Tierhaltung nach Absprache erlaubt

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paschosch

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Hallo, kennt sich Einer von Euch mit Mietverträgen aus? Das würde mir vielleicht helfen.

Vor einiger Zeit bin ich wegen einem interessanten Jobangebot in eine neue Stadt gezogen und musste meine beiden Kater natürlich superbetreut erstmal zurücklassen. Übergangsweise bin ich erstmal in eine WG gezogen. Nun ist der Wohnungsmarkt hier leider recht angespannt und ich finde einfach nichts anständiges, was meinen Ansprüchen und auch der Kater Balkon etc. gerecht würde.
 
A

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Was möchtest Du denn genau wissen?
 
Darf er leider!

BGH-Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter immer in der Mietwohnung gehalten werden.

Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen...

Katzen zählen leider nicht zu den Kleintieren, auch wenn manche das immer noch steif und fest behaupten.
 
Sorry, hier der ganze Text.

Hallo, kennt sich Einer von Euch mit Mietverträgen aus? Das würde mir vielleicht helfen.

Vor einiger Zeit bin ich wegen eines interessanten Jobangebotes in eine neue Stadt gezogen und musste meine beiden Kater, natürlich superbetreut, übergangsweise zurücklassen. Für die erste Zeit bin ich dann erstmal in eine WG gezogen. Leider ist der Wohnungsmarkt hier recht angespannt und ich finde einfach nichts passendes, was meinen Ansprüchen, meines Geldbeutels und auch der Kater (Balkon etc.) gerecht werden würde. Nun ist es glücklicherweise aber so, dass meine WG wirklich supernett ist, die Wohnung groß und geräumig ist und auch einen Balkon für die Katzen bieten würde. Meine Mitbewohnerin ist auch schon ganz begeistert, dass meine beiden Kater einziehen würden.
Leider macht mir nun der Vermieter einen Strich durch die Rechnung. Im Mietvertrag steht "Tierhaltung nach Absprache erlaubt", nur Kampfhunde und Hunde über 60 cm Schulterhöhe seien generell verboten. Nun sagt der Vermieter: "Katzen auf gar keinen Fall, die zerkratzen die Türen und brauchen ein Leben auf dem Land um glücklich zu sein." Ist natürlich Blödsinn, aber es ist immerhin sein Haus. Die Absage von ihm habe ich auch schriftlich bekommen.
 
Hi VelvetRose, vielen Dank für die Info. Sowas habe ich mir schon gedacht, obwohl ich auch im Netz viel widersprüchliche Info gefunden habe. Werde dann wohl wohl oder übel weitersuchen müssen.
 
Hi VelvetRose, vielen Dank für die Info. Sowas habe ich mir schon gedacht, obwohl ich auch im Netz viel widersprüchliche Info gefunden habe. Werde dann wohl wohl oder übel weitersuchen müssen.

Sorry, wirst Du wohl...das von mir erwähnte BGH Urteil ist das aktuellste und alle anderen Infos von daher veraltet!
Ich wünsch Dir und deinen Katern viel Glück für ein neues zu Hause! 🙂
 
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schau dir mal in diesem post den anhang an (word-dokument):
http://www.katzen-forum.net/wohnung...er-genehmigung-katzenhaltung.html#post3303056

falls du zumindest mal einen vermieter erwischst, der sich wegen katzen nicht so sicher ist, kann das vielleicht helfen 🙂
dort steht zB, dass du die kosten übernimmst, wenn es zu schäden durch die katze kommt (so uuungefähr, musst mal reinschauen. bei mir hat es auf jeden fall geholfen 😀)
 
Kosten für Schäden durch die Katze übernimmt die Private Haftpflichtversicherung. Kein Vermieter muss also Angst haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dieses Argument hilft auch manchmal.
(Ich bin selbst Vermieter).
 
Kosten für Schäden durch die Katze übernimmt die Private Haftpflichtversicherung. Kein Vermieter muss also Angst haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dieses Argument hilft auch manchmal.
(Ich bin selbst Vermieter).

Dieses muß aber in der Versicherungspolice explizit so erwähnt sein!
Nur davon auszugehen das dem schon so sein wird, kann im Fall der Fälle ganz schön ins Auge gehen.
Ich habe deshalb meine HP schon mal gewechselt.
 

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