Hallo citro!
Etwas spät, aber vielleicht hilft dir die folgende Info trotzdem noch:
Ich habe vorgestern etwa eine Stunde rumtelefoniert, um mich bezüglich Zollgebühren bei einer Bestellung bei Zooplus zu erkundigen.
Ich übernehme keine Garantie, dass alles 100%ig stimmt, ich kann nur weitergeben, was mir gesagt wurde!
Von der Oberzolldirektion in Basel wurde ich an eine Nebenstelle verwiesen, diese wiederum hat mich an die Zollstelle am Flughafen Basel (weil dort DHL-Lieferungen verzollt werden) verwiesen. Mit einem Mitarbeiter dort habe ich dann länger gesprochen und folgende Auskunft erhalten:
Eine Zollgebühr wird erhoben, wenn die MWST des Gesamtbetrags (Warenbetrag plus Porto) mehr als CHF 5.- ausmacht. Beträgt die MWST weniger als CHF 5.-, wird aufgrund des Aufwands auf eine Erhebung verzichtet.
Beispiel:
Ich bestelle für Euro 40.- Futter, dazu kommen Euro 2.90 Versand.
Euro 40.- = ca. CHF 54.- -> 2,4% MWST = CHF 1.30 MWST
Euro 2.90 = ca. CHF 4 .- -> 7,6% MWST = CHF 0.58 MWST
MWST-Total: ca. CHF 1.88 = es wird keine Zollgebühr erhoben, da weniger als CHF 5.-
Wichtig ist, dass die Versandkosten ebenfalls MWST-pflichtig sind und daher eingerechnet werden müssen (ist ja bei Zooplus nicht viel) und man muss auch beachten, dass nur das Futter einen reduzierten Satz von 2,4% hat. Bestellt ihr andere Waren, kann der normale MWST-Satz von 7,6% gelten.
Der nette Herr von der Zollverwaltung hat gemeint, dass, falls man einmal eine Bestellung über der Freigrenze machen würde, die Zollgebühren selbst nicht einmal so hoch wären. Teuer wird es deshalb, weil die Transportfirme (in diesem Fall DHL) eine hohe Gebühr verlangt, weil sie den Papierkram vornehmen müssen.
Also hab ich bei DHL angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass man für eine zollfreie Lieferung (also MWST unter CHF 5.-) keine Bearbeitungsgebühr verlangt. Wenn aber verzollt werden muss, werden pauschal CHF 38.- plus CHF 12.- Bearbeitungsgebühr (fragt mich nicht, wofür dann die 38.- sind...) verrechnet, egal, wie hoch die Bestellung ist. Dazu kommt dann noch die Zollgebühr selbst (die aber im Vergleich niedrig sein dürfte).
Sollte DHL zu unrecht eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen (z.B. wenn sie nicht mit dem reduzierten MWST-Satz rechnen), soll man sich einfach telefonisch mit ihnen in Verbindung setzen. Man bekommt diese dann zurückerstattet.
Zusammenfassung: Bei einer Bestellung immer schauen, dass ihr unter CHF 5.- MWST bleibt. Rechnet beim Umrechnen von Euro auf CHF lieber grosszügig und vergesst nicht, das Porto einzurechnen. Rechnet evtl. noch ein "Reservepolster" ein und bestellt nicht so, dass die MWST gemäss eurer Rechnung CHF 4.95 ausmacht. Man weiss ja nicht genau, welcher Umrechnungskurs beim Zoll verwendet wird und es wäre sehr ärgerlich, wegen ein paar Rappen zu viel eine riesige Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen.
Beachtet, dass nur für Futter ein reduzierter MWST-Satz gilt.
Auch wichtig: Ab nächstem Jahr gelten höhere MWST-Sätze (2,5% und 8%)!
Wenn ihr unsicher seid, ruft einfach mal beim Zoll an (am besten über die Oberzolldirektion in Basel). Ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
Bezüglich Maximalgewicht wurde mir übrigens nichts gesagt. Also habe ich jetzt nochmals bei der Oberzolldirektion in Basel angerufen. Hier gilt folgendes:
Pro Kilo Katzenfutter wäre eine Zollgebühr von 11 Rappen fällig. Solange die Zollgebühr weniger als CHF 5.- ausmacht (unabhängig von der MWST, die wird einzeln gerechnet), wird auch das nicht verrechnet.
D.h. man kann über 40 kg Futter bestellen, ohne dass man Zoll zahlen muss.
Zoll zahlen muss man also erst, wenn ENTWEDER die MWST mehr als CHF 5.- beträgt ODER die Zollgebühr aufgrund der Kilos mehr als CHF 5.- ausmacht.
Liebe Grüsse,
bagel