Vermieterprobleme wegen Freigängern

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Morsilia

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5. November 2011
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Hallo allerseits!

Eine Rechtsfrage zu der ich nun schon viele verschiedene Meinungen gehört - und gelesen habe:

Unser neuer Verwalter macht Streß wegen meinen vier Freigängern im Hof. Hier gibt es belegbar seit 25 Jahren Katzen im Hof, auch meine waren neun Jahre kein Problem.

Gerade eben war ich bei einer Mieterberatung, die mir erklärte, er dürfe mich deswegen abmahnen und mit der dritten Abmahnung wäre mein Mietverhältnis gefährdet.

Das klingt natürlich nicht erhellend und deswegen wollte ich Euch gerne mal fragen ob Ihr da mehr darüber wißt.

Gleich vorab, der Freigang ist kontrolliert (umbaut) und alle kastriert, auch die anderen. Wäre aber nett wenns hier bei der Rechtsfrage bleiben könnte.
 
A

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Das Problem ist also, dass der Hof als Freilauffläche (inkl. Koten etc) genutzt wird? Oder was ist genau das Problem, dass hab ich jetzt nicht so richtig verstanden..

Habt ihr vom Vermieter oder der alten Verwaltung schriftlich die Zustimmung zur Nutzung der Fläche für die Freigänger? Besteht überhaupt die Zustimmung zur Katzenhaltung...

Gab es aus der Gemeinschaft Beschwerden oder wurde die Verwaltung aus Eigeninitiative tätig? Was sagt der Vermieter (sofern dieser nicht identisch mit der Verwaltung ist)? Wurden auch die anderen Mieter abgemahnt?
 
Ich würde dir dringendst raten, einen Anwalt aufzusuchen , welcher sich bzgl. Tieren auskennt. Oft kann das nächst gelegene Tierheim da Empfehlungen geben.
Grundsätzlich würde ich dir aber raten, nach einer anderen Wohnung Ausschau zu halten. Der Verwalter ist ja nicht von selbst drauf gekommen, außer er ist katzenhasser. Da stecken andere dahinter.
 
Die Einverständnis zur Katzenhaltung und zu ihrem Aufenthalt auf dem Hof wurde vor neun Jahren bei Vertragsabschluß mündlich erteilt, aber vor Zeugen, die mir das auch jederzeit bestätigen.
Es gab eine Beschwerde vom Pächter eines Mietergartens (unser Hof ist öffentlich, aber es gibt auch einzelne abgezäunte Mietergärten), daß die Katzen im Garten sind und dort auch hinkacken.
Andere Katzenhalter wurden nicht abgemahnt, sondern nur ich.
Ich nehme stark an, daß es einen persönlichen Hintergrund hat. Zum Einen von dem Gartenbesitzer, als auch vom Verwalter, da ich hier unentgeltlich die Gartenpflege im gesamten Hof mache und ihm das nicht schmeckt. (Ich putz den Dreck für 200 Leute und meine Katzen weg, bin aber kein Depp für ihn.)

Andere Wohnung wäre gemessen an dem Problem ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Hab schon überlegt, ob ich die Katzen nicht offiziell verkaufen sollte an einen Mieter im Nachbarhaus (andere Verwaltung). Natürlich bleiben die bei mir bzw ich würds nicht verhindern können daß sie guten Tag sagen kommen .... :verschmitzt:

Das was ich bisher aus dem Netz gezogen hatte, war, daß Tierhaltungsvereinbarungen gar kein Mietvertragsbestandteil, sondern eine gesonderte Sache sind und ein Mietverhältnis nicht tangieren können. Die Anwältin heute meinte nicht daß das so wäre, sondern man müßte es einfach schlichten lassen, also abwarten bis er klagt und daß die Beweisführung für ihn schwierig werden dürfte. Gewohnheitsrecht hat sie auch nicht abgenickt.

Das beruhigt mich allerdings nicht besonders.
 
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Das was ich bisher aus dem Netz gezogen hatte, war, daß Tierhaltungsvereinbarungen gar kein Mietvertragsbestandteil, sondern eine gesonderte Sache sind und ein Mietverhältnis nicht tangieren können. Die Anwältin heute meinte nicht daß das so wäre, sondern man müßte es einfach schlichten lassen, also abwarten bis er klagt und daß die Beweisführung für ihn schwierig werden dürfte. Gewohnheitsrecht hat sie auch nicht abgenickt.

Das beruhigt mich allerdings nicht besonders.

