Wenn Dir der Hund übergeben wurde und Dir Kosten entstanden sind, dann hast Du ein Rückbehalterecht, bis der Besitzer die Kosten bezahlt hat.
Die entstandenen Kosten sind die Futterkosten (Du kannst ruhig ein sehr gutes Futter berechnen, da Du nicht verpflichtet bist, ein billiges Futter zu verwenden).
Da kommt einiges zusammen!! Sollte er noch zum Tierarzt müssen (natürlich nur, wenn erforderlich) kommt dies auch noch dazu.
Ich weiß das deshalb so genau, weil ich in einem solchen Fall mein Rückbehalterecht geltend gemacht habe. Der Besitzer hat mich verklagt. Ich habe den Prozess in zwei Instanzen gewonnen.
Der Besitzer hat den natürlich immer höher werdenden Betrag (Futterkosten) nicht bezahlt. Laut Urteil hätte er den Hund wieder bekommen müssen, wenn er den Betrag bezahlt hätte, also Zug um Zug. Nachdem ihm das dann aber zu hoch war, ist es nicht zu einer Rückgabe gekommen.
Der Hund ist dann bei mir geblieben und die Kosten stiegen natürlich Tag für Tag....
Pass aber auf: Wenn er irgendwie an den Hund kommt (ihn klaut usw.), dann nützt Dir das Rückbehalterecht ja nichts, sondern nur, wenn er bei Dir ist.
Das heißt nun: Die Zeit spielt für Dich. Je mehr Zeit vergeht, desto höher der Betrag. du kannst Dir also ruhig Zeit lassen, bei ihm nachzufragen. Es ist ja nicht Deine Aufgabe. Er hat ihn bei Dir abgegeben. Es sollte jedoch auch nicht zu einer bewußten Verzögerung kommen. Wenn er sich meldet, dann sag ihm, du möchtest erst deine entstandenen Kosten ersetzt haben, vorher bekommt er den Hund nicht. Er könne Dich verklagen.
Natürlich kannst Du ihm anbieten, den Hund zu kaufen, aber in Anrechnung der Dir entstandenen Kosten, klar!
Bei mir war es damals auch so, dass ich wochenlang nichts gehört habe. Plötzlich stand der Besitzer da und wollte den Hund, ohne einen Pfennig bezahlen zu wollen. Denn: Der Hund war krank und mußte durch mich dringend vom Arzt behandelt werden. Das waren die Ausgangskosten. Dazu kamen dann die Futterkosten.
Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du Dich auf dieses Urteil berufen. Schick mir zu gegebener Zeit eine PN, ich schicke Dir das Aktenzeichen.
Auf jeden Fall hast Du gute Karten.