Tierklinik will Gutschein nicht mehr annehmen

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Katzenmiez

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Schleswig-Holstein
2007 habe ich von meiner Mutter zu Weihnachten einen Gutschein von meiner Tierklinik über 50€ bekommen. Da ich meine Katzen im letzten Jahr überwiegend selbst behandelt habe bzw. bei größeren Behandlungen (Othellos Zahnsanierung, Emmas Jahrescheck mit Impfung) den Gutschein schlichtweg zu Hause vergessen habe😳, liegt das Teil hier immer noch.

Heute war ich dann in der TK und wollte einen Teil des Gutscheins einlösen, weil ich einen neuen Feliway-Nachfüllstecker brauchte. Die Sprechstundenhilfe druckste viel herum und meinte, sie könne den Gutschein nicht mehr annehmen, weil er zu alt ist. Da ich aber in der Vergangenheit mit meinen Katzen oft in der TK war und daher Stammkundin bin, meinte die TA-Helferin, sie würde noch mal mit der Chefin sprechen. Sie hat den Gutschein jetzt erstmal dabehalten und ich brauchte erstmal noch gar nichts bezahlen. Jetzt soll ich demnächst noch mal zu einem "klärenden Gespräch" wiederkommen😕.

Ich dachte, Gutscheine sind grundsätzlich immer MINDESTENS 2 Jahre gültig?!
 
A

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Soweit ich weiß, sind Gutscheine heutzutage sogar unbegrenzt gültig! Ich werde mal nachforschen!

Edit: Gefunden bei Wikipedia:Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre).
Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) haben Gutscheine allgemein eine Einlösefrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob ein anderes Verfallsdatum aufgedruckt ist.[1]
Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht München am 17. Januar 2008 bestätigt (AZ: 29 U 3193/07)
Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Ausnahmen von der Dreijahresregelung gelten für spezielle Gutscheine wie etwa Konzert- oder Theatergutscheine, die an bestimmte Vorstellungen gebunden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach nee... Hat sich erledigt🙂.

Eben gerade hat die TK angerufen: Ich habe jetzt 35€ auf meinem "Guthabenkonto" der Klinik (die 15€ für das Feliway sind schon abgezogen).
 
Na also, geht doch!😀
 
Gut, da hätte ich auch Rabatz gemacht. Das ist wie Bargeld zu behandeln. Du kannst ihn dir auch auszahlen lassen, wenn du drauf bestehen würdest.

Da hab ich mich mal bei Douglas mit ner Verkäuferin gestritten.
 

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