie vorgehen zum Wohle des Tieres?

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A.Huck

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Mal als Idee: trägt er die Kosten für den Unterhalt der Hündin (Futter, Arzt, Ausstattung etc.) bzw. wer trägt diese Kosten? Wenn das Deine Freundin ist, hätte sie ja grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen gegen ihn. Sollte er also für diese Kosten bisher nicht aufgekommen sein, möchte der Ex-Besitzer ihr vielleicht lieber den Hund übereignen als das Geld zu bezahlen...
 
Ich finde Birkenrehs Idee nicht schlecht. Eine bestimmte Sorte Mensch wird ja immer ganz schnell zuckig, wenns um Geld geht.

Andere Idee: ihm das der mit gefakten Steuermarke stecken. Und ihn fragen, ob er Bock hat auf eine Anzeige beim Finanzamt. Ich weiss, das ist ziemlich radikal, aber es könnte hilfreich sein.

Noch eine Idee, die allerdings nicht ganz preiswert ist: Anwalt fragen. Würde ich vermutlich machen in dieser Situation.

Ich hoffe, ihr findet eine Lösung.

LG

Birgit
 
Der Mann (nennen wir ihn X) ist Eigentümer des Hundes und macht sich, da er keine Hundesteuer zahlt, zwar nicht strafbar, aber er begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und Steuerhinterziehung im weiteren Sinne.

Er bleibt Eigentümer, wenn und solange kein gesonderter Eigentumswechsel stattfindet. Insofern könnt ihr den Hund nicht einfach "finden" und nach einem halben Jahr Eigentümer werden. Ihr würdet eine Unterschlagung begehen, wenn ihr den Hund beispielsweise als angebliches Fundtier im TH abgeben würdet.

Ihr könnt den Hund auch nicht durch sog. "Ersitzung" (§ 972 BGB) in euer Eigentum bekommen, weil ihr keinen gutgläubigen Eigenbesitz an dem Tier habt (= ihr hättet beispielsweise den Hund von X gekauft und geglaubt, dass dieser Eigentümer ist, nun aber herausgefunden, dass in Wirklichkeit Y Eigentümer ist); zudem wäre die Ersitzungsfrist mit 10 Jahren fast zu lange für ein Hundeleben...

Was ihr machen könnt:
Der Hund wurde bei euch in Pflege gegeben, mindestens stillschweigend. Ihr könntet X auffordern (am besten schriftlich und vor Zeugen), den Hund wieder abzuholen und gleichzeitig die inzwischen aufgelaufenen Futterkosten in Höhe von ..... Euro zu bezahlen, die ihr in diesen vier Monaten auf eigene Kosten getragen habt.
Schon wenn man nicht so gutes Futter füttert, kommt da auf jeden Fall eine ordentliche Summe zusammen!
Wenn X den Hund eh satt hat und ein eher knickeriger Mensch ist, wird er vielleicht angesichts der Aufforderung, die Futterkosten zu erstatten, auch unterschreiben, dass der Hund bei euch bleiben soll und in euer Eigentum übergeht.

Ansonsten bleibt euch nur der Weg, X das Angebot zu machen, den Hund zu übernehmen - vermutlich gegen Zahlung einer Summe x -, und da dann die Futterkosten zu verrechnen (das würde ich auf jeden Fall machen; einmal wegen der besseren Verhandlungsposition und auch schon aus Prinzip, weil es eine Unverschämtheit ist, das Tier einfach so über Monate hinweg bei anderen Leuten abzuladen und dann nicht mal was zu zahlen!).

Ich würde auch gegenüber X das Argument der Steuerhinterziehung (Hundesteuer) verwenden und das direkt als Straftat zu bezeichnen. 😉

Für euch selbst ist wichtig: in vielen Kommunen oder Bundesländern besteht eine gesetzliche oder per Satzung festgelegte Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung zu haben; auf jeden Fall ist es ebenso wie die Privathaftpflicht eine wichtige Sache! Wer mit dem Hund Gassi geht, ist mindestens als Tieraufseher zivilrechtlich (mit) haftbar, wenn etwas passiert.

Ich drücke die Daumen, dass ihr den Hund von X erfolgreich und kostenfrei loseisen könnt!

LG
 
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Also ich würde den nächsten Brief über einen Anwalt schreiben lassen.

Nicker hat ja alles wesentliche zum rechtlichen Status geschrieben.

LG
B.
 
Im Grunde könnt ihr X nur soweit und solange unter Druck setzen, bis er doch einwilligt, den Hund zu verkaufen. Also natürlich nicht im Sinne von Erpressung usw., aber eben Kostenerstattung für alles Mögliche fordern, X androhen, das Finanzamt auf seinen Hals zu hetzen, dazu noch ankündigen, dass ihr seinen Vermieter informieren werdet, falls er doch darauf bestehen sollte, den Hund mitzunehmen und in seiner Wohnung zu halten... sowas eben. Also dass ihr X das Leben richtig sauer machen werdet, und dazu gibt es ja doch einige Möglichkeiten, die auch ein X sich gründlich überlegen würde (er dürfte genau wissen, dass und wo er Sch**** gebaut hat!).

Aber: bitte alles ganz gemach! Auf jeden Fall erstmal neutral ergründen, was X mit dem Hund vorhätte, wenn er nicht mehr bei euch wäre. Ihr könntet die Sache starten, indem ihr X anruft und fragt, was denn nun eigentlich mit dem Hund ist. Ob man nicht allmählich mal für klare Verhältnisse sorgen sollte... gerade auch für den Fall, dass beim TA mal was Größeres wäre..., also dass ihr den Hund übernehmt und dafür auf die Erstattung der bisher aufgelaufenen Futter- und sonstigen Kosten für den Hund verzichtet.
Argumentieren könnte man auch damit, dass der Süße als Husky ja eigentlich ein Arbeitshund ist, der sehr viel Bewegung braucht und jede Menge Aufgaben (z. B. Wägelchen oder diese Roller ziehen, also statt Schlitten) haben will, damit er glücklich ist. Usw.
Da könnte man dann auch die Frage einflechten (wenn X meint, dass er den Hund nicht verkaufen will), wie X es sich denn vorstellt, den Hund selbst zu beschäftigen und in seiner Wohnung zu halten. Ob er sich darüber im Klaren ist, dass ein unbeschäftigter Hund in der Wohnung sehr unangenehm werden kann: Gebell, Sachen zerkauen/zerstören, evt. sogar bissig werden, schnappen und sowas. Ob X denn schon daran gedacht hat, dass er die Zustimmung des Vermieters für die Hundehaltung benötigen würde. Ob X eigentlich jemals Hundesteuer für den Hund gezahlt hat und was er sich vorstellt, was das Finanzamt sagen wird, wenn er jetzt auf einmal damit aus dem Hut kommt (und was er dann dem Finanzamt antworten würde, wo der Kaufvertrag mit dem Züchter doch schon von 201... stammt 😀).

Euch wird da bestimmt vieles einfallen, wie man X den Hund madig machen kann! Und hier im Forum gibt es ja auch Aktivisten, die bei schlechter Haltung den bisherigen Haltern die Katzen abschwatzen - da kann man bestimmt auch noch ein paar Argumente erfragen.... 🙂

LG
 
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Zuständig für die Hundesteuer ist die Gemeindeverwaltung, nicht das Finanzamt.
 
Bis zur hoffentlich positiven Klärung mit dem Besitzer und dem offiziellem
Wechsel in Eure Familie alles an Belegen sammeln, was mit Hund zu tun hat,
ebenfalls die Kontakte zum Besitzer, auch und gerade Kontaktversuche, die
nicht wahr genommen wurden.
Zeitraum ist wichtig.
Eingeschriebene Aufforderung, sich zu melden, Daten !

Das hilft ggf. bei Uebernahme durch offizielle Stellen wie VetAmt etc.wenn sich der Besitzer über einen längeren Zeitraum nicht meldet.
Was heisst kein Heim oder Schlimmeres?
Rassehunde werden auch in Tierheimen gut vermittelt, evtl. ja dann ganz offiziell an Euch?

