Euer Kätzchen ist augenscheinlich ein Vermehrerkätzchen, und ich würde den Kleinen auch nicht mehr dorthin zurück geben wollen.
Der Vertrag scheint solchen Verträgen nachgebildet worden zu sein, die auch seriöse Vereinszüchter verwenden, nur hat (anders als ein Vereinszüchter es machen würde) die Vermehrerin offenbar wegen der Vertragsgestaltung keinen Anwalt kontaktiert, sondern sinnfrei iwas in den Vertrag geschrieben.
Wollen wir das also mal etwas aufdröseln.
🙂
Das, was augenscheinlich gemeint ist, ist das sog. Rückkauf-/Vorkaufsrecht des Vereinszüchters. Das ist eine Klausel, mit der der Vereinszüchter verhindern will, dass seine Tiere zu Wanderpokalen werden, und solche Klauseln gibt es in vielen Arten von Verträgen, teilweise sogar im Gesetz.
So gibt es gesetzliche Vorkaufsrechte für Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und dann verkauft werden soll. Der Mieter könnte dann vom Vermieter/Verkäufer verlangen, in den Kaufvertrag, den der Verkäufer mit dem Kaufinteressenten schließen will, eintreten zu können - zu den Vertragsbedingungen, die Verkäufer und Käufer ausgehandelt haben.
Das Rückkaufrecht des Vereinszüchters ist immer mit einem Kaufpreis ausgestattet, d. h. wenn der neue Eigentümer des Kätzchens dieses weiterverkaufen will, kann der Vereinszüchter - wie der Mieter bei der Eigentumswohnung - in den Kaufvertrag mit dem Dritten eintreten, und der Züchter muss auch einen Kaufpreis zahlen (der im ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Züchter und neuem Eigentümer meist schon festgelegt worden war). Ob die Rückkaufklausel für den Züchter auch dann rechtswirksam ist, wenn der Kaufpreis für den Rückkauf schon gedeckelt ist, kann dahinstehen; auf jeden Fall wäre so eine Klausel wirksam, wenn der Züchter den neuen Kaufpreis (= den der neue Eigentümer vom Dritten verlangen will) zahlen würde.
Die Rückkaufklausel der Vermehrerin ist aber schon deswegen rechtsunwirksam, weil sie gar kein Geld für das Kätzchen als Rückkaufpreis bezahlen will!
Daher müsst ihr auf die Vertragsbedingungen in dem "Schutzvertrag" überhaupt keine Rücksicht nehmen, Cologneboy!
Was die Vermehrerin vermutlich verwechselt hat, als sie diesen merkwürdigen "Schutzvertrag" gestrickt hatte:
Vereinszüchter schreiben gern eine Vertragsklausel in ihre Kaufverträge rein, wonach die Anzahlung für das Kätzchen ersatzlos verfällt, wenn der Käufer es dann doch nicht haben will und sich nach der Reservierung und Anzahlung nie wieder meldet, oder wenn er dem Züchter mitteilt, dass er die Katze doch nicht kaufen will.
Wieweit das rechtlich haltbar ist (es handelt sich rechtlich um eine Vertragsstrafe bzw. um pauschalierten Schadensersatz ohne die Möglichkeit für den Käufer, einen geringeren Schaden nachzuweisen), kann dahinstehen, denn ihr hattet ja den Kaufvertrag ganz normal durchgeführt: Reservierung und Anzahlung und dann Zahlung des restlichen Kaufpreises und Übergabe der Katze an euch.
Also nochmal:
Die Vermehrerin kann euch gar nichts!!!
Ihr könntet das Kätzchen direkt bei Ebay-Kleinanzeigen reinsetzen und versuchen, es für 500 Euro an Lieschen Müller verticken - oder ihr könnt (was natürlich absolut vorzuziehen wäre!) jetzt beim örtlichen TH anrufen und den Kurzen als Abgabetier ankündigen. (Und hoffen, dass direkt ein Platz für das Kleinchen frei ist.)
Was ihr auch machen könntet: auch hier im Forum ein Angebot für den Kleinen als Notfellchen einstellen; für die Vermittlung, den Ablauf der Vorkontrolle usw. bekommt ihr hier bestimmt auch eine Menge Tipps und Hilfestellung, und es gibt im Notfellchenbereich auch immer wieder Gesuche, wo ein zweites Kätzchen für ein bisheriges Einzelkitten zur Gesellschaft angefragt wird.
Und lasst euch bitte wirklich nicht von diesem dummen "Schutzvertrag" ins Bockshorn jagen!!!
Die Vermehrerin wollte offensichtlich, aber sie konnte ganz offensichtlich nicht. Dumm gelaufen!!!


