Rattengift

  • Themenstarter Themenstarter Tinkerfilou
  • Beginndatum Beginndatum
  • Stichworte Stichworte
    rattengift rechtslage
T

Tinkerfilou

Neuer Benutzer
Mitglied seit
14. Oktober 2014
Beiträge
2
Mein Nachbar streut Rattengift. Ich habe zwei Katzen, die tagsueber Freigang haben.
Ads Ordnungsamt meint, er duerfe das auf seinem Grundstueck.
Mein Nachbar war auchI'm Gespraech MIT Mir nicht davon abzubringen.
Hat jemand Erfahrung MIT Rattengift in der Nachbarschaft?
Muss ich das so hinnehmen und gibt es Ideen ,wie ich meine Katzen schuetzen kann. Sie fangen oefters Maeuse.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Werbung

Wäre erstmal die Frage, welches er hat....

"Da der Einsatz von Rattengift (Rodentiziden) nicht nur für die Nagetiere tödlich endet, sondern auch verheerende gesundheitliche Folgen für Haustiere und Kinder hat, wurde dessen Gebrauch für Privatleute ab dem 01.01.2013 von der Europäischen Union untersagt.

Demnach können ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich professionelle Schädlingsbekämpfer und Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis das Rattengift auslegen.

Der Grund dafür ist die mögliche Dosierung des gerinnungshemmenden Wirkstoffes, der bei Überdosierung zur Vergiftung von Katzen und Hunden führen kann. Im Besonderen können die Ratten beim zu häufigen Gebrauch des Rattengifts Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickeln.
Der einzige Wirkstoff, der 2013 auf dem privaten Markt verwendet werden darf, ist Warfarin. "

"Aufgrund der hohen Anforderungen an Rattengift, kann dieses nur unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden: So darf das Rattengift nie offen ausgelegt werden. Hierfür immer Köderboxen verwenden."

"Der Einsatz von Rattengift darf nur erfolgen wenn eine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeschlossen werden kann."

http://www.rattengifte.net/

Vll. mal dem Ordnungsamt ausdrucken....
 
Geh mal im nächsten Baumarkt in die Gartenabteilung dort findest du Rattengift! Das ist dort Freiverkäuflich, das steht noch nicht mal im Giftschrank. Sondern ganz normal in Regal, frei zugänglich für jedes Kind!

ich weiß.....gibt halt keinen der die Verordnung überprüft.

Ich hab letztes jahr selber noch welches ausgelegt....allerdings in Köderboxen. Meine damaligen nachbarskatzen haben zwar meine Meerschweine gejagt, aber leider keine Ratten die unser hühnerfreundlicher Nachbar quasi gezüchtet hat.
 
Violin dank fuer die schnelle Antwort.
Ich brauche einen Gesetzestext, den ich meinem Nachbarn vorlegen kann.
Der Mann vow Ordnungsamt sage, was free verkauflich ist an Rattengift, duerfe er in seinem Garten benutzen.

Der Nachbar hat ein Mittel in Saeckchen. Es heisst Brumolin ultra F, welter Wirkstoff das ist, Weiss ich nicht. Vielleicht wissen Sie das?

Violin Dank
 
Moin,

auch wenn das Zeug frei verkäflich ist, schon allein aus der Packungsanleitung ist ganz deutlich ersichtlich, dass das Gift unerreichbar für Haustiere ausgelegt werden muss.

Tut dies euer Nachbar nicht und ist nicht einsichtig würde ich garnicht lange fackeln und ihn drauf hinweisen, dass er dann wohl eine Anzeige von euch bekommt.
Mit frei zugänglichem Auslegen schadet er nicht nur eventuell vorbeikommenden Katzen, auch andere Tiere (Vögel, Eichhörnchen...) können das Zeug fressen und jämmerlich verrecken.

Und auch wenn er es auf seinem privatbesitz auslegt muss er sich an die Regeln halten.
Ich glaube mich zu erinnern, dass es sogar diesbezüglich eine Passage im Tierschutzgesetz gibt. Vielleicht magst du da mal nachblättern.

Ich hoffe euer Nachbar knickt ein, wenn du ihn darauf hinweist, dass du ihn leider sonst anzeigen musst, weil er auch andere freilebende Tiere gefährdet.

Grüsse
neko
 
Haben Kinder Zugang zu dem Rattengift? Also ist der Garten so offen, dass ein Kind reinlaufen kann? Wenn ja würde ich das auch noch betonen.
 
Werbung:
*Zitat wegen Werbung gelöscht*

Und nun LESEN wir das ganze mal:

"Aufgrund der hohen Anforderungen an Rattengift, kann dieses nur unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden: So darf das Rattengift nie offen ausgelegt werden. Hierfür immer Köderboxen verwenden."

Somit darf der Nachbar eben nicht einfach mal so Rattengift in seinem Garten auslegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Somit darf der Nachbar eben nicht einfach mal so Rattengift in seinem Garten auslegen.

Richtig. Er darf auch keine Totschlagfallen aufstellen und nicht mit der Luftbüchse rumballern. Ein Garten ist keine gesetzesfreie Zone.
 

Ähnliche Themen

Misspiggy90
2
Antworten
33
Aufrufe
2K
Eifelkater
Eifelkater
O
Antworten
11
Aufrufe
4K
kiska
kiska
Sahera
Antworten
7
Aufrufe
2K
cakehole
cakehole
M
Antworten
33
Aufrufe
4K
Celistine
Celistine
T
Antworten
13
Aufrufe
8K
Azur
Azur

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben