Celistine
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 26. August 2010
- Beiträge
- 3.640
Der Versuch der Tierquälerei ist in Deutschland nicht strafbar. Beispielweise kann jemand, der Giftköder für Hunde oder Tauben auslegt, hierzulande nicht bestraft werden, wenn noch kein Tier (oder Mensch) zu Schaden gekommen ist.
Deswegen wurde eine Petition gestartet, die unter https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_117845.html von euch mit unterzeichnet werden kann.
Diese Petition fordert, dass auch die versuchte Tierquälerei strafbar ist und diese Strafbarkeitslücke geschlossen wird, so wie es in Österreich und der Schweiz bereits der Fall ist. Dazu bedarf es einer Ergänzung des § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die lautet: "Der Versuch ist strafbar“.
Deswegen wurde eine Petition gestartet, die unter https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_117845.html von euch mit unterzeichnet werden kann.
Diese Petition fordert, dass auch die versuchte Tierquälerei strafbar ist und diese Strafbarkeitslücke geschlossen wird, so wie es in Österreich und der Schweiz bereits der Fall ist. Dazu bedarf es einer Ergänzung des § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die lautet: "Der Versuch ist strafbar“.