Novellierung Tierschutzgesetz Paragraph 11.5

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Ich bekomme ja in facebook keine Antwort. Hat hier schon jemand Erfahrung? Ich hatte mit einer sehr netten Vetamtärztin gesprochen, nur ist diese leider nicht für uns zuständig, smile.
Schade, ich dachte ich hätte dieses Thema hinter mir.
Erst einmal ein Link zu den neuen Bestimmungen:
http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==849

Was bedeutet das im Klartext, ich habe unseren zuständigen Vetarzt angeschrieben und bat um ein Infogespräch. Er meldete sich nach zwei Wochen und gab bekannt, ich solle ihm den Vereinssitz melden und die Tätigkeiten. Ok, noch geschult von der letzten "Paragraph 11 Reise" setzte ich mich hin, formulierte unsere Zielsetzung und die daraus abgeleitete Tätigkeiten und.... höre nichts.
Vielleicht ist schon jemand weiter: meine Fragen

Ich habe den §11 und durch einen ehemaligen Verein die Handelsgenehmigung.
Diese hab ich jetzt auch neu beantragt, aber nach dem neuen Gesetz ist die magische Zahl "5" ja jetzt nichtig. Komisch.

Dann muss jede Person, laut Text, die mit den Tieren umgeht über den § 11.5 verfühgen, wie soll das gehen, das heißt, jeder also auch Pflegestellen???!!! Wer soll das bezahlen. Denkt nur an die PSV.

Na ja, jetzt erfüllen wir § 11 und Transportgenehmigung, fahren mit Traces und müssen jetzt wieder Anträge stellen.
Langsam blicke ich durch den Dschungel nicht mehr durch.

Die Übergangsregelung gilt bis August 2014, da die Vetämter 6 Monate Zeit haben, die Anträge zu prüfen. Das ist ja mal beruhigend. Aber vielleicht hat ja hier schon jemand erste, hoffentlich POSITIVE Erfahrungen gemacht und läßt uns teilhaben, dankeschön. Lg:wow:
 
A

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So wie ich das weiß, braucht nicht jeder einzelne Mitarbeiter einer Tierschutzorganisation diesen Nachweis,also auch nicht die einzelnen Pflegestellen, sondern die Tierschutzorganisation an sich, muss diesen Nachweis erbringen.
Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der Orgas den Nachweis haben müssen, die Tiere auf Pflegestellen verteilen können, aber letztendlich verantwortlich für die Tiere bleiben und die Pflegestellen mehr oder weniger "kontrollieren" müssen.

Es braucht auch nicht jeder Mitarbeiter eines Tierheims diesen Nachweis, sondern die Mitarbeiter handeln auf Anweisung.
 
Seh ich genauso, soweit ich das dem Link entnehmen kann betrifft das die Orgas bzw. Vereine, die Tiere aus dem Ausland holen und vermitteln.

Pflegestellen tun dies ja nicht, sondern "bewahren lediglich auf" im Auftrag des Vereins und betreiben damit weder Import noch Vermittlung. Würde eine Pflegestelle eigenständig (also ohne Einbindung des zuständigen Vereins) vermitteln bräuchte sie diese Genehmigung wohl, hätte dann aber vermutlich auch Probleme mit dem Verein 😉
 

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