Vertrag so wirksam?

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Zauberzwerg

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10. August 2014
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Hallo,

ich wollte mal nachfragen ob folgender Vertrag unwirksam ist. Da mir das ganze schwammig vorkommt. Mir ist das jetzt erst mal so alles aufgefallen, da auch keine Kastra-Klausel drin steht.

Nicht das jeder, der dort ein Kitten erwirbt, munter lustig und ganz legal im Verein drauf los züchten kann. Kitten zum Liebhaberpreis erwerben und dann damit im Verein züchten.

Was sagt ihr?

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- Der Käufer versichert nicht als Zwischenhändler für Dritte aufzutreten und verpflichtet sich weiterhin, dass übernommene Tier artgerecht zu halten und zu pflegen unf für ausreichtend tiermedizinische Betreuung zu sorgen.

- Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslaboren, sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.

- Die Katze wird ausschließlich als Liebhabertier erworben. Dem Käufer ist es daher nicht gestattet mit dem Tier zu züchten oder es anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.

- Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem als Liebehabertier erworbenen Katze zu züchten (darunter ist bereits die einmalige Verpaarung mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen) , so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer den Differenzbetrag zum Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von 200,00 € an den Züchter zu entrichten.

- Sollte die Katze ohne Genehmigung des Züchters zur Zucht eingesetzt werden, wird eine Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen Kaufpreises fällig. Die Hälfte des Betrages ist als Spende an eine Tierschutzorganisation zu entrichten.

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Soweit ich das erkennen kann, ist der Vertrag doch irgendwie schwammig. Das mit der "Strafe" finde ich unwirksam. Der 3-fache Satz ist doch überhöht??? Plus das dann nur die Hälfte der Strafe an eine Tierorga gehen soll. Müsste da nicht dann alles hingehen?

Viel mehr steht im Vertrag eigentlich nicht.

Hält das ganze rechtlich Stand? Meiner Meinung nach nicht. Also könnte ich, wenn ich wollte, doch mit der Katze, ohne zu fragen, züchten, oder?

Würde gerne, wernn es so ist, die Züchterin darauf hinweisen, dass der Vertrag überarbeitet werden muss, es gibt genug schwarze Schafe.

Zauberzwerg
 
A

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Hmm, wie das so mit der Rechtsgültigkeit ist, weiß ich nicht.

Aaaber, wenn ich bei einem Züchter ein Vertrag unterschreibe, dann bin ich ja eben mit jenen Punkten einverstanden (natürlich - schwarze Schafe gibts leider).
Ich denke aber, wenn ein Züchter wirklich sicher gehen möchte, dass da nichts verkehrt läuft bzgl vermehren etc, dann sollte er seine Kitten frühkastriert abgeben, dann kann kein Schindluder mit den Katzen getrieben werden.
 
Ob das rechtlich einwandfrei ist: denke nicht.
Ein Kaufvertrag ist ein Kauvertrag - das Eigentum geht an den neuen Eigentümer über.
Was er weiterhin damit macht ist dann seine Sache (Tierschutzrechtliche Bestimmungen müssen natürlich beachtet werden).
Somit kann dem neuen Halter so auch schlicht nicht untersagt werden mit dem Tier zu züchten sollte er auf den Trichter kommen.

Machst du einen "Übergabevertrag" sieht das schon anders aus.. da kannst du natürlich dann Vorschriften machen die einzuhalten sind solange sie nicht sittenwidrig sind. Aber ob du da dann noch den geforderten Kaufpreis bekommst ist das andere ;-)

Was mir persönlich sauer aufstößt ist der Pasus mit dem Nachlöhnen wenn man selbst dann doch nen wurf will? Was soll das?
1) Entweder ein Tier ist zuchttauglich oder eben nicht. Wenn nicht dann sollte auch ein nachträgliches Bezahlen eine Zucht nicht möglich machen.
2) Diese Unterschiedung Liebhaber / Zuchttier und den Ärger den sich ZÜchter damit selbst einbrocken versteh ich wirklich nicht. Das ist doch pure GEldmacherei und entschuldigung, bei allem Respekt für Züchter - da hörts dann auf.

