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Zauberzwerg
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- Mitglied seit
- 10. August 2014
- Beiträge
- 2
Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob folgender Vertrag unwirksam ist. Da mir das ganze schwammig vorkommt. Mir ist das jetzt erst mal so alles aufgefallen, da auch keine Kastra-Klausel drin steht.
Nicht das jeder, der dort ein Kitten erwirbt, munter lustig und ganz legal im Verein drauf los züchten kann. Kitten zum Liebhaberpreis erwerben und dann damit im Verein züchten.
Was sagt ihr?
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- Der Käufer versichert nicht als Zwischenhändler für Dritte aufzutreten und verpflichtet sich weiterhin, dass übernommene Tier artgerecht zu halten und zu pflegen unf für ausreichtend tiermedizinische Betreuung zu sorgen.
- Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslaboren, sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.
- Die Katze wird ausschließlich als Liebhabertier erworben. Dem Käufer ist es daher nicht gestattet mit dem Tier zu züchten oder es anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.
- Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem als Liebehabertier erworbenen Katze zu züchten (darunter ist bereits die einmalige Verpaarung mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen) , so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer den Differenzbetrag zum Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von 200,00 € an den Züchter zu entrichten.
- Sollte die Katze ohne Genehmigung des Züchters zur Zucht eingesetzt werden, wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Kaufpreises fällig. Die Hälfte des Betrages ist als Spende an eine Tierschutzorganisation zu entrichten.
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Soweit ich das erkennen kann, ist der Vertrag doch irgendwie schwammig. Das mit der "Strafe" finde ich unwirksam. Der 3-fache Satz ist doch überhöht??? Plus das dann nur die Hälfte der Strafe an eine Tierorga gehen soll. Müsste da nicht dann alles hingehen?
Viel mehr steht im Vertrag eigentlich nicht.
Hält das ganze rechtlich Stand? Meiner Meinung nach nicht. Also könnte ich, wenn ich wollte, doch mit der Katze, ohne zu fragen, züchten, oder?
Würde gerne, wernn es so ist, die Züchterin darauf hinweisen, dass der Vertrag überarbeitet werden muss, es gibt genug schwarze Schafe.
Zauberzwerg
ich wollte mal nachfragen ob folgender Vertrag unwirksam ist. Da mir das ganze schwammig vorkommt. Mir ist das jetzt erst mal so alles aufgefallen, da auch keine Kastra-Klausel drin steht.
Nicht das jeder, der dort ein Kitten erwirbt, munter lustig und ganz legal im Verein drauf los züchten kann. Kitten zum Liebhaberpreis erwerben und dann damit im Verein züchten.
Was sagt ihr?
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- Der Käufer versichert nicht als Zwischenhändler für Dritte aufzutreten und verpflichtet sich weiterhin, dass übernommene Tier artgerecht zu halten und zu pflegen unf für ausreichtend tiermedizinische Betreuung zu sorgen.
- Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslaboren, sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.
- Die Katze wird ausschließlich als Liebhabertier erworben. Dem Käufer ist es daher nicht gestattet mit dem Tier zu züchten oder es anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.
- Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem als Liebehabertier erworbenen Katze zu züchten (darunter ist bereits die einmalige Verpaarung mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen) , so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer den Differenzbetrag zum Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von 200,00 € an den Züchter zu entrichten.
- Sollte die Katze ohne Genehmigung des Züchters zur Zucht eingesetzt werden, wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Kaufpreises fällig. Die Hälfte des Betrages ist als Spende an eine Tierschutzorganisation zu entrichten.
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Soweit ich das erkennen kann, ist der Vertrag doch irgendwie schwammig. Das mit der "Strafe" finde ich unwirksam. Der 3-fache Satz ist doch überhöht??? Plus das dann nur die Hälfte der Strafe an eine Tierorga gehen soll. Müsste da nicht dann alles hingehen?
Viel mehr steht im Vertrag eigentlich nicht.
Hält das ganze rechtlich Stand? Meiner Meinung nach nicht. Also könnte ich, wenn ich wollte, doch mit der Katze, ohne zu fragen, züchten, oder?
Würde gerne, wernn es so ist, die Züchterin darauf hinweisen, dass der Vertrag überarbeitet werden muss, es gibt genug schwarze Schafe.
Zauberzwerg