Poldi
Forenprofi
- Mitglied seit
- 25. März 2008
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- 20.001
- Alter
- 62
- Ort
- Kreis Recklinghausen
Hallo ihr Lieben,
ich habe gestern erfahren, das Tierärzte seit dem 01.01.2019 Medikamente nur noch herausgeben dürfen, wenn das betroffene Tier vorher in der Praxis war.
Im konkreten Fall Wurmtabletten für eine Streunerkatze.
Auf meine Anfrage bei meiner TÄ wurde das neue Gesetz bestätigt.
Nun habe ich seit 13 Jahren eine private Futterstelle mit derzeit 3 kastrierten Wildlingen. Da ich bei einem Kater den Verdacht auf Würmer habe, habe ich im Dezember ohne Probleme Milbemax für die Katzen bekommen. Jetzt brauche ich die zweite Ration, und bekomme sie nur wenn ich mit den Katzen vorstellig werde.
Tja, dafür müsste ich die Katzen vom Tierschutz mit der Falle fangen lassen, dann kann die TÄ die Katzen auch nur nschauen, anfassen geht garnicht. Sind ja Wildlinge.
Ich frage mich wie ich das in Zukunft handhaben soll, ich kann doch nicht für jeden Wurmverdacht die Katzen mit der Falle einfangen lassen.
ich habe gestern erfahren, das Tierärzte seit dem 01.01.2019 Medikamente nur noch herausgeben dürfen, wenn das betroffene Tier vorher in der Praxis war.
Im konkreten Fall Wurmtabletten für eine Streunerkatze.
Auf meine Anfrage bei meiner TÄ wurde das neue Gesetz bestätigt.
Nun habe ich seit 13 Jahren eine private Futterstelle mit derzeit 3 kastrierten Wildlingen. Da ich bei einem Kater den Verdacht auf Würmer habe, habe ich im Dezember ohne Probleme Milbemax für die Katzen bekommen. Jetzt brauche ich die zweite Ration, und bekomme sie nur wenn ich mit den Katzen vorstellig werde.
Tja, dafür müsste ich die Katzen vom Tierschutz mit der Falle fangen lassen, dann kann die TÄ die Katzen auch nur nschauen, anfassen geht garnicht. Sind ja Wildlinge.
Ich frage mich wie ich das in Zukunft handhaben soll, ich kann doch nicht für jeden Wurmverdacht die Katzen mit der Falle einfangen lassen.