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Katzenchaos300
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 15. Juni 2015
- Beiträge
- 688
Hallo liebe Frois,
ich habe eine reine Interessensfrage, da ich hier immer wieder lese, dass mit Tierheimen geschlossene Schutzverträge an sich Kaufverträge sind und mir dann das Eigentum übertagen. Ich darf dann " mit dem Tier machen was ich will".... Achtung, ich habe das jetzt mit Absicht so überspitzt formuliert also bitte zerfleischt mich nicht.
Ich zitiere jetzt mal einige Passagen aus meinem Vertrag, die mir im Zusammenhang damit komisch vorkommen.
1) "Jeder Wohnungswechsel oder sonstige für die Tierhaltung erhebliche Änderung ist umgehend dem Tierheim zu melden."
Frage: Warum? Meinen die damit Umzüge von 60qm auf meintwegen 25qm und die damit verbundene Wegnahme der Tiere?
2) "Das Abhandenkommen des Tieres und dessen Ableben ist umgehend dem Tierheim zu melden, der Verlust ist der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen."
Frage: Abhandenkommen ist mir irgendwo klar. Aber Tod? Als ich damals im Heim war, waren auch tatsächlich Leute dort, wo ich mitbekam, dass sie den Tod eines Tieres meldeten. Warum muss man das? Gibt es solche Klauseln öfter? Speziell auf den Tod des Tieres bezogen meine ich.
3) "Die Empfängerin ist Tierhalterin im Sinne des BGB, sie erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in ihren Besitz über."
Frage: Gerade das würde doch der hier im Forum so oft genannten Eigentumsaussage widersprechen? Bin ich jetzt Eigentümer oder nicht?
Nein, ich glaube nicht, dass mich das Tierheim über's Ohr gehauen hat. Darum geht es nicht. Auch nicht darum, dass Heim hier an den Pranger zu stellen. Es interssiert mich nur: Ist die allgemeine Aussage im Forum hier falsch oder enthält der mir vorliegende Vertrag unwirksame Klauseln?
Haben andere Tierschutzvereine ähnliche Formulierungen drin? Wenn ja, welche?
ich habe eine reine Interessensfrage, da ich hier immer wieder lese, dass mit Tierheimen geschlossene Schutzverträge an sich Kaufverträge sind und mir dann das Eigentum übertagen. Ich darf dann " mit dem Tier machen was ich will".... Achtung, ich habe das jetzt mit Absicht so überspitzt formuliert also bitte zerfleischt mich nicht.
Ich zitiere jetzt mal einige Passagen aus meinem Vertrag, die mir im Zusammenhang damit komisch vorkommen.
1) "Jeder Wohnungswechsel oder sonstige für die Tierhaltung erhebliche Änderung ist umgehend dem Tierheim zu melden."
Frage: Warum? Meinen die damit Umzüge von 60qm auf meintwegen 25qm und die damit verbundene Wegnahme der Tiere?
2) "Das Abhandenkommen des Tieres und dessen Ableben ist umgehend dem Tierheim zu melden, der Verlust ist der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen."
Frage: Abhandenkommen ist mir irgendwo klar. Aber Tod? Als ich damals im Heim war, waren auch tatsächlich Leute dort, wo ich mitbekam, dass sie den Tod eines Tieres meldeten. Warum muss man das? Gibt es solche Klauseln öfter? Speziell auf den Tod des Tieres bezogen meine ich.
3) "Die Empfängerin ist Tierhalterin im Sinne des BGB, sie erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in ihren Besitz über."
Frage: Gerade das würde doch der hier im Forum so oft genannten Eigentumsaussage widersprechen? Bin ich jetzt Eigentümer oder nicht?
Nein, ich glaube nicht, dass mich das Tierheim über's Ohr gehauen hat. Darum geht es nicht. Auch nicht darum, dass Heim hier an den Pranger zu stellen. Es interssiert mich nur: Ist die allgemeine Aussage im Forum hier falsch oder enthält der mir vorliegende Vertrag unwirksame Klauseln?
Haben andere Tierschutzvereine ähnliche Formulierungen drin? Wenn ja, welche?