Mh ne da ist aber schon einiges verwurstelt worden... so wie das klingt.
Folgendes: ich bin kein Jurist, nur Laie war aber eine Weile im Tierschutz unterwegs.
Es gibt folgende Regelungen:
Tierheime/TS-Vereine, die mit Städten oder Landkreisen Verträge haben und durch diese mitfinanziert werden in ihrer Arbeit haben selbstverständlich ein festgelegtes Gebiet, aus dem sie Fundkatzen aufnehmen müssen.
Gemeinden/Städte/Landkreise müssen laut Gesetz dafür sorgen, dass gegebenenfalls gefundene Tiere innerhalb ihres Gebietes zu einer zuständigen "Annahmestelle" gebracht werden können. Diese Annahmestelle ist dann eben ein Tierheim/Tierschutzverein.
Oft werden Tierheime ja auch von Tierschutzvereinen betrieben und aus Spendengeldern und eben den Geldern von der Gemeinde finanziert.
Wie die Finanzierung von seiten der Gemeinde aussieht ist ganz unterschiedlich. Manche Heime erhalten einen Festbetrag pro Jahr, egal wieviele Tiere aufgenommen werden. Manche erzahlten einen Festbetrag pro aufgenommenes Tier. Und wer weiss welche Finanzierungsmodelle es da noch gibt.
Aber für den Begriff Fundtier gibt es ebenfalls bestimmte Regelungen, ab wann ein Fundtier ein Fundtier ist oder ob es ein herrenloses Tier ist.
Grade bei Katzen werden die frei rumlaufenden Streuner/ausgesetzten Katzen etc. als herrenloses Tier bezeichnet.
Mit der Definition als herrenloses Tier sind die eigentlich für die Fundtiere zuständigen Heime/Vereine raus aus der Sache, denn herrenlose Tiere müssen nicht aufgenommen werden. Fundtiere dagegen MÜSSEN aufgenommen werden, ohne wenn und aber.
Die Argumentation dieses Vereins kann ich in der Hinsicht nicht wirklich nachvollziehen, denn kein Tierheim reisst sich um (Streuner)katzen und ist doch froh, wenn andere sich drum kümmern.
Einen Gebietsanspruch, dass andere Tierschutzvereine in den Gebieten, wo Fundtiere zu Heim xy gebracht werden müssen, nicht tätig werden dürfen ist mir nicht bekannt. Diese aufgteilten Gebiete gelten soweit ich weiss rein für die Zuordnung wo ein Fundtier eben abgegeben werden soll, mehr nicht.
So nun noch zu Fundunteschlagung:
Ein Fundtier muss gemeldet werden, entweder macht man dies beim jeweiligen Ordnungsamt, bei diesem Tierheim, welches zuständig ist (und die geben es dann ans Amt weiter) oder wenn ich mich recht entsinne kann man auch beim Fundbüro melden (auch wenn die einen anfangs garantiert auslachen).
Ist das Fundtier gemeldet, beginnt eine Frist von ähh 6 Monaten (wenn ich mich recht entsinne) zu laufen. Meldet sich ein eventueller Besitzer innerhalb dieses Zeitraumes und möchte das Tier zurück, so ist es zurückzugeben. Allerdings kann der jeweilige "Zwischenaufbewarer" auch darauf bestehen, die Kosten der Tieraufbewahrung erstattet zubekommen, die ihm entstanden sind. Ist die Frist der 6 Monate abgelaufen geht das Tier in den Besitz des Finders bzw. des Heims/Vereins über, wo das Tier untergebracht ist.
Die Fundunterschlagung ist also nur dann der Fall, wenn man ein gefundenes Tier nicht sachgemäss als Fundsache meldet und diese Meldung kann jeder machen, egal ob TS-Verein oder Privatperson.
Auf der sicheren Seite ist man dabei, wenn man sich die Fundmeldung vom Amt bestätigen lässt. So kann einem niemand ans Bein pinkeln, man hätte es falsch gemeldet oder ähnliches.
Wie diese Sachverhalte nun zu der Schilderung deines FB-Vereins passen musst du versuchen rauszufinden. Denn sinnig ist deren Argumentation irgendwie so garnicht, finde ich. Aber vielleicht hilft es dir, was ich dir aufgeschrieben habe, um durchzublicken, ob da reiner Vereins-Krieg oder noch sinnvolle TS-Arbeit getan wird.
Grüsse
neko
Mh... wenn der andere Verein sich nicht um die Tiere kümmert diese aber nicht als herrenlos betitelt, dann kann man denen ggf auf den Zahn fühlen, warum sie sich nicht angemessen um die Fundtiere kümmern und diese in gewahrsam nehmen (soweit ich weiss müssen Fundtiere adequat untergebracht werden, sprich eingefangen und ins TH gebracht). Oder der engagierte Verein holt sich von dem anderen Tierheim/Verein ein Schreiben, dass Katzen an Stelle xy von diesem als herrenlose Tiere angesehen werden. Somit sind sie rechtlich raus aus dem Fundtier-abgabe-zwang. Oder der Verein, der tätig werden will piesakt das O-Amt und das Vet-Amt, dass diese ein Schreiben aufsetzen von wegen Herrenlose Katzen in Strasse xy. Alles eine Frage der Kommunikation.