FrankJ
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- 4. März 2023
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- Völzberg
Wir begleiten diese Katzenschützerin in der Stadt Suhl (Thüringen) nun schon eine ganze Weile: Frau Thorwirths Fall ging durch die überregionale Presse (Fernsehen, Zeitung), weil die alte Dame von der Stadt drangsaliert wurde und wird. Die Behörden sind allerdings bisher trotz aller Öffentlichkeit uneinsichtig und unnachgiebig. Wie lange kann sich Frau Thorwirth wehren? Die geplagten Nerven sind das eine, mögliche Verfahrenskosten das andere. Jetzt haben wir ein Crowdfunding-Projekt ins Leben gerufen, um der Dame zur Seite zu stehen.
Auf unserer Dokumentationsseite haben wir den Fall detailliert aufbereitet (auch die Links zur Presseberichterstattung sind dort zu finden). Das Fehlverhalten der Stadt Suhl ging so weit, dass sie der alten Dame damit drohte, die Streunerkatzen, die auf ihrem Grundstück waren, auf Kosten der Frau töten zu lassen (siehe: behördliches Schreiben vom 17. Januar 2023).
Behördlicher Irrsinn
Welche irrsinnigen Auflagen die Stadt der Frau Thorwirth im Folgenden gemacht hat, kann man dem amtlichen Bescheid vom 30. Mai 2023 entnehmen: Manche Katzen muss die Dame füttern, andere darf sie nicht füttern. Dass es sich vermutlich bei den meisten Katzen um Streuner handelt, die auf Distanz zu Menschen bleiben, ist der Behörde nicht wichtig.
Der Fall ist verdammt absurd — und die Stadt ignoriert komplett, dass sie als örtliche Fundbehörde verpflichtet ist, sich um die ihr gemeldeten Streuner zu kümmern!
Widerspruch!
Natürlich und völlig zu Recht hat Frau Thorwirth gegen den Bescheid der Stadt Suhl Widerspruch eingelegt. Acht Monate später wurde sie dann dazu vom thüringischen Landesamt für Verbraucherschutz angehört. In weitgehend unverständlichem Behördendeutsch sprach das Landesamt in dem Anhörungsschreiben dem Widerspruch eine Erfolgsaussicht ab — und drohte zugleich mit Verfahrenskosten, wenn er nicht zurückgenommen würde. Entschieden wurde der Fall bisher noch nicht.
Ein Gerichtsverfahren droht
Wenn das Landesamt für Verbraucherschutz „ernst macht“, bleibt Frau Thorwirth nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, um gegen das Unrecht vorzugehen. Dabei muss sie ein Kostenrisiko von zirka 3.300 Euro für die erste Instanz einplanen.
Helfen wir Frau Thorwirth
Hierzu haben wir nun ein Crowdfunding-Projekt eingerichtet. Wir bitten alle Katzen- und TierschützerInnen, sich daran zu beteiligen. Über den aktuellen Stand berichten wir auch auf unserer Webseite transparent:
https://politik-fuer-die-katz.de/crowdfunding/
Daumendrücken dafür, dass Frau Thorwirth das alles halbwegs gut durchstehen wird („unbeschadet“ wäre hier mittlerweile der falsche Ausdruck), reicht jetzt nicht mehr. Wer sich beteiligen mag und kann, findet hier die Möglichkeit:
https://www.startnext.com/suhler-katzenskandal
Danke!
Auf unserer Dokumentationsseite haben wir den Fall detailliert aufbereitet (auch die Links zur Presseberichterstattung sind dort zu finden). Das Fehlverhalten der Stadt Suhl ging so weit, dass sie der alten Dame damit drohte, die Streunerkatzen, die auf ihrem Grundstück waren, auf Kosten der Frau töten zu lassen (siehe: behördliches Schreiben vom 17. Januar 2023).
Behördlicher Irrsinn
Welche irrsinnigen Auflagen die Stadt der Frau Thorwirth im Folgenden gemacht hat, kann man dem amtlichen Bescheid vom 30. Mai 2023 entnehmen: Manche Katzen muss die Dame füttern, andere darf sie nicht füttern. Dass es sich vermutlich bei den meisten Katzen um Streuner handelt, die auf Distanz zu Menschen bleiben, ist der Behörde nicht wichtig.
Der Fall ist verdammt absurd — und die Stadt ignoriert komplett, dass sie als örtliche Fundbehörde verpflichtet ist, sich um die ihr gemeldeten Streuner zu kümmern!
Widerspruch!
Natürlich und völlig zu Recht hat Frau Thorwirth gegen den Bescheid der Stadt Suhl Widerspruch eingelegt. Acht Monate später wurde sie dann dazu vom thüringischen Landesamt für Verbraucherschutz angehört. In weitgehend unverständlichem Behördendeutsch sprach das Landesamt in dem Anhörungsschreiben dem Widerspruch eine Erfolgsaussicht ab — und drohte zugleich mit Verfahrenskosten, wenn er nicht zurückgenommen würde. Entschieden wurde der Fall bisher noch nicht.
Ein Gerichtsverfahren droht
Wenn das Landesamt für Verbraucherschutz „ernst macht“, bleibt Frau Thorwirth nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, um gegen das Unrecht vorzugehen. Dabei muss sie ein Kostenrisiko von zirka 3.300 Euro für die erste Instanz einplanen.
Helfen wir Frau Thorwirth
Hierzu haben wir nun ein Crowdfunding-Projekt eingerichtet. Wir bitten alle Katzen- und TierschützerInnen, sich daran zu beteiligen. Über den aktuellen Stand berichten wir auch auf unserer Webseite transparent:
https://politik-fuer-die-katz.de/crowdfunding/
Daumendrücken dafür, dass Frau Thorwirth das alles halbwegs gut durchstehen wird („unbeschadet“ wäre hier mittlerweile der falsche Ausdruck), reicht jetzt nicht mehr. Wer sich beteiligen mag und kann, findet hier die Möglichkeit:
https://www.startnext.com/suhler-katzenskandal
Danke!