@Shaja
das Berliner Baurecht ist schon seeehr speziell. Ich habe NIE verstanden, warum der Wintergarten -- Anlehngewächshaus heißen musste, bei gleicher Grundfläche....oder ich zwar einen Sprungturm in den Garten bauen durfte - bis wenn ich mich recht erinnere 5 Meter, das Carport nur an den Seiten wegen Brandschutz zum Nachbarn mit einer Steinwand versehen MUSSTE jedoch die Rückwand nicht einbauen sollte.....aber eine Sicherung des Gartens mit 200 cm Gitter nicht möglich war, dafür aber eine Baumschutzhecke angeordnet wurde, die gerne so hoch werden sollte......es war grotesk.
Zufälligerweise Reinickendorf ?😀😀😀
Lest euch noch einmal ins Baurecht ein, es gibt genügend Lücken im Gesetz, die ihr euch zu Nutzen machen könnte und sollt. Der Bauamtsmitarbeiter, an den ihr geraten seid, scheint ein wenig paragraphenverliebt zu sein - und gerade da kann man herrlich gegensteuern....es hängt einfach wirklich manchmal nur an einer Formulierung.
Also ich wohne in Niedersachsen... Oldenburg...
Hier scheint das Baumant der Stadt leider sehr... hm... naja... komisch zu sein... zumindest für die Reihenhaussiedling hier...
Terrassenüberdachung darf man hier z.B. nur bis maximal 3m Tiefe bauen.
Zwei Nachbarn hier in den Reihenhäusern wollten ein Carport sehr nah an die Grundstücksgrenze bauen (wäre auch gar nicht anders möglich, weil die Gärten halt nur ca. 6m Breit sind) und haben es
nicht genehmigt bekommen. Ein Nachbar wollte einen kleinen Fahrradschuppen (so ein kleines Teil, wo genau 2 Fahrräder rein passen... also auch nur so niedrig wie Fahrräder) in den Vorgarten setzen... wurde
abgelehnt... und dabei würde man es von der Straße aus gar nicht sehen, weil die Häuser quer zur Straße stehen... Ein Nachbar wollte das Dach mit Dachgauben ausbauen...
abgelehnt... Ein Nachbar hat eine Art Kaminzimmer / Wintergarten angebaut ohne das Bauamt zu fragen... das wurde irgendwann entdeckt...
nicht erlaubt... aber er hatte Glück, er durfte es stehen lassen.
Wir dürften aber einen 180cm hohen (oder wenn die Nachbarn einverstanden sind sogar einen 200cm) Zaun direkt auf Grenze zwischen die Grundstücke setzen. Das haben hier auch eine Reihe weiter welche gemacht. Da ist der komplette Garten von ca. 6m Breite und bei denen sind es glaube ich ca. 20m Länge mit einem blickdichten Zaun von ca. 180cm Höhe zu.
Sowas hatte ich bei uns ja auch mit einem "blickoffenen" Doppelstabzaun überlegt. Finden die direkten Nachbarn aber nicht gut (dürfte ich zwar trotzdem machen bis 180cm Höhe, aber ich möchte ja auch ein gutes Verhältnismit den Nachbarn).
Da wohnt man im Eigentum und darf trotzdem noch nichtmal z.B. einen kleinen Fahrradschuppen in den Vorgarten setzen... *seufz*... Vielleicht sollte man doch ganz einsam aufs tiefste Land in ein Haus mit riiiiieeeesen Garten drum herum ziehen. Da könnte man dann einigermaßen machen, was man will.
EDIT: Sehr lustig ist es hier in der Stadt auch in einer Neubausiedlung. Da stoßen die Gärten direkt an die Straße. Da wohnen mehrere Leute mit kleinen Kindern. Die haben Zäune um ihre Gärten gesetzt, damit die Kinder im Garten spielen können und nicht auf die Straße am Ende des Gartens rennen können. Tja... mussten sie alle wieder abreißen, weil in der Siedlung keine Zäune um die Gärten gebaut werden dürfen... quasi aus optischen Gründen (weiß nicht mehr genau, wie das offiziell begründet wurde)... Es kann also sogar noch verboten sein, einen Zaun zu bauen, wenn in der Stadt sonst eigentlich 180/200cm Zäune erlaubt sind. Da sind die Eigentümer jetzt im Streit mit der Stadt, weil sie es durchsetzen wollen, dass da Zäune hin dürfen, damit die Kinder nicht auf die Straße rennen können.