Wenn ein züchters sicher stellen will das mit dem Tier nicht gezüchtet wird bleibt ihm nur es solange zu behalten bis es kastriert werden kann. Was für ihn natürlich ein finanzieller Verlust wäre - denn meistens lassen sich Tiere mit 6-8 Monaten schlechter verkaufen als die ganz kleinen. Heißt er zahlt das kastrieren und bekommt dann auch noch weniger Geld weshalb sie das natürlich ungern so machen.
Die alternative wäre einen vorläufigen Übergabevertrag zu machen und mit nachgewiesener Kastration dann einen richtigen Kaufvertrag. Aber da blieben dann auch rechtliche fragen vor allem auch bezüglich der Papiere vom Zuchtverein die ja zur Katze gehören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo das Geld hingeht ist egal.

Ich gehe mal davon aus, dass es der Standardvertrag der Züchterin ist, womit es sich um AGB handelt. Dann ist die Frage ist, ob die Konventionalstrafe eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass eine Strafe in 5facher Höhe des Kaufpreises gegen 307 BGB verstößt. Ich denke, auch die 3fache Höhe wird der gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
 
Auryn, was Du schreibst ist falsch.

Es gibt in Deutschland den Grundsatz der Vertragsfreiheit und wie du einen Vertrag nennst, spielt keine Rolle (falsa demonstratio non nocet), der Inhalt ist entscheidend .
 
Auryn, was Du schreibst ist falsch.

Es gibt in Deutschland den Grundsatz der Vertragsfreiheit und wie du einen Vertrag nennst, spielt keine Rolle (falsa demonstratio non nocet), der Inhalt ist entscheidend .


Da es nicht nur kaufverträge gibt ist das sicher richtig. Aber ein Kaufvertrag regelt nun mal die Eigentumsübergabe.
Und sofern da nicht rechtliche Dinge Dinge zu beachten sind z.b. bei Immobilien usw oder eben die Einhaltung des Tierschutzes kann der Eigentümer mit seinem Sach machen was er will. Ist der Kaufpreis bezahlt hat der ehemalige Eigentümer nichts mehr zu melden.
Und da eine Einschränkung hier den Käufer unverhältnissmäßig einschränkt haben diese Klauseln vor Gericht keinen Bestand.
Deshalb gibt es ja bei Tierschutzverträgen kaum noch einen Kaufvertrag sondern reine übergabeverträge in der nur der Besitz wechselt. Eigentümer bleibt weiterhin der Verein.
In Solchen Vertägen kann dann natürlich vereinbar werden was die Parteien lustig sind - solange nicht sittenwidrig.

Die Vertragsfreiheit erlaubt auch neue Vertragsformen zu erfinden aber: "EIGENTUM" - "KAUFVERTRAG" usw sind feststehende definierte Begriffe.
Wenn du so einen Vertrag wirklich durchbringen willst musst du ihn anders nennen - die Frage wäre dann nur zu klären was mit dem Eigentum / Besitzverhältnis ist und vor allem ob du für 1000 Euro Katzen verkaufen kannst wenn du als züchter weiterhin Eigentümer bleibst durchs Hintertürchen. Ich wage es zu bezweifeln.

Kaufvertrag lt. WIki: Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht
Eigentum lt. WIki: Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen”) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze

Ein Kaufvertrag schließt also Einschränkungen im Eigentumsrecht (abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen) aus.
 
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Die Vorlesungen zum Schuldrecht sind in deinem Jurastudium wohl ausgefallen.
 
So, jetzt bin ich nicht wirklich schlauer. Ist der Vertrag jetzt hinfällig und ich könnte wenn ich wollte mich in einem Verein anmelde und mit der Katze eine Zucht starten?
 