Na ja, wenn Du Zweifel an der Kompetenz der Anwältin hast, dann konsultiere eine andere. Nur ein Anwalt kann Dir raten. Was genau erwartest Du von einem Forum in dieser Angelegenheit¿ Die Meinung von Laien ist doch völlig unerheblich in so einem Fall.
 
Kalintje, eventuell liegen ja Erfahrungswerte vor bei so vielen Katzenhaltern.

Ich weiß nicht wo Du herausgelesen haben willst, daß ich die Kompetenz der Anwältin anzweifle. Ich habe unterschiedliche Informationen, die von ihren abweichen. Das ist alles.
Zielführend finde ich Deinen Beitrag jetzt nicht gerade.
 
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Na ja, die unterschiedlichen Antworten kommen durch unterschiedliche Rechtsprechung.
Häufig liest man zB in den Urteilen, dass in einer ländlich geprägten Gegend zwei Katzen zu dulden seien und der Halter nunmal auch nicht kontrollieren kann, wo sie hinmachen.

Pauschale Aussagen kann man aber nicht treffen, weil am Ende jedes Urteil aufgrund der konkreten Umstände entsteht.

Ich kann nur dazu raten, mal mit den Betroffenen zu sprechen. Wenn man Lösungen sucht und die Leute sich ernst genommen fühlen, muss man sich häufig auch nicht vor Gericht treffen.
 
Ich kann nur dazu raten, mal mit den Betroffenen zu sprechen. Wenn man Lösungen sucht und die Leute sich ernst genommen fühlen, muss man sich häufig auch nicht vor Gericht treffen.

Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn so etwas in Richtung Abmahnung mit folgendem Klageweg geht, dann sind die Fronten schon sehr verhärtet, was auch ungut ist für das zukünftige Zusammenleben. Immer erst versuchen, auf diejenigen einzugehen, die was zu bemängeln haben. Möglichst auf nette Art und Weise, auch wenn Du Deinen Ärger dabei zurücknehmen müsstest. Längerfristig fährt man immer besser dabei.
 
Sorry, hatte vergessen zu erwähnen daß ich das - als das nächstliegende - bereits seit Jahren versucht habe.
 
Morsilia

eine Frage

Du hast schon 9 Jahre Katzen die frei rumlaufen? niemals gab's Probleme, auch nicht mit Nachbarskatzen, und jetzt auf einmal droht man dir rausschmiss wegen deine Katzen.
finde ich unlogisch und verstehe ich nicht.

Über die rechtliche Lage kann ich nichts sagen, kann dir nur raten es nicht vor Gericht zu ziehen.
wir kennen deinen Mietvertrag nicht, wir kennen die Situation der anderen Katzenbesitzer nicht, wir kennen die genauen Beschwerden nicht, ...

Entweder du verlierst das Ding oder das Nachbarschaftsverhältnis ist hin.
Verlieren tust du immer.

gibt's keine Möglichkeit des gesicherten Freigangs?
 
Wenn Verwaltungen oder Vermieter so anfangen steckt mehr dahinter meist ist das eine Begehrte Wohnung für jemanden.Darf ich mal fragen was an Miete zahlt und wie groß die Wohnung ist?Weil die Gesichten über so was kommen nicht von ungefähr.Grade eine erlebt von einer Kollegin wegen Ihren Katzen.
Stellte sich nach Ihrem Auszug raus Wohnung ist jetzt eine Ferienwohnung.
Sie Steht auch immer in Kleinanzeigen drin.Da waren die Katzen auch nur vorgeschoben ein Jahr lang ging der Ärger nur das Ihre keine Freigänger waren.
 
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Tolya, ich bin vor neun Jahren unter der Bedingung hier eingezogen, daß ich meine Katze mitbringen und rauslassen darf, aber wir haben jetzt eine neue Verwaltung, die davon nichts mehr wissen will.
Probleme gabs, z.B. mit Kindern, die mit Ziegelsteinen drauf losgegangen sind und mit besagter Nachbarin, die Anfangs der Meinung war, "die Katzen würden das Gemüse in ihrem Garten fressen", dann überschwenkte zu "sie würden sich in ihrem Garten aufhalten" und sich nach neun Jahren letztlich drauf festgelegt hat, daß "die Katzen in ihren Garten kacken".

Willy11, das nehme ich hier auch an. gut geschnittene, gewerbefähige 100 m² für 670 warm in Berlin Mitte sind ein Schnäppchen. Außerdem habe ich die Gartenpflege (unentgeltlich, eine Vereinbarung mit der Chefin meines Verwalters) und das schmeckt ihm nicht.
 

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