Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischen Fisch oder frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt.
Dieses Material darf (nur) zu Tierfutter weiterverarbeitet werden.
Zum K3-Material gehören
- Küchen- und Speiseabfälle
- Fische oder andere Meerestiere, sowie Fischabfälle
- tierische Lebensmittel, die z.B. wegen Verpackungsmängeln, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
- Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind (z.B. Haut, Därme, Urin)
- Rohmilch
- Eierschalen
- Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
- Haare, Pelze, Häute, Hufe, Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren
- überlagertes Fleisch
- minderwertiges Fleisch
- Blut von Tieren