Um mit einem verkauften Kitten eine Hinterhofvermehrung zu umgehen, gibt es nur eine Lösung, nämlich das Kitten nur frühkastriert abzugeben!!!

Papier ist geduldig und so mancher Käufer hat dann später oder bereits zu Beginn den Wunsch auf "einmal Kitten haben" oder durch eine Vermehrung Kohle machen zu wollen.

Daher geben verantwortungsvolle ZüchterInnen Kitten nur frühkastriert ab. GsD gibt es immer mehr TAs, welche Frühkastrationen durchführen. Warten muss man da nicht 6 Monate.

Anders verhält es sich mit der Züchterin befreundeten Käufern, welche vernunftsmässig das Kitten später kastrieren lassen. Ist eben Vertrauenssache, zumal Liebhaberkitten explizit als solche bezeichnet werden, da nicht jedes Kitten zur Zucht geeignet ist.

Man kann nie hinter den Kopf und die Absichten eines Käufers schauen. Deshalb: Kittenabgabe nur frühkastriert!
 
Habe eben erst gesehen, dass dein zivilrechtlicher Fundus aus dem StEx um Wiki erweitert wurde.

Aber ein Kaufvertrag regelt nun mal die Eigentumsübergabe.

Nein, das regelt der Kaufvertrag nicht. Der Kaufvertrag regelt Kaufpreis und Kaufgegenstand als essentialia negotii, der weitere Inhalt ist fakultativ. Einigung und Übergabe sind in § 929 BGB geregelt. Wir wollen ja dem uns gelehrten Abstraktionsprinzip folgen und zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterscheiden, nicht wahr?

Und sofern da nicht rechtliche Dinge Dinge zu beachten sind z.b. bei Immobilien usw oder eben die Einhaltung des Tierschutzes kann der Eigentümer mit seinem Sach machen was er will. Ist der Kaufpreis bezahlt hat der ehemalige Eigentümer nichts mehr zu melden.

Es sei denn, es gibt eine wirksame vertragliche Klausel, die dieses ausschließt. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang sicher an den Grundsatz der Privatautonomie.

Und da eine Einschränkung hier den Käufer unverhältnissmäßig einschränkt haben diese Klauseln vor Gericht keinen Bestand.

Aha, Bingo! Das ist der springende Punkt. Ich habe kein Urteil gefunden, dass sich expressis verbis zur unverhältnismäßigen Benachteiligung aufgrund einer Kastrationsklausel verhält. Solltest Du eines kennen, kannst Du es gerne nennen. Das einzige was ich zu Kastrationsklauseln gefunden habe, sind Auszüge aus einem Urteil des AG Alzey aus dem Jahr 1995, wonach eine Kastrationsklausel bei Hunden unwirksam sei, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

"Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin." Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95

Ob diese Argumentation in der heutigen Zeit bei einer Katze vor einem anderen Richter bestand hat, weiß ich nicht.

Deshalb gibt es ja bei Tierschutzverträgen kaum noch einen Kaufvertrag sondern reine übergabeverträge in der nur der Besitz wechselt. Eigentümer bleibt weiterhin der Verein.
In Solchen Vertägen kann dann natürlich vereinbar werden was die Parteien lustig sind - solange nicht sittenwidrig.

Die Vertragsfreiheit erlaubt auch neue Vertragsformen zu erfinden aber: (...)
Wenn du so einen Vertrag wirklich durchbringen willst musst du ihn anders nennen -

So, nochmal von vorne:

Wie Du den Vertrag nennst, ist egal, der Inhalt ist entscheidend! Nur weil Du Werkvertrag darüber schreibst, kann es sich dennoch um einen Arbeitsvertrag handeln und genauso verhält es sich mit Abgabe-, Übernahme-, Schutzverträgen.

