Schutzgebühr zurück geben bei gut geführtem Haushalt?!

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kevalex3

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Hallo, hab da mal ne frage... und zwar wollen wir unsere kitten bald abgeben. natürlich auch nur gegen eine Schutzgebühr.

jetzt kam aber jemand zu uns und meinte dass die Schutzgebühr wieder zurück gegeben werden muss wenn die Katze in guten Händen ist bzw in einem guten Haushalt aufwächst . angeblich würde unsere alte alles wissende Tante google das auch sagen hab aber nichts darüber gefunden.

finde das selber aber auch sehr sehr unglaubwürdig.

aber vllt kann mir einer von euch ja Klarheit verschaffen.
weil ich hab es im Internet jetzt so verstanden dass die Schutz gebühr in keinem Fall zurück gezahlt werden muss selbst wenn man die Katze wieder zurück nimmt wegen zb schlechter Haltung

danke im vorraus
 
A

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Was Du vereinbarst ist Deine Sache.

Und nein, üblicherweise werden Schutzgebühren nicht zurückgegeben.

Warum Schutzgebühr.

Schutzgebühren dienen zum Auffangen der Kosten, die dennoch oftmals damit nicht abgedeckt werden.

Sie können auch verhindern helfen, dass Tiere dehr unbedacht angeschafft werden, als 'wertlos' erachtet werden.

Schutzgebühren haben ein Geschwisterchen, den Schutzvertrag.

Beide Begriffe kommen aus dem Tierschutz, der sozusagen nicht die eigenen privaten Katzen verkauft.

Schutzverträge sind aber auch bei Privatkauf/-verkauf sinnvoll.

Der Begriff 'Schutzgebühr' soll auch dabei den Sinn unterstreichen, wird aber gelegentlich zweckentfremdet oder dient der Bemäntelung.

Was genau schwebt Dir vor?
 
Na hoffentlich haben die nichtmal was gelesen was ich geschrieben hab. Weil ich für meine Pflegekatze eine sehr hohe Schutzgebühr nehmen will, damit sie als Rassekatze nicht weitervermittelt wird. Das ganze läuft aber nicht auf einen Kaufvertrag hinaus, sondern lediglich über einen Übernahmevertrag. Also mit "Eigentumsvorbehalt".
Heißt meine Pflegekatze darf nicht weiter verkauft werden, das wäre Diebstahl. Da sie eine Rasse Katze ist, werd ich trotzdem viel Geld nehmen, jedoch nach einem Jahr die hälfte zurückzahlen und nach zwei Jahren dann sogar den Rest und es wird ein richtiger Kaufvertrag gemacht. Wo meine Katze den Eigentümer wechselt.
Einfach, damit Sie nur in Hände von Menschen kommt die nichts zu verbergen haben und sich gut um sie kümmern. Auch um etwas sicherzustellen, das weiterhin mit mir Kontakt gehalten wird.

Ansonsten herscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Schutzgebühr muss nicht zurückgezahlt werden. Ich will es eben machen, weil mir nur das wohl der Katze am Herzen liegt und ich einen Vertrag mit Eigentumsvorbehalt machen werde. Damit sich trotzdem noch jemand für meine kleine Interessiert.

Ist aber so eine Persönliche Sache. Eine Katze mit Eigentumsvorbehalt +chronischer Krankheit schreckt viele ab, deswegen meine persönliche Entscheidung das ich die Schutzgebühr zurück zahle, wenn der Neubesitzer sich als Verantwortungsbewusst für die Katze bewiesen hat.

Gibt man aber ganz normal mit Schutzgebühr eine Katze ab, so ist es ein normaler Kaufvertrag. Das Eigentum geht auf den Käufer über. Der Vertrag ist Rechtskräftig und abgeschlossen. Man ist nicht mehr für weitere Kosten des früheren Eigentums Verantwortlich und muss auch nichts zurück zahlen.
 

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