Glückskatze2011
Forenprofi
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- 5. Juli 2011
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- 2.676
Wir hatten letzte Woche das unschöne Ereignis, dass Bonnie bei - 10 Grad in einer Lebendfalle in Nachbars Garten festsaß. Gott sei Dank habe ich sie gefunden und konnte sie unbeschadet befreien!
Nach einen zwecklosen Gespräch mit dem Nachbarn habe ich das ganze zur Anzeige beim Ordnungsamt gebracht.
Daraufhin ist die untere Jagdbehörde des Landkreises aktiv geworden.
Das ist das Ergebnis:
Der Nachbar darf die Falle nur noch unter Aufsicht eine zuständigen Jägers aufstellen und muss die Falle so umbauen, dass wirklich nur noch der Marder, den er zu fangen gedenkt, durch den Eingang passt. Der Nachbar hatte die Falle von einem befreundeten Jäger. Der kriegt jetzt auch noch eine aufs Dach, weil er die Falle in "unbefugte" Hände (welche Hände sind überhaupt befugt, Fallen aufzustellen?) abgegeben hat.
Bei evtl. weiteren Verstößen wird es ohne Umwege Bußgelder geben. Diesmal ist es bei einer Verwarnung geblieben!
Ich bin grad mal positiv überrascht. Damit hätte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Unser Nachbar ist auch etwas geschockt - er hatte das kleine Blondchen -mich- wohl etwas unterschätzt...
Zur Info:
Das Jagdgesetz ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Deshalb wird das wohl nicht immer so ausgehen, wie bei uns. Wir wohnen in Hessen. In Hessen braucht jeder Jäger zusätzlich zu seinem Jagdschein einen Sachkundenachweis, der ihn befugt Fallen aufzustellen. Dieser Sachkundenachweis ist auch beim Aufstellen der Falle auf Privatgrundstücken nötig. Das ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Des Weiteren ist es in Hessen so, das kein Privatmann Fallen aufstellen darf. Er darf höchstens von einem berechtigen Jäger beauftragt werden, die Falle auf seinem Grundstück zu beaufsichtigen. Beim evtl. Fang ist dann sofort der Jäger zu benachrichtigen!
Ich möchte mit diesem Thread Mut machen, sie wirklich an die zuständigen Behörden zu wenden, damit solchen Irren, die einfach nicht darüber nachdenken was sie tun, Einhalt geboten werden kann. Ich habe sogar mit dem Jagdverband Hessen telefoniert und von denen Hilfe erhalten (man staune!).
Nach einen zwecklosen Gespräch mit dem Nachbarn habe ich das ganze zur Anzeige beim Ordnungsamt gebracht.
Daraufhin ist die untere Jagdbehörde des Landkreises aktiv geworden.
Das ist das Ergebnis:
Der Nachbar darf die Falle nur noch unter Aufsicht eine zuständigen Jägers aufstellen und muss die Falle so umbauen, dass wirklich nur noch der Marder, den er zu fangen gedenkt, durch den Eingang passt. Der Nachbar hatte die Falle von einem befreundeten Jäger. Der kriegt jetzt auch noch eine aufs Dach, weil er die Falle in "unbefugte" Hände (welche Hände sind überhaupt befugt, Fallen aufzustellen?) abgegeben hat.
Bei evtl. weiteren Verstößen wird es ohne Umwege Bußgelder geben. Diesmal ist es bei einer Verwarnung geblieben!
Ich bin grad mal positiv überrascht. Damit hätte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Unser Nachbar ist auch etwas geschockt - er hatte das kleine Blondchen -mich- wohl etwas unterschätzt...
Zur Info:
Das Jagdgesetz ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Deshalb wird das wohl nicht immer so ausgehen, wie bei uns. Wir wohnen in Hessen. In Hessen braucht jeder Jäger zusätzlich zu seinem Jagdschein einen Sachkundenachweis, der ihn befugt Fallen aufzustellen. Dieser Sachkundenachweis ist auch beim Aufstellen der Falle auf Privatgrundstücken nötig. Das ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Des Weiteren ist es in Hessen so, das kein Privatmann Fallen aufstellen darf. Er darf höchstens von einem berechtigen Jäger beauftragt werden, die Falle auf seinem Grundstück zu beaufsichtigen. Beim evtl. Fang ist dann sofort der Jäger zu benachrichtigen!
Ich möchte mit diesem Thread Mut machen, sie wirklich an die zuständigen Behörden zu wenden, damit solchen Irren, die einfach nicht darüber nachdenken was sie tun, Einhalt geboten werden kann. Ich habe sogar mit dem Jagdverband Hessen telefoniert und von denen Hilfe erhalten (man staune!).