Ich habe auch einen Vertrag unterschrieben, der sich Schutzvertrag nennt (Katzenhilfe bleibt Eigentümerin des Katers), aber dank salvatorischer Klausel als Kaufvertrag zu qualifizieren ist, womit der Kater nach Einigung und Übergabe mein Eigentum ist (wie sich das liest...).

Hierzu mal ein Auszug aus einem Beitrag von Herrn RA Peter:

"Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen.

Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.

Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.

Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt."
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

Kaufvertrag lt. WIki: Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht
Eigentum lt. WIki: Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen”) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze

Ein Kaufvertrag schließt also Einschränkungen im Eigentumsrecht (abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen) aus.

Kauf Dir doch einen Grundkurs zum Zivilrecht, einen Musielak, o.ä., bevor Du gefährliches Halbwissen verbreitest.

So, jetzt bin ich nicht wirklich schlauer. Ist der Vertrag jetzt hinfällig und ich könnte wenn ich wollte mich in einem Verein anmelde und mit der Katze eine Zucht starten?

Schau mal weiter oben, da wurde zu Deiner Frage Stellung genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, jetzt bin ich nicht wirklich schlauer. Ist der Vertrag jetzt hinfällig und ich könnte wenn ich wollte mich in einem Verein anmelde und mit der Katze eine Zucht starten?

Wenn ich Nomos richtig verstanden habe: nein, der Vertrag ist nicht hinfällig. Nur ein Vorbehalt auf Eigentum wäre nichtig. Und natürlich könntest Du Dich rein theoretisch über den Vertrag hinwegsetzen und mit der Katze züchten, aber dann wird die Vertragsstrafe fällig, die im Vertrag enthalten ist. Denn Du hast vertraglich zugesichert, dass diese Katze nicht tragen wird.

Habe ich das richtig widergegeben, Nomos?
 
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Es kann gut sein, dass bereits die Kastrationsklausel unwirksam ist, wie Auryn apodiktisch behauptet, weil sie eine unangemessene Benachteiligung darstellt, ich konnte nur wie gesagt, kein diesbezügliches Urteil finden.

Es ist auch möglich, dass die Höhe der Konventionalstrafe eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Eine exakt auf den geschilderten Fall zutreffende Rechtsprechung habe ich nicht finden können.

Ich habe meine Zweifel, ob die Klausel der Vertragsstrafe vor Gericht standhält.

Ob damit dann der ganze Vertrag hinfällig wird, hängt vom Willen der Parteien ab, welcher durch das Gericht zu ermitteln wäre, sollte der Vertrag keine salvatorische Klausel enthalten.
 
Ah ja, danke für die Richtigstellung!
Man merkt, dass ich schon länger nicht mehr am rechtlichen Puls der Zeit bin. Dort gibt es nämlich oft keine einfachen Antworten.
 
- Die Katze wird ausschließlich als Liebhabertier erworben. Dem Käufer ist es daher nicht gestattet mit dem Tier zu züchten oder es anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.


Nein, du kannst, ohne absprache mit der Züchterin, nicht züchten mit deiner katze! steht doch klar im vertrag ! 🙁

gruss wuschy
 
Also in dem Vertrag steht nichts von Kastration!
Es steht lediglich da dass es verboten ist zu züchten mit dem Tier. Wie dieses Verbot durchgeführt wird vom Besi, ist dessen Sache.
Theoretisch könnte die TE der Katze auch lebenslang die Pille geben.

Desweiteren wird im Stammbaum von einem vernünftigen seriösen Züchter direkt eine Zuchtsperre beantragt und diese vom Verein auch vermerkt - offensichtlich und schriftlich direkt auf dem Stammi.
Sicherlich hält das böswillige Menschen nicht von der Vermehrung ab, jedoch kämen die in arge Erklärungsnot wenn sie die Lookalikes 'günstig' verscherbeln und der potentielle Käufer den Stammi der Eltern sehen will.

In dem Fall ist diese 'Nachforderung' des Zuchtpreises wenn der neue Besi doch züchten will - Humbug.
 
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