U
uwe
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 18. Mai 2008
- Beiträge
- 2
Hallo,
ich suche hier mal dringendst rat für meinen katzenjammer...
muß dazu etwas ausholen...also:
penny die katze, 12 jahre alt EK1 grau-schwarz getiegert lebt seid 6 jahren bei mir.
Ich habe bisher im kreis viersen gewohnt in einer Eg Wohnung auf altem bauernhof mit viel auslauf wo der tiger durchs kellerfenster nach belieben rein und raus konnte..
seid kurzem wohne ich aber in ddorf im 1.OG mit balkon nach hinten in ruhigen nicht von PKW befahrbarem Innenhof, angrenzend eine garagendach wo eine katze schon auch wieder einen weg nach draußen finden kann ohne überfahren zu werden. Anders als der bisherige weg nach draußen wäre dieser hier nur möglich in dem morgens und abends einmal katze rein/rauslassen vorgenommen wird, mit unvermeidbaren wartezeiten vor oder hinter der balkontür, wobei dies denke ich auszuprobieren wäre und ggf. auch machbar für die katz ist...
die neue wohnung ist also nicht so komfortabel und eine umgewöhnung für die katze aber läßt sicher möglichkeiten um die katze mitzunehmen...
die wohnung liegt im altbau mit holzdielen und allem was man schön findet, hat aber den nachteil das die hausverwaltung "angst" um den hausfrieden hat.
bisher ist meine katze noch in meiner alten wohnung und wird von freunden dort betreut, wie am we von mir.
ich möchte sie jedoch sehr gerne mitnehmen, bzw. ausprobieren ob sie sich in der stadt in dem etwas kleinerem auslauf im innenhof aber doch sehr schönem grünem umfeld wohlfühlt oder nicht...
so jetzt ans eingemachte:
ich telefonierte mit der hausverwaltung, die mir recht sachlich und nüchtern erklärte das eine tierhaltung nicht genehmigt werden kann weil es vom gesetzgeber her keine möglichkeiten gibt evtl. entstehende risikien wie nachbarbeschwerden, tiergeruch in der wohnung die nachmieter stören könnten die dann evtl. mietkürzung vornehmen..usw.äh möglichkeiten um dann mich mit evtl. anfallenden kosten zu belangen...also würde eh es später schwierigkeiten gibt weil wer sich über die katze beschwert und ich dann aber nichts unternehme lieber gleich die tierhaltung nicht genehmigt...
folgendes aus meinem mietvertrag zur tierhaltung:
"Das auch nur vorübergehende Halten von Tieren bedarf der vorherigen zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn eine unzuträglichkeit eintritt.
Der Mieter haftet für alle dem Vermieter durch die Tierhaltung enstehenden Schäden."
So was jetzt? muß ich zu meinem anwalt gehen? kann der was erreichen? will ich das auf diesem wege? möchte auch keinen streit vom zaun brechen und nachher stellt sich raus das meine katze lieber auf dem land bleiben möchte und ich hab dann den ärger mitm verwalter...oder geht es einem verwalter evtl. nur darum das die tierhaltung nicht genehmigt ist damit falls ich heimlich eine katze halte dann bei auftretenden problemen rechtlich verlangt werdne kann das z.b. die katze "wegkommt" o.ä.? ich bin zumindest mit diesem einem telefonat beim verwalter am ende mitm latein, nochmals dort nachfragen scheint mir zwecklos weil recht nüchtern und sachlich...ich versuche in den nächsten tagen etwas mehr durch die neuen mitmieter herauszufinden, mir schient da hat aber sonst keiner ne katze...
bitte um rat..wer kennt sich da aus?
im voraus danke gruß uwe
ich suche hier mal dringendst rat für meinen katzenjammer...
muß dazu etwas ausholen...also:
penny die katze, 12 jahre alt EK1 grau-schwarz getiegert lebt seid 6 jahren bei mir.
Ich habe bisher im kreis viersen gewohnt in einer Eg Wohnung auf altem bauernhof mit viel auslauf wo der tiger durchs kellerfenster nach belieben rein und raus konnte..
seid kurzem wohne ich aber in ddorf im 1.OG mit balkon nach hinten in ruhigen nicht von PKW befahrbarem Innenhof, angrenzend eine garagendach wo eine katze schon auch wieder einen weg nach draußen finden kann ohne überfahren zu werden. Anders als der bisherige weg nach draußen wäre dieser hier nur möglich in dem morgens und abends einmal katze rein/rauslassen vorgenommen wird, mit unvermeidbaren wartezeiten vor oder hinter der balkontür, wobei dies denke ich auszuprobieren wäre und ggf. auch machbar für die katz ist...
die neue wohnung ist also nicht so komfortabel und eine umgewöhnung für die katze aber läßt sicher möglichkeiten um die katze mitzunehmen...
die wohnung liegt im altbau mit holzdielen und allem was man schön findet, hat aber den nachteil das die hausverwaltung "angst" um den hausfrieden hat.
bisher ist meine katze noch in meiner alten wohnung und wird von freunden dort betreut, wie am we von mir.
ich möchte sie jedoch sehr gerne mitnehmen, bzw. ausprobieren ob sie sich in der stadt in dem etwas kleinerem auslauf im innenhof aber doch sehr schönem grünem umfeld wohlfühlt oder nicht...
so jetzt ans eingemachte:
ich telefonierte mit der hausverwaltung, die mir recht sachlich und nüchtern erklärte das eine tierhaltung nicht genehmigt werden kann weil es vom gesetzgeber her keine möglichkeiten gibt evtl. entstehende risikien wie nachbarbeschwerden, tiergeruch in der wohnung die nachmieter stören könnten die dann evtl. mietkürzung vornehmen..usw.äh möglichkeiten um dann mich mit evtl. anfallenden kosten zu belangen...also würde eh es später schwierigkeiten gibt weil wer sich über die katze beschwert und ich dann aber nichts unternehme lieber gleich die tierhaltung nicht genehmigt...
folgendes aus meinem mietvertrag zur tierhaltung:
"Das auch nur vorübergehende Halten von Tieren bedarf der vorherigen zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden, wenn eine unzuträglichkeit eintritt.
Der Mieter haftet für alle dem Vermieter durch die Tierhaltung enstehenden Schäden."
So was jetzt? muß ich zu meinem anwalt gehen? kann der was erreichen? will ich das auf diesem wege? möchte auch keinen streit vom zaun brechen und nachher stellt sich raus das meine katze lieber auf dem land bleiben möchte und ich hab dann den ärger mitm verwalter...oder geht es einem verwalter evtl. nur darum das die tierhaltung nicht genehmigt ist damit falls ich heimlich eine katze halte dann bei auftretenden problemen rechtlich verlangt werdne kann das z.b. die katze "wegkommt" o.ä.? ich bin zumindest mit diesem einem telefonat beim verwalter am ende mitm latein, nochmals dort nachfragen scheint mir zwecklos weil recht nüchtern und sachlich...ich versuche in den nächsten tagen etwas mehr durch die neuen mitmieter herauszufinden, mir schient da hat aber sonst keiner ne katze...
bitte um rat..wer kennt sich da aus?
im voraus danke gruß uwe