Melcorrado
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Ich dachte grad ich spinne als ich das gelesen habe! Spinnen die jetzt total??😕
http://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-eu-richtlinie-rl-2010-63-eu
Auszug:
Könnten nach neuer EU-Richtlinie Katzen und Hunde legal im Tierversuchslabor enden?
Freigängerkatzen, Streuner und auch Hunde mit Freigang dürften durch die neue EU-Richtlinie (RL 2010/63/EU), die ab September in der Europäischen Union umgesetzt werden muss, in Gefahr sein.
Ab dann könnten alle eingefangenen Tiere legal im Tierversuch enden.
Auszug aus der EU Richtlinie:
Artikel 11 "Streunende und verwilderte Haustiere"
(1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.
Quellen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0033:0079:de😛DF
http://notfelleos-land.jimdo.com/2012/06/27/eu-richtlinie-rl-2010-63-eu-warnung-an-alle-katzenkolonie-versorger-und-besitzer-von-freig%C3%A4ngerkatzen/
http://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-eu-richtlinie-rl-2010-63-eu
Auszug:
Könnten nach neuer EU-Richtlinie Katzen und Hunde legal im Tierversuchslabor enden?
Freigängerkatzen, Streuner und auch Hunde mit Freigang dürften durch die neue EU-Richtlinie (RL 2010/63/EU), die ab September in der Europäischen Union umgesetzt werden muss, in Gefahr sein.
Ab dann könnten alle eingefangenen Tiere legal im Tierversuch enden.
Auszug aus der EU Richtlinie:
Artikel 11 "Streunende und verwilderte Haustiere"
(1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.
Quellen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0033:0079:de😛DF
http://notfelleos-land.jimdo.com/2012/06/27/eu-richtlinie-rl-2010-63-eu-warnung-an-alle-katzenkolonie-versorger-und-besitzer-von-freig%C3%A4ngerkatzen/