Vertragsbruch?

  • Themenstarter Themenstarter lasa
  • Beginndatum Beginndatum
L

lasa

Neuer Benutzer
Mitglied seit
2. Juli 2013
Beiträge
2
Hallo Liebe Katzengemeinde.
Ich habe mir vor 2 Wochen ein Jungtier besorgt und mit dem Vermittler (Privatperson die in einer Organisation ist) einen Schutzvertrag ausgehandelt.
Mir ist klar, dass gerade junge Tiere zusammen gehören sollten. Deswegen haben wir im Vertrag festgehalten, dass mein Freund, der jetzt bei mir einzieht, sein ebenfalls junges Tier mitnimmt zum einziehen.
Dies steht so unter sonstiges im Vertrag.

Nun, jetzt vor dem Einzug ist von meinem Freund das junge verstorben, einfach so an Herzversagen und kann demnach nicht mehr mit Gesellschaft leisten.

So, nun habe ich eine junge Katze (4 Monate) und sozusagen Vertragsbruch begangen, da der Vertragsbestandteil nicht mehr erfüllt werden kann.

Ein neues Tier kann ich aktuell nicht holen.

Was soll ich denn jetzt tun?
Kann ich rechtlich belangt werden aufgrund des unterschriebenen Vertrages?

Danke im voraus
 
A

Werbung

Ob das so rechtlich haltbar ist, was im Vertrag zum Zweittier steht, kann ich Dir nicht sagen.

Ich kann Dir aber sagen, daß der Passus mit dem Katzenpartner durchaus seinen Sinn und seine Berechtigung hat.
Warum kannst Du keine 2. Katze einziehen lassen?
So kannst du jedenfalls nicht weitermachen. Dazu ist das Kätzchen viel zu klein, um noch alleine ohne gleichartige Gesellschaft zu bleiben.
 
Ich bin kein Jurist - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du deswegen belangt werden kannst. Schließlich kannst du erstens nichts dafür, dass es nun nicht so läuft wie geplant, zweitens ist es fraglich, ob so eine Vereinbarung überhaupt einklagbar ist.

Nur: Der Passus hat schon seinen Sinn - wie du selbst sagst, sollten gerade Jungtiere nicht alleine aufwachsen müssen. Deswegen wäre es der Katze gegenüber nur fair, wenn du noch eine zweite Katze adoptierst.
Was sind denn die Gründe, warum es momentan nicht geht?

Sprich doch einfach mal mit der Vermittlerin und erkläre die Situation. Vielleicht hat sie ja sogar die passende Zweitkatze für euch 🙂
 
Warum kannst du dir "aktuell keins holen", wenn du dir doch "vor 2 Wochen eins besorgt" hast und ohnehin für zwei Kitten geplant wurde?

Das arme von deinem Freund ist gestorben (würde es gern beim Namen nennen), aber ihr habt doch für zwei geplant. Warum geht jetzt kein zweites?


Wenn "aktuell kein zweites geht", dann gib das eine ab in Kittengesellschaft.

Die Bedürfnisse deiner Katze sind ein erheblich wichtigeres Problem als die reine Juristerei!

Der Passus im Vertrag steht da ja nicht ohne Grund oder aus bloßer Schikane.

Die Vermittlerin wollte ausdrücklich sicher stellen, dass die Kleine artgerecht in Kittengesellschaft gehalten wird. Wenn du das nun bewusst nicht tust, ist das eine Sauerei. Zulasten des Kätzchens.

Ich hoffe sehr, dass dir eine Nachkontrolle ins Haus steht. Da macht sich jemand Mühe, ein artgerechtes Zuhause zu finden, und wird dann so "beschissen"?

Na hoffentlich nicht!

Wenn du zwei Kitten erlebst, wirst du es dir nie wieder vorstellen können, nur eins zu halten.

Mal ganz davon abgesehen, dass du der Katze und dir die künftigen Hilferufe im Forum ersparst:

"Hilfe, meine Katze kratzt und beißt!"
"...pinkelt wild"
"schreit dauernd"
"klettet an mir"

usw.
 
Hast Du jetzt mit einem Verein oder mit einer Privatperson einen Vertrag geschlossen?

Setz Dich mit der Orga in Verbindung.

Alleinhaltung ist nicht akzeptabel und auch von der Orga zurecht nicht gewollt.

Noch eine kurze Anmerkung am Rande:

Katze 'besorgt', Katze 'geholt', das passt doch nicht zu einem Lebewesen, dass zur Familie gehört, eher auf einen Gegenstand.

Das meinst Du doch aber sicherlich nicht so?

Schenk ihm ein gutes Zuhause.

Dann musst Du ihm aber auch zeitnah Katzengesellschaft geben.

Setz Dich also mit der Orga in Verbindung und frag dort einen Kumpel an.

Ansonsten musst Du ihn eben wieder zurückgeben.

Wer A sagt muss auch B sagen.

Hier geht es nur bedingt um die rechtlichen Aspekte.
Hier geht es um ein Lebewesen und seine Bedürfnisse.
 
Menschlich bzw. kätzisch gesehen solltest du die Klausel erfüllen.

Rechtlich gesehen:
Du hast beim "Kauf" der Katze Eigentum erworben. Mit dem Eigentum kannst du machen was du willst, sofern es keine Rechte anderer verletzt. Solche Klauseln in Tierschutzverträgen sind rechtlich nicht haltbar.

Aber sie sind sinnvoll im Hinblick auf das Tier !
 
Werbung:
Ich habe gerade mit der Abgeberin geredet, ich werde sie am Wochenende zurückbringen zu ihrem Wohl.
 
Ich habe gerade mit der Abgeberin geredet, ich werde sie am Wochenende zurückbringen zu ihrem Wohl.

Hm, überschlaft es nochmal, vielleicht findet sich eine Lösung.

Was meinst Du?
 
Ich habe gerade mit der Abgeberin geredet, ich werde sie am Wochenende zurückbringen zu ihrem Wohl.

Wenn es euch tatsächlich nicht möglich ist einen anderen Spielgefährten zu euch zu nehmen, finde ich das eine gute Lösung im Sinne des Tieres.

(Obwohl ich überhaupt nicht verstehe, was der Hinderungsgrund ist.)
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben