Ilva
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Bitte, allen den es irgendwie möglich ist, zur Kundgebung kommen. Nur, wenn wir viele sind, können wir etwas erreichen.
Eine dritte große Kundgebung zum Thema Klagerecht im Tierschutz ist am 11. Oktober 2012 ab 16 Uhr auf dem Münchner Odeonsplatz geplant. Es werden verschiedene Tierrechtler mit Vorträgen und Infoständen teilnehmen und wir erwarten Stellungnahmen von Politikern sowie Juristen.
Unsere Bitte an alle Tierfreunde: Nehmen Sie sich die Zeit an der Kundgebung teilzunehmen die das Ziel hat, ein Informations- und Mitwirkungsrecht bei der Durchsetzung von Tierrechten zu erwirken. Nur wenn wir alle geschlossen auftreten und für unser Ziel kämpfen, werden wir für Aufmerksamkeit und Handlungsbereitschaft bei den zuständigen Politikern sorgen können.
Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind aufgrund der bestehenden Tierschutzgesetze sowie der Verankerung des Tierschutzes in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz zwar verpflichtet die Rechte der Tiere zu wahren. Aber das Vorgehen von Behörden ist bislang für Tierschutzorganisationen weder überprüfbar, noch juristisch zu beeinflussen.
Das Verbandsklagerecht, das Naturschutzverbänden längst zugestanden ist, kann Abhilfe schaffen.
Quelle: http://www.tierschutzverein-muenchen.de/
Eine dritte große Kundgebung zum Thema Klagerecht im Tierschutz ist am 11. Oktober 2012 ab 16 Uhr auf dem Münchner Odeonsplatz geplant. Es werden verschiedene Tierrechtler mit Vorträgen und Infoständen teilnehmen und wir erwarten Stellungnahmen von Politikern sowie Juristen.
Unsere Bitte an alle Tierfreunde: Nehmen Sie sich die Zeit an der Kundgebung teilzunehmen die das Ziel hat, ein Informations- und Mitwirkungsrecht bei der Durchsetzung von Tierrechten zu erwirken. Nur wenn wir alle geschlossen auftreten und für unser Ziel kämpfen, werden wir für Aufmerksamkeit und Handlungsbereitschaft bei den zuständigen Politikern sorgen können.
Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind aufgrund der bestehenden Tierschutzgesetze sowie der Verankerung des Tierschutzes in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz zwar verpflichtet die Rechte der Tiere zu wahren. Aber das Vorgehen von Behörden ist bislang für Tierschutzorganisationen weder überprüfbar, noch juristisch zu beeinflussen.
Das Verbandsklagerecht, das Naturschutzverbänden längst zugestanden ist, kann Abhilfe schaffen.
Quelle: http://www.tierschutzverein-muenchen.de/