Allerdings hat ein Züchter Vorrang bei Rücknahme eines seiner Tiere, wenn er
Interesse daran hat. Bei einer unkastrierten Hündin gut möglich....
ein guter TA hat da bestimmt eine Idee.


Grüsse
Tadi
 
Wenn Dir der Hund übergeben wurde und Dir Kosten entstanden sind, dann hast Du ein Rückbehalterecht, bis der Besitzer die Kosten bezahlt hat.
Die entstandenen Kosten sind die Futterkosten (Du kannst ruhig ein sehr gutes Futter berechnen, da Du nicht verpflichtet bist, ein billiges Futter zu verwenden).
Da kommt einiges zusammen!! Sollte er noch zum Tierarzt müssen (natürlich nur, wenn erforderlich) kommt dies auch noch dazu.

Ich weiß das deshalb so genau, weil ich in einem solchen Fall mein Rückbehalterecht geltend gemacht habe. Der Besitzer hat mich verklagt. Ich habe den Prozess in zwei Instanzen gewonnen.:yeah: Der Besitzer hat den natürlich immer höher werdenden Betrag (Futterkosten) nicht bezahlt. Laut Urteil hätte er den Hund wieder bekommen müssen, wenn er den Betrag bezahlt hätte, also Zug um Zug. Nachdem ihm das dann aber zu hoch war, ist es nicht zu einer Rückgabe gekommen.
Der Hund ist dann bei mir geblieben und die Kosten stiegen natürlich Tag für Tag....

Pass aber auf: Wenn er irgendwie an den Hund kommt (ihn klaut usw.), dann nützt Dir das Rückbehalterecht ja nichts, sondern nur, wenn er bei Dir ist.

Das heißt nun: Die Zeit spielt für Dich. Je mehr Zeit vergeht, desto höher der Betrag. du kannst Dir also ruhig Zeit lassen, bei ihm nachzufragen. Es ist ja nicht Deine Aufgabe. Er hat ihn bei Dir abgegeben. Es sollte jedoch auch nicht zu einer bewußten Verzögerung kommen. Wenn er sich meldet, dann sag ihm, du möchtest erst deine entstandenen Kosten ersetzt haben, vorher bekommt er den Hund nicht. Er könne Dich verklagen.

Natürlich kannst Du ihm anbieten, den Hund zu kaufen, aber in Anrechnung der Dir entstandenen Kosten, klar!

Bei mir war es damals auch so, dass ich wochenlang nichts gehört habe. Plötzlich stand der Besitzer da und wollte den Hund, ohne einen Pfennig bezahlen zu wollen. Denn: Der Hund war krank und mußte durch mich dringend vom Arzt behandelt werden. Das waren die Ausgangskosten. Dazu kamen dann die Futterkosten.
Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du Dich auf dieses Urteil berufen. Schick mir zu gegebener Zeit eine PN, ich schicke Dir das Aktenzeichen.

Auf jeden Fall hast Du gute Karten.:yeah:
 
Googel mal:" Prozess um einen traumatisierten Hund - Bello als Bürgschaft"
 
klasse!

Go, Husky, go!


Lg
B.
 
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Was ein Süsser!
Ich freue mich total für euch und bin begeistert, was ihr geleistet habt!
viele liebe Grüsse an euch Alle! Und ein extra Streichler für den Hund! 🙂
 
Super! Viel Glück und Erfolg, daß alles bald perfekt wird!
 
Ich weiß nicht ob es noch relevant für dich ist aber die Hundesteuer muss der Hundehalter bezahlen, also der wo der Hund wohnt!! Der Eigentümer hinterzieht also keine Steuern wenn der Hund nachweislich wo anders, also bei euch wohnt. Die Hundesteuer hinterzieht in diesem Fall der bei dem der Hund wohnt also auch ihr. Bitte meldet den Hund bei der Steuerstelle an nicht das ihr da noch ärgert bekommt wenn ihr vor allem Druck ausüben wollt und er nachher euch aus Rache bei der Behörde anschwärzt.
Alles gute und hoffe der Hund bleibt bei euch!
 

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